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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009; Teilhaushalte 10, 13, 14, 20, 21, 22 und 66; Teilhaushalt 12 (Gemeindeorgane, Jugend, Schulen und Sport) - Produkt 1152 -; Teilhaushalt 23 (Zentrale Immobilienwirtschaft)
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzmanagement stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenden Fassung zu.
Protokoll:
Herr Junglas gibt anhand einer PowerPoint-Präsentation einen allgemeinen Überblick über die zukünftige Haushaltslage der Stadt Helmstedt ab.
Anmerkung: Die Übersicht des Haushalts 2009 ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Herr Wien stellt zu den von Herrn Junglas vorgestellten Investitionen zur Landesgartenschau in Höhe von 190.000 Euro den Antrag, diese Position zu streichen, da der benötigte Ratsbeschluss hinsichtlich der Finanzsituation zur Landesgartenschau noch nicht gefasst wurde. Seine Gruppe sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Landesgartenschau unter keinem Gesichtspunkt mehr für die Stadt Helmstedt finanzierbar sei. Sollte man sich später dennoch für eine Durchführung entscheiden, könnte ein Nachtragshaushalt erstellt werden. Weiter bittet er um Vorlage einer Übersicht über die Gesamtverschuldung der Stadt Helmstedt (Defizite, Kredite, AEH, BDH und Waldbad) zum Ende nächsten Jahres. Die Unterlagen möchte er bis zur Ratssitzung am 18.12.2008 vorgelegt bekommen.
Herr Junglas verweist zur Landesgartenschau auf die Anfrage der FDP-Fraktion, die von der Verwaltung bereits beantwortet und mit der Veränderungsliste in dieser Sitzung verteilt wurde. Weiter führt er dazu aus, dass die Verwaltung nur die Beschlussfassung des Rates, nämlich dass sich die Stadt Helmstedt für die Landesgartenschau bewerben soll, ausgeführt habe. Über die endgültige Teilnahme an der Landesgartenschau soll entschieden werden, wenn die Finanzierungszusage des Landes vorliege. Die Ziffer 2 des besagten Beschlusses treffe bisher nicht zu, da es keine Aussage des Landes darüber gebe, wie hoch die Förderung sein werde. Die in den Haushalt eingerechneten Beträge basieren auf einem Gutachten zur Landesgartenschau, welches von einer mindestens 25%igen Förderung für investive Maßnahmen ausgehe und der Fachbereich daraufhin 30% Fördermittel angerechnet habe.
Herr Kalisch merkt an, dass man die Entwicklung des Helmstedt Sees und die Durchführung einer Landesgartenschau getrennt sehen müsse. Die 13 Mio. Euro würden daher nicht für die Landesgartenschau, sondern für die Investitionen des Helmstedt Sees anfallen. Daher müsse Herr Wien seine Angaben präzisieren.
Herr Dr. Dirksen verweist darauf, dass zwar ein Ratsbeschluss zur Durchführung einer länderübergreifenden Landesgartenschau gefasst wurde, aber kein Anhaltspunkt vorliege, dass diese Umsetzung auch möglich sei. Die Antwort des Landes Sachsen-Anhalt sei relativ eindeutig als Absage zu deuten. Es müsste ohnehin ein neuer Beschluss gefasst werden, da der gegenwärtige rechtlich nicht haltbar sei. Angesichts der vorliegenden Zahlen könne sich die Stadt Helmstedt eine Umsetzung des Vorhabens nicht leisten. Für die verschärften Sparvorschläge müsse die Verwaltung gelobt werden. Gewisse Dinge könne man sich nun nicht mehr leisten. Daher müsse der finanzielle Gürtel enger geschnallt werden, wobei offensichtlich die Bereitschaft dazu in der Politik nicht vorhanden sei. Aus diesem Grund könne seine Fraktion den hier vorgelegten Haushalt unter den abgeänderten Voraussetzungen nicht mittragen.
Herr Wien stimmt namens seiner Gruppe den Ausführungen von Herrn Dr. Dirksen zu und äußert, dass für ihn der Haushalt in dieser Form ebenso nicht zustimmungswürdig sei. Da aber durch die Beratungen in den Fachausschüssen nicht mit einer Ablehnung zu rechnen sei, sollte man sich schon im Klaren sein, später auch die Verantwortung dafür zu übernehmen. Zur Präzisierung der Angaben zur Landesgartenschau führt er weiter aus, dass die Weiterentwicklung des Helmstedt Sees auf der Tagesordnung bleiben solle und man zu einer sinnvollen Lösung kommen müsse, die allerdings nicht auf der Basis der Masterplanung liege. Der See werde langsam voll laufen, was auch für die Naherholung und Touristikzwecke verwertet werden müsse, allerdings nicht unter dem Zeitdruck, der nur wegen der Landesgartenschau vorliege. Der frühestmögliche Zeitpunkt, um mit dem See irgend etwas anfangen zu können, liege im Jahr 2015, wobei der natürlich wachsende Zeitpunkt zur eigentlichen Nutzung aber wesentlich später sei. Daher liege auch die Finanzverantwortung für die Entwicklung des Helmstedt Sees nicht im Jahr 2015, sondern zwischen den Jahren 2020 und 2030, weshalb die Auswirkung in den jetzigen Finanzplänen noch keinen Niederschlag finden könne. Nach seiner Vorstellung werde auch eine neue Konzeption für die Entwicklung des Sees benötigt. Die finanziellen Mittel dafür dürfen nicht alle aus öffentlichen Haushalten gezahlt, sondern auch aus der Privatwirtschaft finanziert werden, indem z.B. Grundstücke an Privatpersonen vergeben werden, um mit diesen Einnahmen die restlichen 2/3 öffentliche Bereiche finanzieren zu können.
Der Vorsitzende führt zu den Äußerungen von Herrn Dr. Dirksen zum Sparunwillen der Politik aus, dass die freiwilligen Leistung nur 1,1 % des gesamten Haushaltsvolumens betragen und er sich daher frage, wo bei dieser geringen Anzahl an freiwilligen Leistungen so große Summen eingespart werden können, um eine Haushaltsrelevanz zu erzielen.
Eine Diskussion schließt sich an.
Zur Frage von Herrn Dr. Birker, ob die größte Investition des Haushalts, die Entwicklung des Baugebietes Ziegelberg, noch zu stoppen sei, führt Herr Junglas aus, dass diese Investition rentierlich sei, weil ein großer Anteil der Investition durch den Verkauf der Grundstücke und die Erschließungsbeiträge wieder zurückerhalten werde. Außerdem weist er darauf hin, mit der Entwicklung eines neuen Baugebietes der negativen Bevölkerungsentwicklung in Helmstedt entgegenzuwirken. Die Umsetzung erfolge nur über eine mittelfristige Finanzierung, was bedeutet, dass die aufzunehmenden Kredite in 8 bis 10 Jahren über die Weiterbelastung an die Grundstückskäufer wieder eingenommen werden. Daher sei diese Investition nicht nur rentierlich, sondern auch für die Stadtentwicklung enorm wichtig.
Herr Wien pflichtet Herrn Junglas bei und ergänzt, dass sogar ein Gewinn aus dieser Maßnahme von mehreren hunderttausend Euro zu erwarten sei. Mit dem Erhalt von Einwohnern seien auch zusätzliche Einkommensteueranteile verbunden, die die Basis einer Stadt sichern. Wie bereits aufgezeigt, seien die Einkommenssteueranteile die höchste Einnahmequelle einer Stadt und wenn diese auch noch herabgesetzt werden, gehe die finanzielle Entwicklung der Stadt immer weiter „den Bach runter“.
Anschließend trägt Frau Stute die einzelnen Ansätze der Teilhaushalte 10, 13, 14, 20, 21, 22, 23 und 66 sowie die Ansätze des Produktes 1152 des Haushaltsplanentwurfs 2009 vor.
Zum Produkt 1152 Gemeindeorgane, Sitzungsdienst, Repräsentationen regt Herr Dr. Birker namens der SPD-Fraktion an, die Anzahl der Ausschusssitzungen für den BUWA und den AJFSS um jeweils eine Sitzung im nächsten Jahr zu erhöhen.
Herr Junglas erklärt, die Anregung aufzunehmen und darüber noch einmal diskutieren zu wollen. Dabei erinnert er an die beschlossenen Sparmaßnahmen der letzten Jahre, wo Konsens herrschte, die Anzahl der Sitzungen zu reduzieren. Für den Bedarfsfall sei aber vorgesehen, die Sitzungsanzahl auch wieder zu erhöhen.
Herr Dr. Dirksen wendet ein, dass es doch sinnvoller wäre, sich an der Gesamtanzahl der Sitzungen zu orientieren und über eine andere Aufteilung der Sitzungsanzahl nachzudenken.
Der Ausschuss stimmt diesen Ausführungen einvernehmlich zu.
Zum Teilhaushalt 14, Produkt 1191 Gleichstellungsbeauftragte stellt Herr Winkelmann namens der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion den Antrag, die Haushaltssicherungsmaßnahme Nr. 36 - ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte ab 2010 (Wegfall eines Personalkostenanteiles von 15 % von A 10, dafür geschätzter Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit 4.000 Euro) - zu streichen. Seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass keine ehrenamtliche, sondern eine vollbeschäftigte Gleichstellungsbeauftragte, wenn auch nur stundenweise, benötigt werde, da sie mehr in die Verwaltung integriert sei, als eine Außenstehende jemals eingebunden werden könne.
Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen, der einstimmig abgelehnt wird.
Abschließend lässt der Vorsitzende über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ausschuss für Finanzmanagement fasst mit 2 Gegenstimmen folgenden
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