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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)

Mittwoch, 25. Februar 2009 , 16:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 03.12.2008

Protokoll:

Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung vom 03.12.2008.

 
TOP 3 Erweiterung der Hortgruppe in der Ev.- luth. Kindertagesstätte St. Stephani

Protokoll:

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 4 Änderung der Entgeltordnung für KiTas; 1. Schritt

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Frau Weihmann merkt an, dass man diese Vorlage innerhalb der Fraktion intensiv diskutiert habe. Dabei sei mehr als deutlich geworden, dass die Mehrheit ihrer Fraktion die angegebenen Entgelte als zu hoch empfinde. Dies beziehe sich nicht nur auf die Krippenentgelte sondern auf die Tabellenwerte in ihrer Gesamtheit. Vor diesem Hintergrund bitte sie die Verwaltung, dass dem Ausschuss noch einmal eine Vergleichsübersicht zur Verfügung gestellt werde, aus welcher hervorgehe, welche Entgelte in anderen Kommunen erhoben werden würden.

Frau Niemann ergänzt, dass sie private Kontakte zur Krippe in der Stadt Schöningen habe. Dort koste der Krippenplatz 125,- Euro im Monat. Betreut werden die Kinder von 08.00 bis 14.00 Uhr, wobei es auch einen Früh- bzw. Spätdienst gebe. Dieser werde für jeweils eine halbe Stunde angeboten und koste pro Tag 2 Euro.

Frau Rosinski merkt an, dass ihre Fraktion bei der Berechnung der Entgelte für eine Betrachtung der Nettoeinkommen plädieren würde. Darüber hinaus interessiere sie, aus welcher Summe sich der reduzierte Betrag für die Geschwisterregelung errechne.

Frau Musial weist darauf hin, dass es sich bei den Entgelten für die Krippenplätze um jene handele, welche zur Zeit vom Mütterzentrum erhoben werden. In diesem Zusammenhang müsse man wissen, dass weder für die Krippenplätze noch für das Hortangebot eine einheitliche Regelung für die Stadt Helmstedt beschlossen worden sei. Zur Zeit besitze man eine abgestimmte Entgelttabelle für die Kindergartenplätze in Helmstedt. Diese habe man um die noch unabgestimmten Beträge für die Hort- und Krippennutzung erweitert. Einen endgültigen und verbindlichen Beschluss über diese letztgenannten Entgelte müsse der Rat jedoch noch rechtzeitig vor dem 01.08.2009 beschließen. Der Verwaltung sei es bei der Erstellung der Vorlage in erster Linie um die Regelung zur Geschwisterermäßigung gegangen. Diese Ermäßigung beziehe sich grundsätzlich auf das zweite Kind. Für das zweite Kind müsse demnach nur die Hälfte der Gebühren bezahlt werden, egal ob es sich um einen Krippen- oder Kindergartenplatz handele.

Herr Alder fragt an, ob in der vorgelegten Entgeltordnung das alte Bruttoprinzip Anwendung gefunden habe. Nach seiner Erinnerung sollte die Entgeltordnung in zwei Schritten geändert werden. Die hier angesprochene Geschwisterregelung sei bereits der zweite Schritt und insofern vermisse er die Vorlage über den ersten Schritt. Darüber hinaus interessiere ihn, ob es tatsächlich so sei, dass der Früh- und Spätdienst von jeweils einer Dreiviertelstunde, durch die Eltern unentgeltlich ausgenutzt werden könne.

Frau Musial erwidert, dass dies der Fall sei.

Herr Eisermann ergänzt, dass es sich bei der vorgelegten Entgeltordnung um die derzeit geübte Praxis handele. Dies bedeute, dass das Bruttoeinkommen der Eltern um bestimmte Ausgaben reduziert werde. Eine Änderung dieses Prinzips solle mit der Einführung der Beiträgssätze für Kinderkrippen und Horte beschlossen werden.

Herr Alder fragt nach, wie man sich das geplante Bruttoverfahren vorstellen müsse.

Herr Eisermann antwortet, dass nach der Vorstellung der Verwaltung nur noch das Bruttoeinkommen für die Berechnung der Beiträge herangezogen werden solle. Im Grunde gebe es dann überhaupt keine berücksichtigungsfähigen Abzugsbeträge mehr.

Frau Niemann weist darauf hin, dass die beiden großen Fraktionen diesem Plan sehr skeptisch gegenüber stehen.

Frau Weihmann fragt an, ob die hier vorgelegte Tabelle nur als Anhaltspunkt für eine spätere Entscheidung dienen solle. Darüber hinaus interessiere sie, wann die neuen Entgeltordnung mit den geänderten Sätzen in Kraft treten würde.

Frau Musial erwidert, dass die entsprechenden Betragsänderungen erst zum 01.08. in Kraft treten sollen. Dies hänge im Wesentlichen mit dem Kindergartenjahr zu tun, welches am 31.07. ende. Damit erspare man sich eine aufwendige Umrechnung der Beträge mitten im Jahr und vollziehe einen sauberen Übergang. Eine Regelung für die Berechnung der Beiträge von Geschwisterkindern sei in der bisherigen Entgeltordnung nicht vorhanden gewesen. Dies begründe sich aus der Tatsache, dass die Entgeltordnung bislang nur für die Kindergärten Anwendung fand. Dies wolle man zukünftig ändern. Zum 01.04. solle dagegen die Geschwisterregelung beschlossen werden, damit hier eine Regelung gefunden werde, die den gesetzlichen Erfordernissen entspreche.

Herr Schatz beantragt, die Vorlage noch einmal zurück in die Fraktionen zu verweisen. Er sehe sich im Moment nicht in der Lage zu entscheiden, ob es sinnvoll sei, nur Teile des Beschlussvorschlages zu verabschieden. Deshalb halte er eine erneute fraktionsinterne Diskussion für angebracht.

Frau Niemann betont, dass es wichtig sei, dass man die Regelung für die Geschwisterkinder heute auf den Weg bringe.

Herr Preuß merkt an, dass die Vorlage der Verwaltung sehr unglücklich geraten sei. Er sei der Meinung, dass man die Inhalte noch einmal beraten sollte, da er die dargestellte Eilbedürftigkeit in keinem Falle nachvolziehen könne. Außerdem würde er es für sinnvoll halten, wenn man zum Beschluss über die Entgeltordnung eine Synopse zwischen Brutto- und Nettoberechnung erhalte.

Herr Alder schlägt vor, dass man die Vorlage noch einmal in den Fraktionen diskutiere und eine entsprechende Entscheidung dann im Verwaltungsausschuss getroffen werde.

Frau Weihmann fragt an, welchen Betrag die Eltern für ein Kind zu zahlen hätten, welches ab dem 01.04. die Kinderkrippe St.Walpurgis besuchen würde.

Frau Musial erwidert, dass man davon ausgegangen sei, dass die Sätze des Mütterzentrums auch für die neu zu schaffenden Krippenplätze gelten sollen. Schließlich habe man bislang keinerlei Zeichen aus der Politik bekommen, dass die Sätze des Mütterzentrums zu hoch seien. Insofern müssten die genannten Eltern, deren Kind die Krippe St.Walpurgis besucht, die gleichen Beträge bezahlen, wie sie vom Mütterzentrum erhoben werden.

Herr Ryll fragt an, wer die Differenzbeträge zu zahlen habe, welche durch die Geschwisterermäßigung automatisch entstehen würden.

Frau Musial erklärt, dass diese Defizite von der Stadt Helmstedt übernommen werden müssen.

Herr Alder weist darauf hin, dass er die Gebühren in Stufe 1 für wesentlich zu hoch halte. Es könne nicht sein, dass Alleinerziehende mit einem Einkommen von 1.250 Euro Kinderkrippengebühren von 220 Euro zahlen müssten. Dies sei unsozial und von den Betroffenen nicht zu leisten.

Frau Musial weist darauf hin, dass es für diese Fälle die wirtschaftliche Jugendhilfe beim Landkreis Helmstedt gebe. Diese Einrichtung unterstütze solche Familien mit Zuschüssen.

Frau Niemann erwidert, dass sie aus eigener Erfahrung wisse, dass kaum ein Erwerbstätiger diese wirtschaftliche Jugendhilfe in Anspruch nehmen könne, da die zugrunde gelegten Lebenshaltungskosten viel zu niedrig angesetzt seien.

Sodann verweisen die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Vorlage zurück in die Fraktionen.

TOP 5 Auswirkung der sinkenden Schülerzahlen auf die Helmstedter Grundschulen

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Frau Rosinski weist darauf hin, dass die Nichtteilnahme ihrer Fraktion an der Tagung zu diesem Themenkomplex, welche am 21.01.2009 stattgefunden habe, auf Ihre Kappe gehe. Sie habe die entsprechende Einladung nicht an die Fraktion weitergeben können, da sie in der täglichen Post schlichtweg untergegangen sei. Dafür wolle sie sich hier noch einmal entschuldigen.

Frau Weihmann fragt an, ob mit der Entscheidung über eine Außenstelle auch andere Rechtsfolgen präjudiziert werden würden. Konkret interessiere sie, ob die Herabstufung der Grundschule Emmerstedt zu einer Außenstelle bereits der erste Schritt für eine Schließung dieser Einrichtung sei. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob die entsprechende Stammschule für die Außenstelle Emmerstedt in der Folge einen besonderen Bestandsschutz genieße.

Frau Werk betont, dass eine Grundschule, die zur Außenstelle abgestuft werde, weiterhin bestehen bleibe. Dies bedeute, dass die Kinder des entsprechenden Schuleinzugsbereiches diese Schule besuchen und dort die gleiche Ausbildung erhalten wie vor diesem Verfahrensschritt. Einziger Unterschied sei, dass die Außenstelle über keine Schullleitung mehr verfüge sondern von der sogenannten Stammschule mitverwaltet werde. Darüber hinaus müsse man wissen, dass die Herabstufung zu einer Außenstelle nicht bedeute, dass die Grundschule in nächster Zeit geschlossen werde. Die Entscheidung über eine Schulschließung treffe ohnehin einzig und allein der Rat der Stadt Helmstedt. Das Gleiche gelte für die Benennung der Stammschule. Es obliege ausschließlich dem Schulträger, zu bestimmen, welche Grundschule die Verwaltung der Außenstelle Emmerstedt übernehme. Hierzu sei sicherlich ein Gesamtkonzept notwendig, aus dem hervorgehe, welche Grundschule prinzipiell erhalten werden solle und welche in der Zukunft zumindest als Schließungskandidat gehandelt werde. Im Grunde seien die jeweiligen Schülerzahlen einer Grundschule das ausschlaggebende Maß. Dies bedeute, dass der Handlungsbedarf natürlich in erster Linie dort entstehe, wo der Rückgang am größten sei. Bei kleineren Grundschulen habe man schlichtweg das Problem, dass sich kaum jemand für den Posten der Schulleitung finde. Dafür werde diese Arbeit einfach nicht entsprechend entlohnt. Diese Entwicklung beobachte sie derzeit in ganz Niedersachsen.

Herr Ryll fragt an, worauf sich der eklatante Rückgang der Schülerzahlen gerade in der Grundschule Emmerstedt zurückführen lasse. Sofern man sich die Zahlen ansehe, werde deutlich, dass die Grundschule Emmerstedt Schüler aus allen Klassenstufen verliere. Er frage sich in diesem Zusammenhang, ob die betreffenden Schüler tatsächlich aus dem Einzugsbereich verzogen seien oder aber ob sie aus anderen Gründen auf andere Schulen gewechselt seien.

Herr Alder merkt an, dass ein wesentlicher Punkt der Abwanderung das fehlende Ganztags- und Hortangebot in Emmerstedt sei. Vor diesem Hintergrund würde die Grundschule Friedrichstraße mit ihrem Ganztagsangebot natürlich schon für eine gewisse Verschiebung der Schülerzahlen zu ihren Gunsten sorgen.

Frau Theis betont, dass Eltern sich stets eine wohnortnahe Grundschule wünschen würden. Man müsse als Schulträger jedoch genau darauf achten, dass auch eine gewisse Qualität erhalten bleibe. Insofern sei eine Konzentration oft der bessere Weg, weil damit auch ein höherer Grad der Unterrichtsversorgung gewährleistet sei. Darüber hinaus dürfe man auch den betriebswirtschaftlichen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Es stelle sich gerade in Zeiten knapper Kassen auch die Frage, bis zu welchem Grade man sich unterbesetzte Schulen leisten könne.

Herr Alder bittet die Verwaltung darum, dass man zur weiteren Diskussion über dieses Thema einmal eine Art Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Grundschulen im Stadtgebiet erhalte. Er stelle sich dabei vor, dass man eine Darstellung erhalte, aus welcher der Investitionsbedarf der einzelnen Grundschulen in den nächsten Jahren hervorgehe. Darüber hinaus würde er gerne eine bildliche Darstellung über die derzeitigen Schuleinzugsbereiche erhalten. Abschließend würde ihn interessieren, ob bereits Überlegungen hinsichtlich einer Nachnutzung der verschiedenen Gebäude bestehen würden. Eine Grundschule zu schließen sei nur erste Schritt. In der Folge müsse man zwangsläufig wissen, was man mit dem frei gewordenen Gebäude anfangen wolle.

Frau Niemann ergänzt, dass man diese Unterlagen im Grunde schon zur März-Sitzung des Verwaltungsausschusses benötige. Hintergrund hierfür sei, dass man sich bezüglich des Status der Grundschule Emmerstedt noch möglichst im Frühjahr diesen Jahres entscheiden müsse.

Herr Eisermann weist darauf hin, dass es natürlich keine exakten Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Grundschulen gebe. Dazu müsste die Verwaltung zuerst einmal wissen, welche Grundschule der Rat der Stadt Helmstedt in den nächsten Jahren schließen wolle. Da es hierzu aber keine konkrete Aussage gebe, werde man in alle Schulen nach Bedarf weiter investieren.

Herr Preuß merkt an, dass der Rat sich dafür ausgesprochen habe, bis zum Ende des Jahres 2011 keine Grundschule schließen zu wollen. Vor diesem Hintergrund verstehe er die hier geführte Diskussion überhaupt nicht. Im Grunde gehe es doch nur darum, dass man entscheide, welche innerstädtische Grundschule die Verwaltung der Außenstelle Emmerstedt übernehme. Alle anderen Entscheidungen seien erst in ein paar Jahren zu treffen.

Herr Ryll erklärt, dass man die von Herrn Alder geforderte Darstellung auch benötige, um eine Entscheidung über die Gelder aus dem Konjunkturpaket II zu treffen. Insofern gehe er einfach davon aus, dass diese Zahlen seitens der Verwaltung ohnehin aufbereitet werden müssen. Er denke nicht, dass man eine exakte Wirtschaftlichkeitsberechnung benötige. Es gehe einfach darum, zu schauen, welchen Bedarf die einzelnen Schulen in den letzten Jahren hatten und welche Ausgaben in der kommenden Periode anstehen.In diesem Zusammenhang interessiere ihn aber auch, ob sich die Außenstelle ein eigenes Profil im Sinne einer Qualitätsentwicklung geben müsse oder ob dieses von der Stammschule erledigt werde.

Frau Werk erwidert, dass gerade dies eine originäre Aufgabe der Schulleitung ist. Insofern würde die Außenstelle das Profil der Stammschule übernehmen. So gesehen dürfe man die Außenstelle auch nicht als Schule zweiter Klasse betrachten. Diese biete die gleichen Leistungen und Qualitätsmerkmale wie die Mutterschule.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 6 Konzept JFBZ

Beschluss:

Das überarbeite Konzept für das JFBZ der Stadt Helmstedt wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen und ist ab sofort anzuwenden.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage und erklärt sodann, dass die in der Stadt Helmstedt gestreuten Gerüchten, sie würde sich persönlich für einen Verkauf des JFBZ an die AWO einsetzen, nicht der Wahrheit entsprechen würden. Fakt sei, dass sie sich auch weiterhin für den Erhalt des JFBZ in kommunaler Trägerschaft einsetzen werde, so wie sie dies schon seit ihrer Jugend getan habe.

Frau Weihmann betont, dass sich der Stadtjugendpfleger bekanntermaßen gegen die Ausgabe von Alkohol in den Räumlichkeiten des JFBZ ausgesprochen habe. Dieses Alkoholverbot werde von einigen Mitgliedern des Rates kritisch beurteilt. Sie habe sich zwar noch keine abschließende Meinung zu diesem Thema gebildet, könne allerdings überhaupt nicht nachvollziehen, weshalb in der Hausordnung unter Punkt 5 als Ausnahme von diesem Alkoholverbot die hauseigenen Konzerte aufgeführt seien. Sie persönlich finde diese Ausnahmeregelung inkonsequent und widersinnig.

Frau Musial erinnert daran, dass es sich bei dieser Regelung um einen Kompromissvorschlag handele, der von der Politik gefordert worden sei.

Herr Schatz merkt an, dass er sich an diese Diskussion noch sehr gut erinnern könne. Man habe sich damals für eine solche Ausnahmeregelung ausgesprochen, da davon ausgegangen werden könne, dass sich bei solchen Konzerten in der Mehrzahl Jugendliche einfinden würden, die bereits 16 Jahre oder älter seien. Insofern meine er schon, dass es sich hier um eine konsequente und klare Regelung handele.

Frau Niemann betont, dass dieses Thema nicht Gegenstand der Beschlussvorlage sei. Sofern man eine Diskussion über das Alkoholverbot im JFBZ wünsche, schlage sie vor, dass man diese Thematik in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung setze.

Herr Ryll verweist auf den der Vorlage beigefügten Aushang der Hausordnung für das JFBZ. Er habe sich an der Formulierung "Drogenkonsum und Drogenbesitz wird nicht toleriert" erheblich gestört, da diese nach seiner Auffassung nicht eindeutig als klares Verbot zu verstehen sei. Im Übrigen sollte man bei diesen Themen nicht mit Negationen arbeiten, weil diese nur schwerlich als Verbote wahrgenommen werden würden. Besser wäre es, genau das auszusagen, was man fordere.

Nach eingehender Diskussion kommen die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie, Schulen und Soziales überein, dass die anliegende Hausordnung in der vorliegenden Fassung unverändert ausgehangen werden solle.

Frau Niemann verweist auf den ersten Absatz der Vorlage und merkt an, dass der dort benannte Stadtjugendpfleger und der ebenfalls aufgeführte Sozialpädagoge ein und dieselbe Person seien. Sie denke schon, dass man dieses im weiteren Verlauf der Beschlussfassungen im VA und RAT noch einmal klar stellen sollte.

Herr Eisermann sagt die Erstellung einer entsprechenden A-Vorlage zu.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales mit 8 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden


TOP 7 Ferienpass 2009

Beschluss:

Der Preis für den diesjährigen Ferienpass wird ohne Eintrittskarte für das Waldbad Birkerteich auf 10,00 € und mit Eintrittskarte auf 16,00 € festgesetzt. In besonders begründeten Fällen kann der Ferienpass mit Badekarte für 10,00 € und ohne Badekarte für 5,00 € erworben werden. Für die Durchführung des Zeltlagers wird eine Kostenbeteiligung von 25,00 € pro Kind vorgesehen. Der Kostenbeitrag für die Tagesfahrten wird auf 3,00 Euro bzw. auf 2,00 Euro festgesetzt.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales einstimmig folgenden


TOP 8 Änderung der Miet- und Nutzungsordnung des JFBZ/Stadtjugendpflege

Beschluss:

Die Änderung der Miet- und Nutzungsordnung JFBZ/Stadtjugendpflege wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Frau Weihmann merkt an, dass ihre Fraktion der Entscheidung, das JFBZ nicht für politische Gruppierungen zur Verfügung zu stellen, sehr kritisch gegenüber stehe. Letztlich sei es ein Ziel der Gesellschaft, dass sich Schüler und Jugendliche für politische Inhalte interessieren würden. Einen solchen Ausschluss von politischen Gruppierungen empfinde sie in diesem Zusammenhang als kontraproduktiv. Sofern es Ziel des JFBZ sei, extreme politische Gruppierungen aus dem Haus fernzuhalten, so sei es sicherlich sinnvoller, wenn man dies in der Nutzungsordnung klar regele.

Herr Preuß erwidert, dass eine solche Regelung nicht den Verfassungsgrundsätzen entsprechen würde. Sofern eine Partei bzw. ihre Jugendorganisation verfassungsrechtlich zugelassen sei, habe sie denselben Anspruch wie alle anderen Nutzer des JFBZ. Der Ausschluss der NPD sei nur möglich, wenn man auch allen anderen Parteien die Nutzung des JFBZ untersage. Sobal eine Räumlichkeit einmal für politische Zwecke genutzt worden sei, hätten alle anderen verfassungsrechtlich zugelassenen Parteien das selbe Recht auf Nutzung. Keine Verwaltung könne in diesem Fall anders entscheiden.

Herr Eisermann ergänzt, dass genau dies der Grund für die hier festgelegte Regelung gewesen sei. Man habe sich hausintern juristisch beraten lassen und von dort die Auskunft bekommen, dass nur ein Totalausschluss aller politischen Gruppierungen zur gewünschten Lösung führe.

Frau Niemann merkt an, dass diese Entwicklung mehr als traurig sei, wenn man sich vor Augen führe, dass es eine politische Jugendorganisation gewesen sei, die dieses JFBZ eingefordert und letztlich erfolgreich erstritten habe.

Herr Ryll trägt vor, dass er diese Entwicklung auch als bedauernswert empfinde. Trotzdem müsse man diese klare Linie verfolgen, um sich nicht auf juristisches Glatteis zu begeben.

Herr Schatz ergänzt, dass man nicht vergessen dürfe, dass mit dieser Regelung auch andere extremistische Gruppen ausgeschlossen werden würden. Er verweise in diesem Zusammenhang auf ausländische Gruppierungen, die ebenfalls gefährliches Gedankengut unter Jugendlichen verbreiten würden.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales einstimmig folgenden


TOP 9 Kooperation mit dem KSB zur Durchführung von Fereinfreizeiten

Beschluss:

Helmstedter Kinder erhalten zu den Ferienmaßnahmen (Sommerferien) des Kreissportbundes Helmstedt einen Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen i.H.v. 69,- Euro. Kinder aus einkommensschwachen Familien erhalten gegen Vorlage des Hartz IV- oder Grundsicherungsbescheides einen erhöhten Zuschuss von 249,- Euro. Die Zuschüsse werden nicht an die Kinder ausgezahlt, sondern direkt mit dem Kreissportbund Helmstedt für die Kinder abgerechnet. Förderungsfähig sind in 2009 die Maßnahmen Lenste 1 und 2, Neukirchen und Westerstede bis zum Höchstbetrag von 8.000,- Euro für alle Helmstedter Kinder. Sollte der vorgenannte Höchstbetrag nicht ausgeschöpft werden, erhöht sich der Zuschuss für die in Satz 2 genannten Kinder entsprechend.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Beber schlägt vor, dass man, sofern der Haushaltsansatz in Höhe von 8.000 Euro nicht ausgeschöpft werde, die Restmittel dafür verwende, den Zuschuss für die Kinder aus einkommensschwachen Familien entsprechend zu erhöhen. Ergebnis wäre, dass der Eigenanteil für diese Familien noch weiter sinke und die Fahrt für die Kinder bezahlbar bleibe.

Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales zeigt sich mit diesem Vorschlag einverstanden und fasst sodann einstimmig folgenden


TOP 10 Vergabe von Angeboten im Rahmen des Ferienpasses

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sponsor für die Finanzierung der Software zur Vergabe der Aktionen im Rahmen des Ferienpasses zu gewinnen. Die Differenz wird aus den Haushaltsmitteln der Stadt Helmstedt entnommen.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Ryll zeigt sich erstaunt darüber, wie leicht sich die Verwaltung aus der Verantwortung gestohlen habe. Die Politik solle nunmehr drei Personen bestimmen, welche die öffentliche Verlosung auf dem Marktplatz durchführen werden. Völlig unklar sei dagegen der technische Ablauf. Niemand habe bislang den Termin mit den Betroffenen abgesprochen und es sei auch fraglich, wie diese Verlosung im Einzelnen ablaufen solle.

Frau Niemann erinnert daran, dass diese Verlosungaktion auf dem Marktplatz eine Idee der Politik gewesen sei. Dies müsse man in diesem Zusammenhang schon offen und ehrlich zugeben.

Herr Alder betont, dass die Stadt Helmstedt etwa 340 Ferienpässe verkaufen würde. Im Aktionszeitraum werden drei große Tagesfahrten angeboten, welche sich in der Vergangenheit größter Beliebtheit erfreut hätten. Man müsse aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es weitere attraktive Tagesfahrten gebe, welche mit Sicherheit ebenfalls stark nachgefragt werden. Dies bedeute, dass man dieses hier in Rede stehende Computerprogramm nicht nur für drei Tagesfahrten sondern für beliebig viele werde nutzen können. Zudem müsse man wissen, dass dieses Programm nicht nur automatisch auslose sondern gleichzeitig auch versandfertige Benachrichtigungen ausdrucke. Im anderen Falle müssten diese Benachrichtigungen von Verwaltungsangestellten geschrieben, gedruckt und versandt werden. Er könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Praxis kostengünstiger sei solle als die Variante mit dem Computerprogramm. Wenn er sich dann vor Augen halte, dass dieses Programm gerade einmal 1.200 Euro koste, dann sei er sich sicher, dass sich diese Kosten spätestens nach zwei Jahren amortisiert hätten.

In diesem Zusammenhang frage er aber auch an, ob es die von der Verwaltung in die Diskussion eingebrachten Sponsoren für den Kauf dieses Programmes bereits gebe.

Herr Eisermann erwidert, dass die Volksbank Helmstedt den Kauf mit einer Spende in Höhe von 500 Euro unterstützen würde.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales einstimmig


TOP 11 Wahlverfahren für die nächste Seniorenbeiratswahl

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Alder merkt an, dass er über den Inhalt der Vorlage etwas erstaunt gewesen sei. Dies vor dem Hintergrund, dass sich alle Beteiligten darin einig gewesen seien, dass dieses Verfahren zukünftig nur noch öffentlich durchgeführt werden sollte. Konkret habe man sich dagegen verwahrt, dass zu einer Seniorenbeiratswahl noch einmal irgendwelche Institutionen, Vereine o.ä. angeschrieben werden. Der Punkt, der ihm persönlich am meisten am Herzen gelegen habe, war die Forderung, dass jeder Wahlvorschlag an eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften gekoppelt werde. Es könne nicht sein, dass Vereine, Verbände, Organisationen usw. irgendwelche Mitgliederzahlen zugrunde legen, um Wahlvorschläge zu platzieren. Er denke schon, dass es jedem Kandidaten zuzumuten sei, sein Interesse an der Kandidatur damit zu dokumentieren, dass er eine bestimmte Anzahl an Unterschriften sammelt.

Herr Preuß betont, dass er sich den Ausführungen seines Vorredners nur anschließen könne. Auch er denke, dass die Sammlung von Unterstützungsunterschriften in gewisser Weise das Interesse des Kandidaten dokumentiere. Er könne aber auch durchaus mit der alten Regelung leben.

Herr Weihe vom Seniorenbeirat der Stadt Helmstedt bittet den Ausschuss darum, dieses Thema noch einmal zu vertagen, damit der Seniorenbeirat hierzu Stellung nehmen kann. Die Mitglieder des Beirats hätten diese Thematik auf der nächsten Tagesordnung und würden sich zu dem ganzen Verfahren gerne noch einmal äußern. Trotzdem wolle er schon jetzt darauf hinweisen, dass der überwiegende Teil des Seniorenbeirats die Beibehaltung der alten Regelung befürworte.

Sodann verweist der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales die Vorlage zurück in die Fraktionen.


TOP 12 Bekanntgaben  
TOP 12.1 Sachstand Krippe St. Walpurgis

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Des Weiteren fragt Frau Niemann an, ob es hinsichtlich der Eröffnung der Kinderkrippe St.Walpurgis eine Rolle spiele, dass man seitens der Landesregierung noch kein Bewilligungsbescheid bekommen habe. Sie bitte die Verwaltung darum, dass man diesen Punkt möglichst schnell kläre, bevor es zu bösen Überraschungen komme.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 12.2 Sachstand Krippe DRK

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 12.3 Sachstand Erweiterung Krippe Mütterzentrum

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 12.4 Änderung der Betriebsführungsverträge mit den fremden Trägern von KiTas

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Darüber hinaus bittet Frau Niemann die Verwaltung darum, dass man in ersten Gesprächen mit den kirchlichen Trägern der Kindergärten einmal sondiere, ob es nicht möglich sei, dass in diesen Einrichtungen auch Muslime ihr Praktikum absolvieren oder dort als Erzieherinnen arbeiten. Man dürfe nicht vergessen, dass die Stadt Helmstedt diese kirchlichen Kindergärten mit immens hohen Beträgen bezuschusse. Dies gelte im Übrigen auch für die Vergabe von Bauleistungen bezüglich der kirchlichen Kindergärten. Es könne nicht sein, dass bei einer Auftragsvergabe die Releigionszugehörigkeit einen Ausschlussgrund darstelle.

Frau Mattfeldt-Kloth weist darauf hin, dass es sich hierbei um das Selbstbestimmungsrecht der Kirche handele. Sie könne diesen Vorschlag nur unterstützen und sei dankbar für jeden, der sich in Gesprächen mit den Kirchenvorständen ebenfalls für eine gewisse Öffnung dieser Institution einsetze.

Frau Weihmann erklärt, dass sie sich über dieses Thema noch kein abschließendes Urteil gebildet habe. Allerdings müsse man schon aufpassen, dass man hier nicht ein Fass aufmache, dessen Inhalt zu unnötiger Brisanz führe.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 12.5 Bewerbung des städt. Kindergartens Emmerstedt um Teilnahme am Modellprojekt "Brückenjahr"

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 12.6 Antrag auf Einrichtung eines Hortes in der GS Friedrichstraße

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Alder fragt an, wer Kostenträger für diese Einrichtung werde. Immerhin handele es sich um eine städtische Grundschule, in deren Räumlichkeiten der Hort eingerichtet werden solle.

Frau Musial antwortet, dass man in der letzten Woche einen Ortstermin mit dem Vertreter des ehemaligen Landesjugendamtes gehabt habe. Auch dieser habe die Frage nach dem Träger der Einrichtung in das Zentrum der Überlegungen gestellt. Möglich sei dabei sowohl die Trägerschaft der Stadt Helmstedt als auch die Abgabe an einen anderen Träger. Diese Frage müsse jedoch noch geklärt werden.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 13 Beantwortung von Anfragen  
TOP 13.1 Anfrage zu der Wartelistensituation in den Kindergärten

Protokoll:

Frau Niemann fragt nach, wie hoch die Anzahl der Kinder auf den Wartelisten für den Ganztagsbereich ist.

Beantwortung:

Nach den uns vorliegenden Informationen warten derzeit insgesamt 10 Kinder auf einen Kindergarten-Ganztagsplatz.

Die in Helmstedt angebotenen Ganztagsplätze sind jedoch derzeit alle besetzt.

 
TOP 13.2 Anfrage von Frau Weihmann zur Kurzbeschreibung des Produktes Jugendeinrichtungen

Protokoll:

Frau Weihmann fragt nach, warum sich die Anzahl der Vereine und Institutionen, die mit dem JFBZ zusammenarbeiten, von 24 in 2007 auf 17 (geplant) in 2009 verringert hat. Sie bittet um Beantwortung unter Berücksichtigung der Zahlen von 2008.

Beantwortung:

Zunächst ist anzumerken, dass die Anzahl der Vereine und Institutionen, mit denen das JFBZ zusammenarbeitet grundsätzlich erst mal nichts über die Qualität und Quantität der Zusammenarbeit aussagt. Es kann sich hierbei um eine einmalige Aktion z.B. eine Bildungsveranstaltung in der Helmstedter Sternwarte oder um ein auf Dauer angelegtes Projekt wie z.B. eine wöchentliche Zusammenarbeit mit den Grundschulen im Rahmen der Schulprojekte handeln.

Die Zusammenarbeit des JFBZ mit den Vereinen und Institutionen findet oft neben dem regulären Betrieb des JFBZ statt. Dadurch wird das Personal in nicht unerheblicher Weise eingebunden und steht dem regulären Betrieb im JFBZ nicht zur Verfügung. Andererseits sollen sich die Kinder und Jugendlichen, die das JFBZ nutzen, verlassen können, dass das JFBZ zu den festgelegten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr) geöffnet ist und die ständigen Angebote wie Kinderdisko, Kochen usw. stattfinden. Um einen störungsfreien Betrieb des JFBZ zu gewährleisten, sollen die Projekte, die eine Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Institutionen erfordern in 2009 etwas reduziert werden. Ob sich diese Planung durchsetzen lässt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, weil im Voraus nicht absehbar ist, welche Vereine und Institutionen Interesse an Angeboten oder Projekten haben. In 2008 lag die Anzahl der Kooperationspartner bei 26.

 
TOP 13.3 Anfrage zur Anzahl der verkauften Ferienpässe in 2008

Protokoll:

Frau Niemann fragt nach, wie hoch die Anzahl der verkauften Ferienpässe in 2008 ist.

Beantwortung:

In 2008 wurden 341 Ferienpässe und 299 Badekarten verkauft.

 
TOP 14 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Frau Rosinski regt an, vor der nächsten Ausschusssitzung den Kindergarten St.Thomas zu besichtigen.

 

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