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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Rat

Donnerstag, 02. November 2006 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Ehrung langjähriger Ratsmitglieder

Protokoll:

 Bürgermeister Eisermann ehrt die folgenden Ratsmitglieder für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit:

Frau Fatma Ay                                                10 Jahre

Frau Margit Niemann                                             10 Jahre

Frau Cerstin Weber-Püschner                    10 Jahre

Frau Petra Wiesenborn                            10 Jahre

Herr Wittich Schobert                                             10 Jahre

Frau Susanne Weihmann                              15 Jahre

Herr Wilhelm Abry                                        15 Jahre

Herr Friedrich Preuß                                      15 Jahre

Herr Wilfried Winkelmann                           15 Jahre

Herr Uwe Strümpel                                             20 Jahre

Herr Wolfgang Kalisch                                    25 Jahre

Herr Herbert Rohm                                      30 Jahre

 
TOP 2 Pflichtenbelehrung nach § 39 Abs. 3 i.V.m. § 28 NGO und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 42 NGO

Protokoll:

 Herr Bürgermeister Eisermann belehrt die anwesenden Ratsmitglieder über die ihnen gemäß §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten. Sodann bittet er die Ratsfrauen und Ratsherren sich von ihren Plätzen zu erheben, um sich gemäß § 42 NGO verpflichten zu lassen. Hierzu wurde von allen anwesenden Ratsmitgliedern die folgende Formel nachgesprochen:

„Ich verpflichte mich, als Ratsmitglied der Stadt Helmstedt, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, und die Gesetze zu beachten.“

Herr Bürgermeister Eisermann weist darauf hin, dass jedes Ratsmitglied ein Taschenbuch für kommunale Mandatsträger in Niedersachsen, eine Broschüre über den Datenschutz sowie eine aktuelle Ortsrechtssammlung erhalten habe.

 
TOP 3 Wahl der / des Ratsvorsitzenden gemäß § 48 NGO

Protokoll:

 Herr Bürgermeister Eisermann weist darauf hin, dass folgende Fraktionen und Gruppen ihre Bildung angezeigt haben:

SPD-Fraktion                                      13 Ratsmitglieder

CDU-Fraktion                                     11 Ratsmitglieder

FDP-Fraktion                                        3 Ratsmitglieder

BFH/UWG-Gruppe                                      3 Ratsmitglieder

Bündnis90/Die Grünen-Fraktion             2 Ratsmitglieder

NPD-Fraktion                                        2 Ratsmitglieder

Des Weiteren weise er darauf hin, dass die Sitzungsleitung zur Wahl des Ratsvorsitzenden nach den gesetzlichen Bestimmungen dem ältesten hierzu bereiten Ratsmitglied obliege. Im Helmstedter Rat kämen für diesen Altersvorsitz die Ratsherren Hans-Joachim Buttler und Jürgen Allers in Frage. Festzustellen sei, dass Herr Buttler am 04.07.1931 und Herr Jürgen Allers am 09.09.1931 geboren seien. Somit sei Herr Buttler das älteste anwesende Ratsmitglied.

Auf Nachfrage des Bürgermeisters erklärt Herr Buttler, dass er bereit sei, die Sitzungsleitung zur Wahl des Ratsvorsitzenden zu übernehmen.

Vor Beginn der Wahlhandlung erklärt Herr Buttler, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Helmstedt bei den Kommunalwahlen am 10.09.2006 durch ihre jeweilige Stimmabgabe die neue Zusammensetzung des Rates der Stadt Helmstedt bestimmt hätten. In den folgenden Tagen hätten sich viele Experten und Fachleute an einer Erklärung versucht, warum das Ergebnis so und nicht anders ausgefallen sei. Dabei habe man auch vor Schuldzuweisungen nicht halt gemacht. Nach seiner Meinung seien alle diese Versuche, das Wahlergebnis auf eine bestimmte Art und Weise zu begründen, überflüssig, weil sich das  Resultat nicht mehr verändern lasse. Es gehe vielmehr darum, dass sich alle Ratsmitglieder gemeinsam an die Arbeit machen würden, um das Beste für Helmstedt zu erreichen. Dieses Ziel sei aufgrund der prekären Haushaltssituation auch in dieser Wahlperiode nicht einfach zu erreichen. Man müsse schlichtweg zur Kenntnis nehmen, dass nicht mehr alle Wünsche der Bürger und der Politik erfüllbar seien. Gerade aus diesem Grund sei eine verstärkte Beteiligung der Helmstedter Einwohner bei politischen Entscheidungen überaus wichtig. Hierfür sei die Teilnahme interessierter Bürger an Ausschuss- und Ratssitzungen ebenso geeignet, wie die Einberufung von Einwohnerversammlungen durch den Bürgermeister. Alle Ratsmitglieder seien aufgefordert, die Arbeit in den Gremien transparenter zu machen. Nur so könne man wirksam dem Vorwurf entgegen treten, dass in der Helmstedter Kommunalpolitik gekungelt oder gemauschelt werde. Die Demokratie sei ein zu wichtiges Gut, als das man dieses durch ungerechtfertigte Verdächtigungen, Gleichgültigkeit und Verdrossenheit aufs Spiel setze.

Sodann bittet Herr Buttler die anwesenden Ratsmitglieder um Vorschläge für das Amt des Ratsvorsitzenden der Stadt Helmstedt.

Herr Kalisch schlägt im Namen der CDU-Fraktion das Ratsmitglied Wilhelm Abry vor.

Herr Buttler stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge gemacht werden.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt stimmen auf Nachfrage des Vorsitzenden Herrn Buttler einer offenen Abstimmung durch Handzeichen zu.

Sodann wählt der Rat der Stadt Helmstedt gemäß § 48 der Niedersächsischen Gemeindeordnung mit 33 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung den Ratsherrn Wilhelm Abry zum Ratsvorsitzenden der Stadt Helmstedt.

Herr Abry erklärt, dass er die Wahl annehme und übernimmt sodann von Herrn Buttler die Leitung der Sitzung.

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

 Herr Abry bittet die anwesenden Ratsmitglieder um die Feststellung der Tagesordnung.

Herr Eisermann weist auf den Punkt 14 der vorliegenden Tagesordnung hin, welcher die Behandlung des Antrags der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion bezüglich der Schließung des Marktplatzes für den motorisierten Verkehr vorsehe. Der vorgenannte Antrag sei fristgerecht bei ihm eingegangen und deshalb auf die Tagesordnung der heutigen Ratssitzung zu setzen gewesen. Für die verfahrensmäßige Behandlung des Tagesordnungspunktes seien folgende Punkte zu beachten: Das Antragsrecht, welches jedem Ratsmitglied zustehe, umfasse das Recht, den Antrag einzubringen und kurz zu begründen, warum sich der Rat mit der Angelegenheit befassen solle. Ein Anspruch des Antragstellers auf sachliche Behandlung und sachliche Beschlussfassung bestehe indes nicht. Nach der Einbringung und Begründung des Antrags kann der Rat durch Geschäftsordnungsbeschluss über eine Absetzung von der Tagesordnung bzw. über eine Nichtbefassung entscheiden. Im vorliegenden Falle sei darüber hinaus eine sachliche Entscheidung des Rates nicht möglich, weil diese der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedurft hätte.

Sodann erklärt Herr Abry, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und die Tagesordnung somit als festgestellt gelte.

 
TOP 5 Wahl der / des Vertreter/in bzw. Vertreter/innen des / der Ratsvorsitzenden

Protokoll:

 Herr Abry weist darauf hin, dass gemäß §§ 43 und 47 der Niedersächsischen Gemeindeordnung nunmehr ein Beschluss über die Vertretung des Ratsvorsitzenden gefasst werden müsse. Er bitte insofern um Vorschläge.

Herr Strümpel schlägt das Ratsmitglied Hans-Jürgen Schünemann für dieses Amt vor.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Ratsmitglied Hans-Jürgen Schünemann wird für die Wahlperiode vom 01.11.2006 bis 31.10.2011 zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden des Rates der Stadt Helmstedt ernannt.

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Herrn Abry erklärt Herr Schünemann, dass er die Wahl annehme.

 
TOP 6 Verabschiedung einer Geschäftsordnung für die Wahlperiode vom 01.11.2006 bis 31.10.2011

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry verweist auf die Vorlage.

Herr Strümpel weist darauf hin, dass seine Fraktion in der nächsten Ratssitzung den Antrag stellen werde, die öffentlichen Vorlagen und Protokolle im Internet zu veröffentlichen, um dem Bürger schon im Vorfeld die Möglichkeit einzuräumen, sich mit diesen Dingen zu beschäftigen. Diese Verfahrensweise werde vielerorts praktiziert und sei ein entscheidender Schritt hin zu mehr Bürgerbeteiligung.

Herr Wien erklärt, dass er sich mit dem Wortlaut des § 14 des vorliegenden Geschäftsordnungsentwurfes nicht einverstanden erklären könne. Nach seiner Auffassung sei es unnötig, an dieser Stelle bereits die Ausschüsse des Rates festzulegen. Da dies jedoch im Entwurf in dieser Form vorgesehen sei, müsse er hierzu einige Anmerkungen machen. Nach § 14 des Geschäftsordnungsentwurfes sei die Bildung von 7 Ratsausschüssen vorgesehen. Gegen die Verringerung der Anzahl der Ratsausschüsse habe er nichts einzuwenden, da mit dieser Reduzierung die Hoffnung auf eine Konzentration der Arbeit verbunden werden könne. Allerdings hege seine Gruppe Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Bildung eines Bau-, Umwelt- und Werksausschusses. Nach Auffassung der BFH/UWG-Gruppe solle im Falle des BUWA etwas zusammengelegt werden, was nicht sinnvoll sei, nicht zusammen passe und in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten aufwerfe. Die Zusammenlegung von Bau- und Umweltausschuss halte seine Gruppe durchaus für vertretbar, da es sich in beiden Fällen um Ausschüsse nach § 51 NGO handele. Dies sehe im Falle des Werksausschusses allerdings erheblich anders aus, da es sich bei diesem wiederum um einen sondergesetzlichen Ausschuss nach § 53 NGO handeln würde. So schreibe der § 113 der NGO die Bildung eines Werksausschusses zwingend vor, was er persönlich dergestalt interpretiere, dass hiernach ein separater Ausschuss gebildet werden müsse.

Nach Auskunft des Innenministeriums und verschiedener anderer Verbände sei eine Zusammenlegung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses, wie im Falle der Stadt Helmstedt vorgesehen, zwar rechtlich möglich, trotzdem sei er der Meinung, dass die Bestimmungen der NGO hinsichtlich der Bildung eines Werksausschusses so zu verstehen seien, dass dieser Ausschuss einen sondergesetzlichen Status besitze und somit eine separate Stellung genießen müsse.

Er sehe neben diesen rechtlichen aber auch praktische Schwierigkeiten, sofern eine Vermischung dieser Ausschüsse beschlossen werde. Nach seiner Erinnerung habe der  Werksausschuss in der Vergangenheit etwa drei bis vier Mal pro Jahr getagt, wohingegen der Bauausschuss etwa alle vier Wochen einberufen worden sei. Dies bedeute für die Zukunft, dass die Pflichtmitglieder des ehemaligen Werksausschusses viel häufiger zu Sitzungen des neuen BUWA eingeladen werden müssten. Selbst der Einwand, dass die Mitarbeitervertreter nur dann geladen werden, wenn auf der Tagesordnung tatsächlich Themen des Werksausschusses zu finden sei, könne ihn nicht überzeugen, da er aus eigener Erfahrung wisse, dass vorhandene Sitzungstermine grundsätzlich genutzt werden würden, auch wenn es sich nur um eine einzige Vorlage handele. Er denke, dass die Zukunft diese These bestätigen werde.

Des Weiteren weise er darauf hin, dass er die Verfahrensweise noch aus einem weiteren Grund für rechtlich bedenklich halte. Im Moment gelte für den Eigenbetrieb des AEH nach wie vor die vom Rat beschlossene Betriebssatzung, welche unter anderem die Bildung eines Werksausschusses mit 6 Ratsmitgliedern und 3 stimmberechtigten Mitarbeitervertretern vorsehe. Die Satzung sei geltendes Recht und damit anzuwenden. Nach seinem Dafürhalten hätte zunächst die entsprechende Satzung geändert werden müssen, bevor man die veränderte Bildung eines Bau-, Umwelt und Werksausschusses beschließe. Nicht zuletzt diene die Beteiligung der stimmberechtigten Betriebsangehörigen auch und besonders der personalrechtlich festgelegten Mitbestimmung in diesem Gremium.

Abschließend verweise er auf die willkürlich festgelegte Anzahl der Ratsausschüsse, die zukünftig dazu führe, dass bei 7 Ausschüssen, die entsprechenden Vorsitze zwischen der SPD und der CDU aufgeteilt werden würden. Ein durchaus sinnvoll erscheinender achter Ausschuss würde nach d`Hondt der FDP oder BFH/UWG-Gruppe zufallen (Losentscheid). Zu dieser Verfahrensweise komme es indes nicht, so dass man feststellen müsse, dass die Koalition aus SPD und CDU ihre Mehrheit vorsätzlich dazu genutzt habe, die kleineren Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Helmstedt zu benachteiligen. Da sie dies aus seiner Sicht auch unter Zurückstellung erheblicher rechtlicher Bedenken getan hätten, stelle er im Namen seiner BFH/UWG-Gruppe folgenden Antrag:

Der § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt werde dergestalt geändert, dass es neben einem Bau- und Umweltausschuss auch ein Werksausschuss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gebildet werde.

Herr Schobert betont, dass er der rechtlichen Argumentation des Herrn Wien in keiner Weise zustimmen könne. Fakt sei, dass man im Vorfeld dieser Sitzung detaillierte Informationen hinsichtlich der Zulässigkeit der Zusammenlegung einzelner Ausschüsse eingeholt habe. Dabei habe sowohl das Niedersächsische Innenministerium als auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund die Rechtmäßigkeit einer solchen Ausschussbildung bestätigt. Natürlich betrete man mit dieser Verfahrensweise Neuland, was letztlich auch durch die Tatsache belegt werde, dass die Stadt Helmstedt in dieser Frage in Niedersachsen eine Pilotfunktion innehabe. Er wisse von vielen Gemeinden, dass sie sich bei der Ausschussbildung am Helmstedter Modell orientieren wollen. Letztlich sei das Ziel aller Bemühungen, die Arbeit in den einzelnen Ausschüssen zu straffen und effektiver zu gestalten. Man habe in der Vergangenheit festgestellt, dass es in den Ratsausschüssen der Stadt Helmstedt wiederholt zu Doppelbefassungen bestimmter Themen gekommen sei. Dies gelte auch für das Verhältnis Werksausschuss und Bauausschuss. Deshalb sei die Neubildung der Ausschüsse ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz in der kommunalpolitischen Arbeit. Insofern werde man dem Antrag des Ratsmitgliedes Wien nicht zustimmen.

Herr Strümpel merkt an, dass es offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich dieser Thematik gebe. Er möchte deshalb darauf verweisen, dass man sich in der vorliegenden Frage von der Verwaltung unter Führung des Bürgermeisters Eisermann habe beraten lassen. Die hier zur Abstimmung anstehende Vorlage zeige, dass der Bürgermeister keine rechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Bildung der Fachausschüsse habe. Insofern verlasse man sich auf die Fachleute in der Verwaltung und werde konsequenterweise den Antrag der BFH/UWG-Gruppe ablehnen.

Herr Kalisch stellt im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag:

Der § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt wird im Absatz 3 um den folgenden Satz ergänzt: Die Vorlagen sind grundsätzlich 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung zuzustellen.

Herr Franke regt an, in der vorliegenden Geschäftsordnung auf die Nennung der Ratsausschüsse zu verzichten. Dies wolle er als Kompromissvorschlag verstanden wissen, damit der Rat nicht streitig über eine Geschäftsordnung entscheide, die letztlich als Arbeitsgrundlage allen Ratsmitgliedern dienen solle. Insofern stelle er im Namen der FDP-Fraktion folgenden Antrag:

Im § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt wird auf eine Nennung der Ratsausschüsse verzichtet. Die Aufzählung der einzelnen Fachausschüsse wird ersatzlos gestrichen.

Ratsvorsitzender Abry stellt fest, dass der Antrag des Ratsmitgliedes Franke der weitestgehende sei. Insofern bitte er die anwesenden Ratsmitgliedern über diesen Antrag zuerst abzustimmen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 9 Ja-Stimmen bei 25 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

Der Antrag der FDP-Fraktion zur Änderung des § 14 der Geschäftsordnung wird abgelehnt.

Ratsvorsitzender Abry bittet die Ratsmitglieder nunmehr über den Antrag der BFH/UWG-Gruppe abzustimmen, welcher die Aufspaltung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses in einen Bau- und Umweltausschuss und einen separaten Werksausschuss vorsehe.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 5 Ja-Stimmen bei 26 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der Antrag der BFH/UWG-Gruppe zur Änderung des § 14 der Geschäftsordnung wird abgelehnt.

Ratsvorsitzender Abry bittet die Ratsmitglieder daraufhin über den Antrag des Ratsmitgliedes Kalisch zu entscheiden, welcher angeregt habe, den § 14 Absatz 3 der Geschäftsordnung um eine Klausel zur Vorlagenverteilung zu ergänzen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Der § 14 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt wird um folgenden Satz ergänzt: Die Vorlagen sind grundsätzlich 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung zuzustellen.

Nunmehr bittet der Ratsvorsitzende den Rat der Stadt Helmstedt über den vorliegenden Geschäftsordnungsentwurf inklusive der soeben beschlossenen Ergänzung abzustimmen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 28 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen folgenden Beschluss:

 Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die Geschäftsordnung in der als Anlage beigefügten Fassung.


TOP 7 Entscheidung über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Gemeindewahl in der Stadt Helmstedt und der Ortsratswahlen in den Ortschaften Barmke und Emmerstedt am 10.09.2006

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry verweist auf die Vorlage und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass es aus seiner Sicht rechtlich klarer wäre, wenn der Rat beide Einsprüche gesondert zurückweise, da dies den Betroffenen Gelegenheit gebe, in ihrem Fall gegebenenfalls gesondert weitere Rechtsmittel einzulegen.

Der Rat zeigt sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Die Einwendungen des Herrn Dieter Kunkel gegen die Gemeindewahl in der Stadt Helmstedt am 10.09.2006 (Anlage 1) sind nicht begründet und werden zurückgewiesen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Die Einwendungen des Herrn Joachim Schultz gegen die Gemeindewahl in der Stadt Helmstedt am 10.09.2006 (Anlagen 2 - 6) sind nicht begründet und werden zurückgewiesen.

Sodann stellt der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig fest, dass die Kommunalwahl vom 10.09.2006 im Stadtgebiet von Helmstedt gültig ist.

Sodann stellt der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig fest, dass die Kommunalwahl vom 10.09.2006 in den Ortsteilen von Emmerstedt und Barmke gültig ist.


TOP 8 Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten des Verwaltungs-ausschusses gemäß § 56 Abs. 2 NGO für die Wahlperiode vom 01.11.2006 bis 31.10.2011

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt besteht in der Wahlperiode vom 01.11.2006 bis 31.10.2011 aus acht Beigeordneten.


TOP 9 Bildung des Verwaltungsausschusses gemäß § 56 NGO

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry verweist auf die Vorlage und bittet die Fraktionen und Gruppen ihre Mitglieder und deren Stellvertreter/innen für den Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt zu benennen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt besteht für die Wahlperiode vom 01.11.2006 bis zum 31.10.2011 aus den folgenden Mitgliedern:

                                               Beigeordnete/r                                       Stellvertreter/in

SPD-Fraktion:                  1. Herr Strümpel                                         1. Frau Wiesenborn

SPD-Fraktion:                  2. Herr Dr. Birker                                        2. Herr Schünemann

SPD-Fraktion:                  3. Frau Niemann                                        3. Herr Rohm

CDU-Fraktion:                  4. Herr Diedrich                                         4. Herr Buttler

CDU-Fraktion:                  5. Herr Viedt                                              5. Frau Weber-Püschner

CDU-Fraktion:                  6. Herr Kalisch                                           6. Herr Ryll

FDP-Fraktion:                  7. Herr Franke                                            7. Herr Dr. Dirksen/

                                                                                                               Herr Vergin

BFH/UWG-Gruppe:          8. Herr Wien                                              8. Herr Beber/

                                                                                                               Herr Gogolin

Darüber hinaus gehören dem Verwaltungsausschuss folgende Grundmandatsinhaber an:

Bündnis 90/ Die Grünen:  9. Frau Mattfeldt-Kloth                               9. Herr Winkelmann

NPD:                               10. Herr Preuß                                           10. Frau Raabe


TOP 10 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen gemäß § 61 Abs. 6 NGO

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry erklärt, dass aus den soeben bestimmten Beigeordneten die stellvertretenden Bürgermeister gewählt werden. Die Ratsmehrheit habe sich aufgrund der Fülle der repräsentativen Aufgaben entschlossen, in dieser Wahlperiode 3 stellvertretende Bürgermeister zu wählen. Die Wahlhandlung erfolge nach den Vorschriften des §§ 48 und 61 Abs. 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung.

Sodann bittet Herr Abry die anwesenden Ratsmitglieder um Vorschläge für die Wahl zum 1.stellvertretenden Bürgermeister.

Daraufhin schlägt Herr Strümpel im Namen der SPD-Fraktion den Beigeordneten Dr. Karl Birker vor.

Ratsvorsitzender Abry stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen und niemand geheime Wahl beantragt habe, so dass offen, per Handzeichen abgestimmt werden könne.

Sodann wählt der Rat Herrn Dr. Karl Birker einstimmig zum 1. stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Helmstedt.

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden erklärt Herr Dr. Birker, dass er die Wahl annehme.

Anschließend bittet Herr Abry die anwesenden Ratsmitglieder um Vorschläge für die Wahl zum 2. stellvertretenden Bürgermeister.

Daraufhin schlägt Herr Kalisch im Namen der CDU-Fraktion den Beigeordneten Horst Diedrich vor.

Ratsvorsitzender Abry stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen und niemand geheime Wahl beantragt habe, so dass offen, per Handzeichen abgestimmt werden könne.

Sodann wählt der Rat Herrn Horst Diedrich einstimmig zum 2. stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Helmstedt.

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden erklärt Herr Diedrich, dass er die Wahl annehme.

Abschließend bittet Herr Abry die anwesenden Ratsmitglieder um Vorschläge für die Wahl zum 3. stellvertretenden Bürgermeister.

Daraufhin schlägt Herr Dr. Dirksen im Namen der FDP-Fraktion den Beigeordneten Hauke Franke vor.

Ratsvorsitzender Abry stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen und niemand geheime Wahl beantragt habe, so dass offen, per Handzeichen abgestimmt werden könne.

Sodann wählt der Rat Herrn Hauke Franke einstimmig zum 3. stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Helmstedt.

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden erklärt Herr Franke, dass er die Wahl annehme.

 
TOP 11 Bildung von Fach- und sondergesetzlichen Ausschüssen gemäß § 51 und 53 NGO

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry verweist auf die Vorlage.

Herr Eisermann weist darauf hin, dass bei der Neubildung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses der Verwaltung ein Auftrag erteilt werden müsse, die Betriebssatzung entsprechend der heutigen Beschlusslage anzupassen. Eine modifizierte Fassung dieser Satzung werde dem Rat dann in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Herr Strümpel erklärt, dass man die Verwaltung bitte, eine entsprechende Änderung der Betriebssatzung vorzubereiten. Er möchte gleichermaßen betonen, dass der Rat die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter keinesfalls beschneiden möchte, so dass man sich darauf verständigt habe, zukünftig die nach dem Personalvertretungsgesetz geforderten 4 Mitarbeitervertreter in den Bau-, Umwelt- und Werksausschuss zu berufen. Des Weiteren bitte er in der Vorlage bei den beratenden Mitgliedern in den Fachausschüssen das Wort Vorsitzende/r durch den Begriff Vertreter/in zu ersetzen. Damit möchte man gewährleisten, dass die entsprechenden Organisationen, Vereine und Verbände selbst über ihren Vertreter in den entsprechenden Gremien entscheiden können. Außerdem solle im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung zusätzlich ein beratendes Mitglied vom Seniorenbeirat der Stadt Helmstedt berufen werden.

Herr Winkelmann betont, dass er enttäuscht zur Kenntnis nehmen musste, dass die große Koalition aus CDU und SPD den Umweltausschuss als eigenständigen Fachausschuss des Rates abgeschafft habe. Dies zeige seiner Ansicht nach deutlich, welche Wertigkeit der Umwelt- und Naturschutz bei den beiden genannten Fraktionen genieße.

Für ihn stelle es einen großen Unterschied dar, ob der Umweltausschuss eigenständig agiere oder aber als Teil eines größeren Ausschusses nebenher mitlaufe. Er sei sehr gespannt darauf, wie der neue Ausschuss den aktuellen und umfangreichen Umweltbericht diskutieren werde. Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion werde den Bereich des Umweltschutzes ganz besonders im Auge behalten und werde die Entwicklung des Themas Ökologie in dieser Stadt als Schwerpunkt der eigenen Arbeit betrachten.

Der Ratsvorsitzende Herr Abry bittet daraufhin um Abstimmung über die Vorlage inklusive der von Herrn Strümpel genannten Änderungen und Ergänzungen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 32 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die Bildung folgender Ratsausschüsse, bestehend aus jeweils 7 bzw. 8 stimmberechtigten Ratsmitgliedern, den noch zu bestimmenden Grundmandatsinhabern und den unten aufgeführten Mitgliedern nach § 51 Abs. 7 bzw. § 53 NGO:

1. Ausschuss für Finanzmanagement (FA) (7 Ratsmitglieder)

2. Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus (AWKT) (7 Ratsmitglieder)

3. Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE) (8 Ratsmitglieder)

4. Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS) (8 Ratsmitglieder)

5. Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA) (8 Ratsmitglieder)

6. Innenstadtausschuss (ISA) (8 Ratsmitglieder)

7. Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO) (8 Ratsmitglieder)

b) Gem. § 51 Abs. 7 NGO werden folgende beratende Mitglieder in die Fachausschüsse berufen:

1. Ausschuss für Finanzmanagement (FA)                                            0  beratende Mitglieder

2. Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus (AWKT)                 1  beratendes Mitglied*

* (Vertreter/in von helmstedt aktuell/ stadtmarketing e.V.)

3. Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE)                                         1  beratendes Mitglied*

* (Vertreter/in der ARGE der Helmstedter Sportvereine)

4. Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)       2  beratende Mitglieder*

* (Vertreter/ in der Helmstedter Kindertagesstätten)

* (Vertreter/in der AG der freien Wohlfahrtsverbände)

5. Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)                                   1  beratendes Mitglied*

* (Sprecher/in des Arbeitskreises AGENDA 21)

6. Innenstadtausschuss (ISA)                                                               3  beratende Mitglieder*

* (Vertreter/in von helmstedt aktuell/stadtmarketing e.V.)

* (Vertreter/in des Einzelhandelsverbandes in der Stadt Helmstedt)

* (Vertreter/in der Bürgerinitiative Alt Helmstedt e.V.)

7. Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)                2  beratende Mitglieder*

* (Stadtbrandmeister/in von Helmstedt)

* (Dienststellenleiter/in des Polizeikommissariats Helmstedt)

* (Vertreter/in des Seniorenbeirates der Stadt Helmstedt)

c) Gem. § 53 NGO i. V. m. § 110 NSchG werden in den Ausschuss für Familie, Schule und Soziales folgende beratende Mitglieder für schulische Angelegenheiten berufen:

-  2 Lehrervertreter (innen) mit Stimmrecht

-  2 Elternvertreter(innen) mit Stimmrecht

d) Gem. § 113 NGO i.V.m. der Betriebssatzung des Eigenbetriebes AEH werden in den Werksausschuß

- drei betriebsangehörige Mitarbeitervertreter

-          Herr Fritz-Joachim Harenberg

-          Herr Michael Schulze

-          noch zu benennen

- ein nicht betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter

-          Herr Andreas Bittner

entsandt.

Diese Vertreter sind gem. § 53 Satz 2 NGO stimmberechtigt, soweit es Belange des Betriebes betrifft.


TOP 12 Aufteilung der Sitze in den Ausschüssen gemäß § 51 NGO sowie Benennung der Mitglieder und Bestimmung der/des jeweiligen Ausschussvorsitzenden

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry verweist auf die Vorlage und bittet die Fraktionen und Gruppen ihre Mitglieder in den Fach- und sondergesetzlichen Ausschüssen der Stadt Helmstedt sowie deren Vorsitzende zu benennen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt bestimmt gemäß § 51 NGO für die nachstehend aufgeführten Ausschüsse die folgenden Vorsitzenden, stellt darüber hinaus die Verteilung der Sitze fest und benennt die Mitglieder mit Stimmrecht, die Grundmandatsinhaber, die beratenden Mitglieder nach § 51 Abs. 7 NGO sowie die Mitglieder mit Stimmrecht in den Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften gemäß § 53 NGO:

1. Ausschuss für Finanzmanagement (FA)

Ausschussvorsitzende/r:                                           Herr Buttler

stellv. Ausschussvorsitzende/r:                               Frau Klimaschewski-Losch

Mitglieder mit Stimmrecht:

SPD-Fraktion:                                                             1. Frau Klimaschewski-Losch

SPD-Fraktion:                                                             2. Herr Allers

SPD-Fraktion:                                                             3. Herr Strümpel

CDU-Fraktion:                                                                        4. Herr Buttler

CDU-Fraktion:                                                                        5. Herr Kalisch

FDP-Fraktion:                                                             6. Herr Dr. Dirksen

BFH/UWG-Gruppe:                                                           7. Herr Wien

Mitglieder ohne Stimmrecht (Grundmandat):

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:                                  8. Herr Winkelmann

NPD-Fraktion:                                                             9. Herr Preuß

Beratende Mitglieder gemäß § 51 Abs. 7 NGO sind für diesen Ausschuss nicht vorgesehen.

2. Bau-, Umwelt und Werksausschuss (BUWA)

Ausschussvorsitzende/r:                                           Frau Wiesenborn

stellv. Ausschussvorsitzende/r:                               Frau Weber-Püschner

Mitglieder mit Stimmrecht:

SPD-Fraktion:                                                             1. Frau Wiesenborn

SPD-Fraktion:                                                             2. Herr Rohm

SPD-Fraktion:                                                             3. Frau Klimaschewski-Losch

CDU-Fraktion:                                                                        4. Herr Diedrich

CDU-Fraktion:                                                                        5. Herr Buttler

CDU-Fraktion:                                                                        6. Frau Weber-Püschner

FDP-Fraktion:                                                             7. Herr Franke

BFH/UWG-Gruppe:                                                           8. Herr Gogolin

Mitglieder ohne Stimmrecht (Grundmandat):

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:                                  9. Herr Winkelmann

NPD-Fraktion:                                                           10. Herr Preuß

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          11. Sprecher/in des AGENDA 21 AK

Mitglieder mit Stimmrecht gem. § 53 Satz 2 NGO:

betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter:               12. Herr Fritz-Joachim Harenberg

betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter:               13. Herr Michael Schulze

betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter:               14. noch zu benennen!

nicht betriebsangehöriger Mitarbeitervertreter:       15. Herr Andreas Bittner

Die Vertreter gem. § 53 Satz 2 NGO sind stimmberechtigt, soweit Belange des Eigenbetriebes AEH betroffen sind.

3. Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)

Ausschussvorsitzende/r:                                           Frau Niemann

stellv. Ausschussvorsitzende/r:                               Frau Rosinski

Mitglieder mit Stimmrecht:

SPD-Fraktion:                                                             1. Frau Niemann

SPD-Fraktion:                                                             2. Frau Weihmann

SPD-Fraktion:                                                             3. Herr Alder

CDU-Fraktion:                                                                        4. Herr Ryll

CDU-Fraktion:                                                                        5. Herr Schatz

CDU-Fraktion:                                                                        6. Frau Rosinski

FDP-Fraktion:                                                             7. Herr Franke

BFH/UWG-Gruppe:                                                           8. Herr Beber

Mitglieder ohne Stimmrecht (Grundmandat):

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:                                  9. Herr Winkelmann

NPD-Fraktion:                                                           10. Frau Raabe

Mitglieder mit Stimmrecht gem. § 53 Satz 2 NGO:

Lehrervertreter/in:                                                     11. noch zu wählen !!

Lehrervertreter/in:                                                     12. noch zu wählen !!

Elternvertreter/in:                                                      13. noch zu wählen !!

Elternvertreter/in:                                                      14. noch zu wählen !!

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          15. Vertreter/in der Helmstedter KITA´s

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          16. Vertreter/in der AG der freien

     Wohlfahrtsverbände

Die Vertreter gem. § 53 Satz 2 NGO sind stimmberechtigt, soweit schulische Belange betroffen sind.

4. Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE)

Ausschussvorsitzende/r:                                           Herr Diedrich

stellv. Ausschussvorsitzende/r:                               Herr Rohm

Mitglieder mit Stimmrecht:

SPD-Fraktion:                                                             1. Herr Rohm

SPD-Fraktion:                                                             2. Herr Allers

SPD-Fraktion:                                                             3. Frau Ay

CDU-Fraktion:                                                                        4. Herr Diedrich

CDU-Fraktion:                                                                        5. Herr Schobert

CDU-Fraktion:                                                                        6. Herr Schatz

FDP-Fraktion:                                                             7. Herr Vergin

BFH/UWG-Gruppe:                                                           8. Herr Beber

Mitglieder ohne Stimmrecht (Grundmandat):

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:                                  9. Herr Winkelmann

NPD-Fraktion:                                                           10. Frau Raabe

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          11. Vertreter/in der ARGE der

     Helmstedter Sportvereine

5. Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus (AWKT)

Ausschussvorsitzende/r:                                           Herr Gehrke

stellv. Ausschussvorsitzende/r:                               Herr Abry

Mitglieder mit Stimmrecht:

SPD-Fraktion:                                                             1. Herr Gehrke

SPD-Fraktion:                                                             2. Frau Ay

SPD-Fraktion:                                                             3. Frau Wiesenborn

CDU-Fraktion:                                                                        4. Herr Abry

CDU-Fraktion:                                                                        5. Frau Rosinski

FDP-Fraktion:                                                             6. Herr Vergin

BFH/UWG-Gruppe:                                                           7. Herr Gogolin

Mitglieder ohne Stimmrecht (Grundmandat):

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:                                  8. Frau Mattfeldt-Kloth

NPD-Fraktion:                                                             9. Frau Raabe

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          10. Vertreter/in von „helmstedt aktuell/

     stadtmarketing e.V.“

6. Innenstadtausschuss (ISA)

Ausschussvorsitzende/r:                                           Frau Weber-Püschner

stellv. Ausschussvorsitzende/r:                               Frau Weihmann

Mitglieder mit Stimmrecht:

SPD-Fraktion:                                                             1. Frau Weihmann

SPD-Fraktion:                                                             2. Herr Gehrke

SPD-Fraktion:                                                             3. Herr Dr. Birker

CDU-Fraktion:                                                                        4. Frau Weber-Püschner

CDU-Fraktion:                                                                        5. Herr Ryll

CDU-Fraktion:                                                                        6. Herr Kalisch

FDP-Fraktion:                                                             7. Herr Dr. Dirksen

BFH/UWG-Gruppe:                                                           8. Herr Beber

Mitglieder ohne Stimmrecht (Grundmandat):

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:                                  9. Frau Mattfeldt-Kloth

NPD-Fraktion:                                                           10. Herr Preuß

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          11. Vertreter/in helmstedt aktuell/

     stadtmarketing e.V.“

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          12. Vertreter/in der Bürgeraktion

                                                                                         „Alt Helmstedt e.V.“

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          13. Vertreter/in des Einzelhandels-

     verbandes der Stadt Helmstedt

7. Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Ausschussvorsitzende/r:                                           Herr Schünemann

stellv. Ausschussvorsitzende/r:                               Herr Viedt

Mitglieder mit Stimmrecht:

SPD-Fraktion:                                                             1. Herr Schünemann

SPD-Fraktion:                                                             2. Herr Alder

SPD-Fraktion:                                                             3. Herr Scheil

CDU-Fraktion:                                                                        4. Herr Arendt

CDU-Fraktion:                                                                        5. Herr Viedt

CDU-Fraktion:                                                                        6. Herr Schobert

FDP-Fraktion:                                                             7. Herr Vergin

BFH/UWG-Gruppe:                                                           8. Herr Gogolin

Mitglieder ohne Stimmrecht (Grundmandat):

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:                                  9. Frau Mattfeldt-Kloth

NPD-Fraktion:                                                           10. Herr Preuß

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          11. Stadtbrandmeister/in von Helmstedt

    

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          12. Leiter/in des Polizeikommissariats

                                                                                         Helmstedt

beratendes Mitglied nach § 51 Abs. 7 NGO:          13. Vertreter/in des Seniorenbeirates der

                                                                                     Stadt Helmstedt


TOP 13 Benennung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Helmstedt in Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry verweist auf die Vorlage und bittet die Fraktionen und Gruppen die Mitglieder, welche die Stadt Helmstedt in den jeweiligen Gremien der Vereine, Verbände, Gesellschaften und Organisationen vertreten sollen, zu benennen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Als Vertreterin bzw. Vertreter für die Stadt Helmstedt werden für nachstehenden Organisationen, Gesellschaften, Verbände und Vereine gewählt:

Institution und Organ

Vertreter/innen

Stellvertreter/innen

 

 

 

 

Wasserverband Vorsfelde u. U.

- Verbandsversammlung -

  (1 Sitz)

 

 

1.­­­­­­­­­­­­­ Herr Wolfgang Kramer

 

 Herr Hans-Otto 

 Klinkhardt

Wasserverband Vorsfelde u. U.

- Vorstand (beratend) -

  (1 Sitz)

 

 

 

 

1. Herr Lothar Müller

 

Frau

Klimaschewski-Losch

Stiftung Johannes-Waisenhaus

- Vorstand -

  (2 Sitze)

 

 

1. Frau Niemann

 

 

2. Herr Abry

 

 

Frau

Klimaschewski-Losch

 

Frau Rosinski

Wasserverband Elm

- Verbandsversammlung  -

  (2 Sitze)

 

1. Herr Schünemann

 

2. gemäß § 111 Abs. 2 NGO:

    Herr Bgm. Eisermann wird

    Herrn Stadtbaurat Kubiak

    mit der Wahrnehmung der

    städtischen Interessen in

    diesem Gremium beauf-

    tragen.

 

 

Wasserverband Elm

- Vorstand -

  (1 Sitz)

 

 

1. Herr Junglas

vom Vorstand zum stellv. Verbandsvorsitzenden gewählt

 

Helmstedter Verein für Städtepartnerschaften und internationale Begegnungen e. V

- Vorstand -

  (3 Sitze)

 

1. Frau Niemann

 

2. Herr Scheil

 

3. Herr Viedt

 

 

4. Vorstandsmitglied gem. der

    Satzung des HPV:

    Herr Bgm. Eisermann

 

 

 

Politische Bildungsstätte e. V.

- Mitgliederversammlung -

 

 

 

 

1. Herr Scheil

 

Kosynus GmbH (vormals KDSON )

- Gesellschafterversammlung -

  (1 Sitz)

 

 

1. Herr Buttler

 

Herr Diedrich

 

Kosynus GmbH (vormals KDSON)

- Verwaltungsrat -

 

 

1. Herr Junglas

 

 

Bäder- und Dienstleistungs-gesellschaft Helmstedt mbH

 

- Gesellschafterversammlung-

  (9 Sitze)

 

1. Frau Weihmann

 

2. Frau Wiesenborn

 

3. Herr Rohm

 

4. Herr Diedrich

 

5. Herr Viedt

 

6. Frau Rosinski

 

7. Herr Vergin

 

8. Herr Gogolin

 

9. gemäß § 111 Abs. 2 NGO:

    Herr Bgm. Eisermann

 

 

 

Bäder- und Dienstleistungs-gesellschaft Helmstedt mbH

 

- Aufsichtsrat-

 (8 Sitze)

 

1. Herr Schünemann

 

2. Herr Strümpel

 

3. Herr Buttler

 

4. Herr Kalisch

 

5. Herr Dr. Dirksen

 

6. Herr Wien

 

7. gemäß § 111 Abs. 2 NGO:

    Herr Bgm. Eisermann

 

8. Herr Junglas als beratendes

    Mitglied laut

    Gesellschaftsvertrag

 

 

Stiftungsbeirat zur Erhaltung von Kulturdenkmalen

 

1. Herr Dr. Birker

 

2. Herr Gehrke

 

3. Herr Buttler

 

 

 

 

Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig

- Aufsichtsrat-

  (1 Sitz)

 

 

1. Herr Diedrich

 

 

Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig

- Gesellschafterversammlung -

  (1 Sitz)

 

 

1. Frau Weihmann

 

Herr Schatz

 

Kreis-Wohnungsbaugesellschaft mbH

- Aufsichtsrat-

  (2 Sitze)

 

1. Herr Rohm

 

2. gemäß § 111 Abs. 2 NGO:

    Herr Bgm. Eisermann

 

 

 

Kreis-Wohnungsbaugesellschaft mbH

- Gesellschafterversammlung-

  (1 Sitz)

 

 

1. Herr Abry

 

 

Baugenossenschaft Helmstedt

- Mitgliederversammlung -

  (1 Sitz)

 

1.Herr Junglas

 

 

 

 

 

 

Baugenossenschaft Helmstedt

- Aufsichtsrat -

  (1 Sitz)

 

 

1.Herr Junglas

Der stellvertretende Aufsichtsrats-vorsitzende muss Vertreter in der Mitglieder-versammlung sein

 

Stadtwerke Haldensleben GmbH

- Gesellschafterversammlung -

  (1 Sitz)

 

 

 

1. Herr Arendt

 

Herr Dr. Birker

 

Stadtwerke Haldensleben GmbH

- Aufsichtsrat -

  (1 Sitz)

 

 

1. Herr Junglas

 

 

 

 

 

 

Unterhaltungsverband Schunter

- Verbandsausschuss -

  (2 Sitze)

 

 

 

 

1. Herr Diedrich

 

2. gemäß § 111 Abs. 2 NGO:

    Herr Bgm. Eisermann wird

    Herrn Stadtbaurat Kubiak

    mit der Wahrnehmung der

    städtischen Interessen in

    diesem Gremium beauf-

    tragen.

 

 

 

 

 

Frau Wiesenborn

 

Herr Stein

 


TOP 14 Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion;

Protokoll:

 Der Ratsvorsitzende Herr Abry verweist auf den schriftlich vorliegenden Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion bezüglich der Schließung des Marktplatzes für den motorisierten Verkehr.

Herr Winkelmann erklärt, dass nach Ansicht seiner Fraktion jeder Tag an dem der Marktplatz für den motorisierten Verkehr geöffnet sei, ein Tag zu viel sei. Am heutigen Abend sei man zur ersten Sitzung des Rates zusammengekommen, was gleichzeitig die Möglichkeit biete, über eine Schließung des Marktplatzes abzustimmen. Sofern ein solcher Beschluss, wie von Herrn Eisermann behauptet, zunächst der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedürfe, möchte er dies hiermit anregen. Allerdings möchte er gleichzeitig darauf verweisen, dass die Argumente bereits in der letzten Ratssitzung ausgiebig diskutiert worden seien. Insofern sehe er im Grunde eigentlich keinen weiteren Diskussionsbedarf in irgendwelchen Fachausschüssen. Da dies rechtlich jedoch wohl vorgesehen sei, bitte er darum, dass man diese Thematik in der nächsten Sitzung des Rates mit einem entsprechenden Beschluss abschließe.

Herr Strümpel betont, dass sich die Haltung der SPD-Fraktion zum Thema Marktplatz in keiner Weise verändert habe. Insofern wäre seine Fraktion durchaus abstimmungsbereit gewesen. Man müsse jedoch zur Kenntnis nehmen, dass eine Abstimmung zu diesem Thema aus rechtlichen Gründen in der heutigen Sitzung nicht möglich sei. Er erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass der Marktplatz im Dezember aufgrund des dort stattfindenden Weihnachtsmarktes ohnehin geschlossen sei, so dass eine Beschlussfassung dann in der Sitzung des Rates im Februar erfolgen werde. Dies biete nach seiner Ansicht auch den neuen Mitgliedern im Rat noch einmal die Chance, sich in den Diskussionsprozess einzubringen. Nichtsdestotrotz stehe für seine Fraktion fest, dass man im Februar für die Schließung des Marktplatzes stimmen werde.

Herr Schobert merkt an, dass die CDU-Fraktion durchaus bereit sei, über eine weitere Öffnung oder die Schließung des Marktplatzes zu entscheiden. Allerdings setze dies voraus, dass die verkehrliche Situation in diesem Bereich vollständig geklärt und umgesetzt sei. In diesem Zusammenhang verweise er auf die geplante Verbindungsstraße Edelhöfe/Beek und die sich daraus ergebende Abflussproblematik des Verkehrs auf der Schillerstraße. Insofern stelle er für die CDU-Fraktion den Antrag, dass über den vorliegenden Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion am heutigen Tage nicht beraten beziehungsweise entschieden werde und man diese Thematik in den zuständigen Fachausschuss überweise.

Herr Franke regt an, zum vorliegenden Thema „Schließung des Marktplatzes für den motorisierten Verkehr“ eine Bürgerversammlung einzuberufen, um insbesondere die Meinung der Anlieger und Anwohner zu erfahren. Dies biete zudem die Chance, von der bislang parteipolitisch geführten Debatte wegzukommen. Insofern bitte er die Verwaltung in einem ersten Schritt eine Umfrage unter den Anwohnern und den dort ansässigen Geschäftsleuten durchzuführen, welche die Fragestellung beinhalte, inwieweit die Öffnung des Marktplatzes als sinnvoll erachtet werde.

Herr Wien erklärt, dass die BFH/UWG-Gruppe sehr viel Sympathie für den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion hege. Gleichwohl sei die heutige Sitzung aus den vom Bürgermeister dargestellten Gründen nicht das geeignete Forum, um über spezielle Sachfragen zu diskutieren. Deshalb halte er es für sinnvoll, wenn diese Frage noch einmal ausführlich im jeweiligen Fachausschuss vorberaten werde.

Herr Gehrke betont, dass in den vergangenen Jahren kaum eine Entscheidung so gründlich von den Ratsgremien vorbereitet worden sei, wie die vorliegende Thematik der Schließung des Marktplatzes. In der letzten Wahlperiode sei für die Klärung aller Fragen ein Arbeitskreis eingerichtet worden, an welchem unter anderem auch einige Bürger beteiligt gewesen seien. Dieser Arbeitskreis habe mehrfach getagt und dabei alle strittigen Punkte ausführlich diskutiert. Insofern könne er den Sinn einer erneuten und nochmals sehr umfassenden Beschäftigung mit derselben Thematik nicht nachvollziehen. Letztlich müsse man auch die Ergebnisse der Kommunalwahl berücksichtigen, bei der genau die Parteien und Gruppierungen eine eindeutige Mehrheit erzielten, welche sich ausdrücklich für eine Schließung des Marktplatzes ausgesprochen hätten. Dies zeige nach seiner Ansicht deutlich genug, wie die Bürger der Stadt Helmstedt über die Öffnung des Marktplatzes denken würden.

Herr Preuß weist darauf hin, dass die NPD-Fraktion sich klar gegen eine Schließung des Marktplatzes ausspreche. Nach seiner Ansicht würde eine Schließung dieses Verkehrsweges zu einer Teilung der Helmstedter Innenstadt führen. Im Übrigen könne man einen Platz nur dann beleben, wenn man ihn dem Verkehr zugänglich mache. Eine Schließung würde nach seiner Meinung zu einer weiteren Verödung der Innenstadt führen und deshalb werde sich seine Fraktion auch weiterhin für die Öffnung des Marktplatzes einsetzen.

Der Ratsvorsitzende Herr Abry bittet die Ratsmitglieder daraufhin, über den Antrag des Ratskollegen Schobert abzustimmen, welcher die Nichtbehandlung des Antrages der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zum Inhalt habe.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Der vorliegende Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, den Marktplatz für den motorisierten Verkehr zu schließen, wird in der heutigen Sitzung des Rates nicht behandelt. Das Thema wird zur Vorbereitung in den entsprechenden Fachausschuss überwiesen.

 
TOP 15 Bekanntgaben  
TOP 15.1 Kommunalwahlen und Direktwahlen 2006;Wahleinsprüche

Protokoll:

 Ratsvorsitzender Abry verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 15.2 Genehmigung des Nachtragshaushalts der Stadt Helmstedt

Protokoll:

 Bürgermeister Eisermann berichtet, dass der Landkreis Helmstedt mit Schreiben vom heutigen Tage, die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Helmstedt genehmigt habe.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 

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