Änderung der Sportförderungsrichtlinien
Beschluss:
Die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Helmstedt wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Diedrich verweist auf die Vorlage.
Herr Sorge führt aus, dass man nunmehr einen Kompromiss gefunden habe, mit dem sowohl die Politik als auch die Vereine zufrieden seien. Er erachte es jedoch als bedauerlich, dass nicht alle Parteien an den Gesprächen mit der ARGE teilgenommen hätten. Auch im Hinblick auf die Zuschüsse an Sportübungsleiter sei man sich einig geworden. Wenn jedoch der Fall eintrete, dass für den Bereich des Sports noch weniger Mittel zur Verfügung stünden, müsse man sich erneut zusammensetzen.
Herr Strümpel vertritt ebenfalls die Auffassung, dass man nun auf einem guten gemeinsamen Weg sei. Die erzielte Einigung müsse jedoch auch für die laufende Wahlperiode gelten. Man sollte sich in ein oder zwei Jahren also nicht wieder für eine Projektförderung aussprechen. Seines Erachtens würden insbesondere die Sportvereine hervorragende Arbeit im Bereich der Jugend leisten. Jeder Euro, der hier investiert werde, sei sehr nützlich angelegt im Sinne der Prävention. Andernfalls würde es deutlich höhere Folgekosten geben. Man könne aber leider nicht garantieren, dass man den gegenwärtigen Standard auch in fünf, sechs Jahren noch werde halten können. Es könne durchaus sein, dass die Stadt in eine Haushaltslage gerate, in der sie bestimmte Auflagen zu erfüllen habe. Man verspreche jedoch, dass man sich in diesem Falle wieder mit der ARGE zusammensetzen werde.
Herr Viedt schließt sich den Ausführungen von Herrn Strümpel an.
Herr Beber ergänzt, dass es schwere, aber auch sehr fruchtbare Diskussionen gegeben habe, die zu einem guten Ergebnis geführt hätten. Er persönlich sei jedoch kein Freund der Regelung, die man für die Sportübungsleiterzuschüsse getroffenen habe. Er werde dem so auch nicht zustimmen. Er habe für die Summe von 7,50 Euro (bzw. 7,33 Euro) plädiert, denn seines Erachtens profitiere von der nun getroffenen Regelung nur ein einziger Verein. Darüber hinaus habe er noch einen Änderungswunsch im Hinblick auf den letzten Absatz zu Ziffer 13.2. Dieser laute bisher wie folgt: „Wird der im Haushaltsansatz der Stadt Helmstedt bereitgestellte Zuschuss nicht ausgeschöpft, ist der Restbetrag dem Gesamtbudget für die Zuschüsse gem. Ziff. 3 bis 13.1 zuzuschlagen.“ Er bitte darum, das Wort „ist“ in das Wort „kann“ zu ändern, denn über die Umschichtung der Mittel sollte der Fachausschuss beschließen bzw. zumindest informiert werden.
Herr Eisermann betont, dass bei einer derartigen Verfahrensweise eine Vorlage mit Alternativvorschlägen erstellt und beschlossen werden müsse. Da man erst im Oktober wisse, wie viel Mittel man für Sportübungsleiter ausgebe, sei dies vom Zeitablauf her beinahe unmöglich.
Herr Viedt betont, dass man eine Sondersitzung anberaumen müsse, wenn es zu dieser Situation käme.
Herr Eisermann geht davon aus, dass auch die Vereine in der Kürze der Zeit nicht so schnell entscheiden könnten, wofür die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll verwendet werden könnten. Er schlage daher vor, dass man die Beträge für die Sportübungsleiter erhöhe, wenn Restmittel vorhanden seien.
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt spricht sich einhellig gegen diesen Vorschlag aus.
Herr Strümpel erinnert an die Prioritätenliste. Aus dieser gehe der Bedarf im Bereich des Sportes hervor.
Herr Diedrich macht auf die Trennung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufmerksam. Anders als die zur Diskussion stehenden Mittel betreffe die Prioritätenliste den Vermögenshaushalt. Es lägen jedoch auch noch im Bereich des Verwaltungshaushalts entsprechende Anträge vor.
Nach weiterer Diskussion verständigt man sich darauf, dass der Ausschuss für Sport und Ehrenamt darüber informiert werden müsse, wenn ein Restbetrag zur Verfügung stehe. Die Verwendung bzw. Auszahlung dieses Betrages dürfe nur in Absprache mit dem Ausschuss erfolgen.
Herr Vergin nimmt Bezug auf Punkt 15 der Richtlinien - Förderung des Sportstättenbaus. Im Hinblick auf die Grundsätze der Förderung sei ihm aufgefallen, dass dem Eigentum im Sinne der Richtlinien Erbbaurechte, langfristige Pachtverträge und sonstige Nutzungsrechte mit einer Laufzeit von noch 15 Jahren ab Antragstellung gleichgestellt seien. Hiermit habe er insbesondere im Hinblick auf langfristige Pachtverträge ein Problem. Dies werde an folgendem Beispiel deutlich: Wenn ein Sportverein nicht Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes sei, könne ein Bau den Richtlinien zufolge dennoch mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden. Nach 15 Jahren laufe der Vertrag ab und niemand könne vorhersehen, was dann geschehe. Es könnten Extremfälle eintreten. Der Eigentümer sei dann im Besitz dieser durch öffentliche Mittel geförderten Anlage.
Herr Eisermann macht deutlich, dass die Grundsätze der Förderung landeseinheitlich seien. Auch Bund und Land würden ihre Fördermittel nach diesen Richtlinien gewähren und die zur Rede stehende 15-Jahres-Grenze zugrunde legen. Es sei nicht relevant, was nach Ablauf dieser Zeit mit dem Objekt geschehe. Der Eigentümer könne es dann auch veräußern. Wenn Bund und Land mit diesen Richtlinien arbeiten könnten, müsse dies der Stadt auch möglich sein.
Sodann fasst der Ausschuss für Sport und Ehrenamt einstimmig folgenden
|