Herr Schünemann erläutert, dass aus der Mitte des Ortsrates Emmerstedt die/der stellvertretende Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister zu wählen sei und bittet um Vorschläge. Herr Krumpelt schlägt im Namen der CDU-Ortsratsfraktion Herrn Friedrich-Wilhelm Diedrich für die Wahl vor. Herr Piltz berichtet, nach mehreren Gesprächen mit dem bisherigen Ortsbürgermeister sei herauszuhören gewesen, dass aufgrund der Zunahme von Terminen, die der Ortsbürgermeister wahrzunehmen habe, es zunehmend schwieriger werde, alle Termine zu bewältigen. Daher beantrage er für die SPD-Ortsratsfraktion 2 Stellvertreter zu benennen und nominiere zusätzlich zum Vorschlag der CDU-Ortsratsfraktion Frau Ulrike Selle-Dierking. Herr Krumpelt erwidert, dass dieser Antrag für die CDU-Ortsratsfraktion überraschend käme, sie nicht die Möglichkeiten hatten, in ihrer Fraktion beraten zu können und beantragt daher eine Sitzungsunterbrechung. Herr Schünemann lässt die Sitzung für 5 Minuten unterbrechen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt Herr Krumpelt, dass für seine Fraktion die Stellvertretung mit nur einem Stellvertreter in den letzten 5 Jahren ausreichend gewesen sei. Er bittet aber trotzdem um Aufklärung, wie die Rangfolge bei 2 Stellvertretern geregelt werden solle. Herr Junglas führt aus, dass eine Rangfolge nicht vorgeschrieben sei. Daher ergebe sich zu einer Rangfolge auch die Möglichkeit der Gleichberechtigung von Stellvertretern. Auf Anfrage von Herrn Krumpelt, welche Möglichkeit die SPD-Ortsratsfraktion favorisiert habe, spricht sich Herr Piltz für die Gleichberechtigung der 2 Stellvertreter aus. Nachdem sich Herr Krumpelt namens der CDU-Ortsratsfraktion mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärte, stellt Herr Schünemann fest, dass zwei Wahlvorschlägen für zwei Ämter abgegeben wurden. Das bedeute, für jedes zu besetzende Amt wurde folglich nur ein Wahlvorschlag ohne Gegenvorschlag abgegeben. Über die Ämterbesetzung müsse einzeln abgestimmt werden. Für die Wahl zum stellv. Ortsbürgermeister werde mit dem ersten abgegebenen Vorschlag, Herrn Friedrich-Wilhelm Diedrich, begonnen. Es werde grundsätzlich schriftlich gewählt. Bei nur einem Wahlvorschlag, welches hier der Fall sei, könne darauf verzichtet werden, wenn kein Ortsratsmitglied widerspreche. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes sei geheim zu wählen. Herr Krumpelt beantragt geheime Wahl. Als Zähler werden von der CDU-Ortsratsfraktion Herr Nowak und von der SPD-Ortsratsfraktion Herr Piltz benannt. Herr Schünemann gibt nach Auszählung der Stimmzettel bekannt, dass für Herrn Diedrich 3 Stimmen abgegeben wurden. Da Herr Diedrich für die absolute Mehrheit 5 Stimmen benötige, diese aber nicht erhalten habe, sei ein 2. Wahlgang erforderlich. öS ORE 15.11.2006 Vor Beginn des 2. Wahlganges fragt Herr Schünemann noch einmal an, ob von der CDU-Fraktion evtl. ein weiterer Vorschlag abgegeben werden möchte, welches von Herrn Krumpelt aber verneint wurde. Nach Auszählung der Stimmzettel des 2. Wahlganges für Herrn Diedrich gibt Herr Schünemann bekannt, dass für Herrn Diedrich 4 Stimmen abgegeben wurden. Da beim 2. Wahlgang allerdings nur noch die einfache Mehrheit benötigt werde, sei Herr Diedrich somit zum stellv. Ortsbürgermeister gewählt worden. Die nicht abgegebenen Stimmen seien nach dem Kommentar zu § 48 NGO als Stimmenthaltung zu werten. Auf Nachfrage von Herrn Schünemann nimmt Herr Friedrich-Wilhelm Diedrich die Wahl zum stellv. Ortsbürgermeister an. Anschließend lässt Herr Schünemann mit der Wahl über den zweiten abgegebenen Vorschlag, Frau Ulrike Selle-Dierking zur Stellvertreterin, fortfahren. Er erläutert auch hier, dass grundsätzlich schriftlich gewählt werde. Bei nur einem Wahlvorschlag, welches hier ebenfalls der Fall sei, könne darauf verzichtet werden, wenn kein Ortsratsmitglied widerspreche. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes sei geheim zu wählen. Herr Krumpelt beantragt abermals geheime Wahl. Als Zähler werden wieder Herr Nowak und Herr Piltz benannt. Herr Schünemann gibt nach Auszählung der Stimmzettel bekannt, dass für Frau Selle-Dierking 4 Stimmen abgegeben wurden. Da Frau Selle-Dierking für die absolute Mehrheit 5 Stimmen benötige, diese aber nicht erhalten habe, sei ein 2. Wahlgang erforderlich. Nach Auszählung der Stimmzettel des 2. Wahlganges gibt Herr Schünemann bekannt, dass für Frau Selle-Dierking 6 Stimmen abgegeben wurden. Beim 2. Wahlgang werde zwar nur noch die einfache Mehrheit benötigt, Frau Selle-Dierking habe nun aber die absolute Mehrheit erreicht und wurde somit zur weiteren stellv. Ortsbürgermeisterin gewählt. Auf Nachfrage von Herrn Schünemann nimmt Frau Ulrike Selle-Dierking die Wahl zur stellv. Ortsbürgermeisterin an. Sodann sprechen der Ortsratsbürgermeister, die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung dem stellv. Ortsbürgermeister und der stellv. Ortsbürgermeisterin ihre Glückwünsche aus. |