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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Dienstag, 12. Dezember 2006 , 17:00 Uhr


TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

 Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses am 10.10.2006 und des Um-weltausschusses am 12.09.2006

Protokoll:

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss genehmigt die Niederschriften des Bau- und Planungsausschusses vom 10.10.2006 und des Umweltausschusses vom 12.09.2006.

 
TOP 3 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für ökolo-gisch vorteilhafte Einzelvorhaben in Helmstedt;- Förderantrag des Landkreises Helmstedt für die Errichtung eines Naturerlebnisparks im Rahmen der Lokalen Agenda 21- Projektvorstellung durch Frau Iris Thul, Agenda-Beauftragte des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Die Vorsitzende begrüßt Frau Thul vom Landkreis Helmstedt, die sich bereit erklärt hat, den Mitgliedern des Ausschusses noch einmal kurz die wesentlichen Eckpunkte des Projektes „Naturerlebnispark“ am Bötschenberg zu erläutern.

Frau Thul bedankt sich für die Einladung und berichtet, dass am gestrigen Tage der 2. Workshop beim Landkreis Helmstedt stattgefunden habe. Ergebnis dieses Treffens sei eine erste Grobplanung gewesen, die sie den Mitgliedern des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses als Skizze mitgebracht habe. (Hinweis: Die Skizze wurde dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.) Dabei müsse man beachten, dass es sich beim dem hier in Rede stehenden Projekt nicht um eine Initiative des Landkreises Helmstedt handele. Vielmehr würden die entsprechenden Planungen und Ideen vom Arbeitskreis AGENDA 21 entwickelt, welcher wiederum in seiner Gesamtheit aus ehrenamtlichen Mitarbeitern bestehe. Sie selber unterstütze die Mitglieder des Arbeitskreises als Mitarbeiterin der Verwaltung lediglich in Öffentlichkeits- und Administrationsfragen. Ziel des Projektes sei es, einen Naturerlebnispark zu schaffen, der von ehrenamtlich tätigen Bürgern  für die Menschen und Besucher des Landkreises Helmstedt errichtet werde. Dies bedeutet auch, dass alle Bürger des Landkreises aufgerufen seien, sich an diesem Projekt zu beteiligen und an der Realisierung mitzuwirken. Somit sei der Naturerlebnispark keine Maßnahme der Verwaltung, sondern ein Vorhaben, dass letztlich Institutionen, Organisationen und Schulen für kulturelle und bildungstechnische Veranstaltungen zur Verfügung stehen solle.

Zwischenzeitlich seien Arbeitsgruppen gebildet worden, welche die vorliegende Grobkonzeption nunmehr mit Leben füllen sollen und dafür noch händeringend Mitstreiter suchen würden. Die Umsetzung des Gesamtprojektes ziehe Investitionen von ca. 180.000 € nach sich, die aus allgemein bekannten Gründen nicht vom Landkreis Helmstedt getragen werden könnten. Insofern sei man auf die ehrenamtliche Arbeit aller Beteiligten sowie Sponsoren- und Fördergelder angewiesen, um die Realisierung gewährleisten zu können. In diesem Zusammenhang habe man schon einige vielversprechende Zusagen bekommen. So habe die Fielmann-Stiftung signalisiert, dass sie die Anschaffung der Bäume und Sträucher übernehmen würde. Dies sei ein Beispiel dafür, dass der Naturerlebnispark durchaus auf sehr viel positive Resonanz stoße und mittlerweile ein überregionales Interesse an der zukünftigen Nutzung bestehe. Belegt werde diese Aussage zudem durch die Tatsache, dass es bereits Gespräche mit der Kinderuniversität der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel über eine zukünftige Nutzung gegeben hätte. Fazit sei demnach, dass die Beteiligten davon überzeugt seien, mit diesem Projekt ein attraktives Angebot für die Bürger des Landkreises zu schaffen, welches nicht zuletzt eine positive Wirkung für die Stadt Helmstedt haben dürfte.

Herr Preuß fragt an, ob das Gelände zukünftig nach allen Seiten offen sei. Er könne sich vorstellen, dass damit dem Vandalismus Tür und Tor geöffnet werde.

Frau Thul antwortet, dass die Planungen in dieser Hinsicht noch lange nicht abgeschlossen seien. Im Moment sei das Gelände durch einen Zaun abgetrennt. Wie man eine Sicherung nach Fertigstellung des Naturerlebnisparks gestalte, werde erst zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert. In diesem Zusammenhang weise sie jedoch auch auf die unmittelbare Nähe des Gymnasiums und der Politischen Bildungsstätte hin, die durch Menschen belebt und besucht seien. Sie denke schon, dass diese ständige Präsenz von Menschen etwaige Randalierer abschrecken könnte. Darüber hinaus werde man mit dem Gymnasium am Bötschenberg einen Patenschaftsvertrag abschließen, in dem sich die Schüler und Lehrer verpflichten, den Naturerlebnispark in regelmäßigen Abständen zu säubern und kleinere Pflegemaßnahmen vorzunehmen.

Herr Buttler fragt an, ob bekannt sei, mit welchen Folgekosten zu rechnen sei.

Herr Winkelmann merkt an, dass er die Realisierung des Projektes sehr begrüße. Es interessiere ihn in diesem Zusammenhang, wann mit der Fertigstellung des Naturerlebnisparks gerechnet werden könne. Des Weiteren rege er an, die lokale AGENDA 21 Gruppe der Stadt Helmstedt in die Arbeiten einzubeziehen.

Frau Weber-Püschner fragt an, ob der Zuschuss in Höhe von 5.000,- € einmalig ausgezahlt werden solle. Darüber hinaus interessiere sie, von welchen Nutzergruppen nach derzeitigem Stand ausgegangen werden könne.

Herr Rohm merkt an, dass die Fläche des zukünftigen Naturerlebnisparks zwar dem Landkreis gehöre, seines Wissens nach jedoch an die Politische Bildungsstätte verpachtet worden sei. Aus diesem Grund würde ihn interessieren, ob mit der PBH bereits Gespräche über das Gelände geführt worden seien.

Frau Thul erwidert, dass der Landkreis als Eigentümer dieser Fläche der PBH ein Nutzungsrecht eingeräumt habe. In der Zwischenzeit hätten die Beteiligten eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der die PBH das Gelände dem Naturerlebnispark für die nächsten Jahre zur Verfügung stellen werde. Dieser Vertrag verlängere sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien diese Vereinbarung kündigt.

Bezüglich der angesprochenen Folgekosten könne sie berichten, dass das gesamte Gelände naturnah gestaltet werden solle, was bedeute, dass man sehr viel mit dem Baustoff Holz arbeiten werde. Dies habe den Vorteil, dass sich bei Abgängigkeit einzelner Elemente problemlos und kostengünstig Ersatz beschaffen lasse. Man versuche ohnehin, in allen Bereichen natürliche Werkstoffe einzusetzen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Die Frage nach den Nutzergruppen könne sie dahingehend beantworten, dass man bestrebt sei, allen interessierten Organisationen, Vereinen und Schulen die Möglichkeit zu bieten, den Naturerlebnispark als Forum für ihre jeweiligen Aktivitäten zu nutzen. Darüber hinaus werde das Projekt auch in den regional und überregional einschlägigen Publikationen und Werbeträgern veröffentlicht, um es insgesamt einem breiten Publikum vorzustellen.

Die von Herrn Winkelmann vorgetragene Anregung, die lokale AGENDA 21 Gruppe der Stadt Helmstedt an den Arbeiten zu beteiligen, erlaube ihr, noch einmal darauf hinzuweisen, dass alle Bürger und Interessierte aufgerufen seien, sich an diesem Projekt aktiv zu beteiligen. Selbstverständlich würde sie sich freuen, wenn die Mitglieder der AGENDA Gruppe Helmstedt ihren Sachverstand und ihr Engagement in die Umsetzung des Naturerlebnisparks einbringen würden. Bezüglich des Realisierungszeitraumes könne sie berichten, dass man im Frühjahr mit der Bepflanzung und anderen Arbeiten beginnen werde. Deshalb gehe sie davon aus, dass man das Gelände wahrscheinlich Ende 2007 bereits begehen könne. Darüber hinaus sollten erste Nutzungen zu diesem Zeitpunkt auch bereits möglich sein.

Herr Gogolin verweist auf das geplante Amphitheater und fragt an, wer für die Vergabe dieser Einrichtung zuständig sein soll und für welche Gruppen diese Freilichtbühne nutzbar gemacht werden solle.

Herr Kubiak erwidert, dass der Begriff Amphitheater in diesem Zusammenhang etwas missverständlich sei. Im ersten Schritt gehe es vielmehr um eine sogenannte Hangmodulation, welche mit verschieden großen Holzbänken versehen werde. Er könne sich im ersten Schritt vorstellen, dass dort die Gruppen nach der Begehung des Naturerlebnisparks zusammenkommen, um sich auszutauschen und die Erlebnisse und Erfahrungen noch einmal durchzusprechen. Ob sich zu einem späteren Zeitpunkt noch andere, ausgedehntere Nutzungsmöglichkeiten ergeben würden, müsse man zunächst einmal abwarten.

Sodann dankt die Vorsitzende der Mitarbeiterin des Landkreises, Frau Thul, für ihre Erläuterungen.

 
TOP 4 Umweltbericht; weitere Beratung ab Seite 25

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf den Umweltbericht und bittet um Wortmeldungen zu den Seiten 25 bis 59.

Herr Diedrich verweist auf die Seite 27 des Umweltberichtes und bringt seine Freude darüber zum Ausdruck, dass die Aufstellung über die Helmstedter Kleingartenvereine sämtliche Informationen biete, die von allgemeinem Interesse sei dürften.

Herr Rohm weist auf den Erlebnispfad Stadtökologie hin, welcher auf der Seite 28 des Berichtes thematisiert werde und vor einigen Jahren mit großer Euphorie eröffnet worden sei. Ihm sei aufgefallen, dass die an vielen Stellen errichteten Schautafeln entweder unleserlich oder aber ersatzlos demontiert worden seien. Nach seiner Meinung müsse die Politik zeitnah entscheiden, ob Mittel für die Unterhaltung dieser Tafeln in den Haushalt 2007 eingestellt werden sollten oder man die Tafeln gänzlich demontiere. Der jetzige Zustand mache zumindest überhaupt keinen Sinn. Für eine entsprechende Entscheidung wäre es hilfreich, wenn die Verwaltung eine Liste erstelle, aus der die Anzahl der Standorte hervorginge, an denen die entsprechenden Karten ersetzt werden müssten.

Herr Geisler antwortet, dass der Erlebnispfad im Grunde so konzipiert sei, dass er auch ohne die genannten Schautafeln existieren könne. In diesem Zusammenhang müsse man wissen, dass einige Tafeln bereits vor dem Erlebnispfad aufgestellt worden seien und somit gewissermaßen eine eigenständige Einrichtung seien. Der Erlebnispfad bestehe dagegen aus den Hinweisschildern und den Broschüren, die alle Informationen für den interessierten Spaziergänger bereithalten würden. Insofern seien die Tafeln lediglich als eine Art Ergänzung zu sehen. Fakt sei, dass die Schautafeln der Stadt Helmstedt einen erheblichen Unterhaltungsaufwand abverlangen würden. Dies hänge einerseits mit der natürlichen Verwitterung, andererseits aber auch mit Vandalismus zusammen. Ein ständiger Ersatz des Kartenmaterials an den Schautafeln sei aufgrund der knappen Haushaltsmittel nicht immer möglich, so dass es Tafeln gebe, die seit Monaten nicht mit neuem Material bestückt werden konnten. Dies sei selbstverständlich eine unbefriedigende Situation, aber die finanzielle Ausstattung des Budgets verhindere weitreichendere Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich.

Herr Rohm betont, dass es im vorliegenden Fall um die Entscheidung gehe, ob man die Schautafeln erhalten wolle oder vollständig zu demontieren. Er sehe keinen Sinn darin, den jetzigen Zustand beizubehalten, da er niemandem etwas nütze.

Herr Kubiak erklärt, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses über den Haushalt beraten werde. Er denke, dass dies ein geeigneter Zeitpunkt sei, der Politik einige Fakten zu dieser Thematik aufzubereiten, so dass im Zuge der Budgetberatungen auch über diesen Punkt diskutiert werden könne.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Seite 29 des Umweltberichtes und fragt an, ob es neuere Erkenntnisse hinsichtlich der Nutzung des Erlebnispfades durch die Helmstedter Schulen gebe. Weiterhin würde sie interessieren, ob die Neuanlage der Benjeshecke, wie im Umweltbericht dargestellt, in diesem Herbst erfolgt sei.

Herr Geisler erwidert, dass er von den Schulen keinerlei Rückmeldungen darüber erhalte, ob und in welcher Häufigkeit sie den Erlebnispfad für die Unterrichtsaktivitäten nutzen würden. Er wisse aber von einigen Helmstedter Schulen, dass sie den stadtökologischen Pfad in das Unterrichtsgeschehen einbauen würden. Verlässliche Zahlen könne er hierüber jedoch nicht liefern.

Was die Benjeshecke betreffe, so könne er berichten, dass diese reaktiviert worden sei. Dies habe man in erster Linie dem Engagement und der Arbeit des AGENDA Arbeitskreises und den Mitgliedern des Siedlervereins Piepenbrink zu verdanken.

Frau Wiesenborn fragt hinsichtlich des auf der Seite 47 thematisierten Baumkatasters an, inwieweit dieses in Arbeit sei und wann man mit der Fertigstellung rechnen könne.

Herr Geisler antwortet, dass es sich beim Baumkataster um einen fortlaufenden Prozess handele, der vermutlich aufgrund des umfangreichen Baumbestandes und dessen steter Veränderungen nie abgeschlossen werde.

Herr Winkelmann weist auf die Seite 48 hin, auf welcher kritisch angemerkt werde, dass es durch verschiedene Bautätigkeiten im gesamten Stadtgebiet immer wieder zu erheblichen Schäden an Bäumen kommen würde, die bei Beachtung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen und durch die Hinzuziehung entsprechender Fachleute in den meisten Fällen verhindert werden könnten. Er frage sich, ob die Verwaltung daraus entsprechende Lehren gezogen habe und welche Vorsorgemaßnahmen zukünftig getroffen werden, um solche Schadenfälle zu verhindern.

Herr Kubiak erwidert, dass die Verwaltung großes Interesse daran habe, die Bäume vor Beeinträchtigungen durch die diversen Bautätigkeiten zu schützen. Die diesbezüglichen Anmerkungen im Umweltbericht habe man deshalb mit Interesse zur Kenntnis genommen. Im Moment würden verschiedene Gespräche geführt, um diese Problematik in das Blickfeld aller Beteiligten zu rücken und Lösungen zu erarbeiten, die eine Umsetzung der Anregungen gewährleisten könnten.

Herr Rohm erklärt, dass er sich den Ausführungen auf der Seite 51 des Umweltberichtes nur anschließen könne. Nach seiner Auffassung seien die Baumscheiben und die entsprechenden Wurzelbereiche, welche für die Bäume am Straßenrand nach einer Umgestaltung oder dem Neubau einer Fahrbahn angelegt werden würden, regelmäßig unterdimensioniert. Dies könne man beispielsweise auf der Goethestraße beobachten, wo die entsprechenden Zierkirschen auf dem Mittelstreifen entfernt werden mussten, da sie vollkommen überwurzelt gewesen seien. Er bitte das Tiefbauamt deshalb, zukünftig darauf zu achten, dass bei entsprechenden Arbeiten im Straßenbereich Baumbereiche geschaffen werden, die eine tiefe und vor allem ausreichende Durchwurzelung des Bereiches zulassen würden.

Herr Preuß betont, dass er sich den Ausführungen des Ratskollegen Rohm nur anschließen könne. Nach seiner Meinung sei es sinnvoller, die Anzahl der Bäume an der einen oder anderen Stelle zu reduzieren und dadurch zu gewährleisten, dass die verbleibenden Bäume ausreichend Platz für ihr Wurzel- und Blätterwerk hätten.

Herr Kubiak weist auf den letzten Absatz der Seite 51 des Umweltberichtes hin, wo genau diese Forderungen aufgegriffen werden. Die Verwaltung achte seit einigen Jahren bei der Auswahl der Straßenbäume darauf, dass Arten gewählt werden, die an dem jeweiligen Standort auch genügend Raum für die Wurzelbildung zur Verfügung hätten.

Frau Wiesenborn verweist auf die Umgestaltung der Goethestraße, welche auf der Seite 53 thematisiert werde. Die Verfasserin des Umweltberichtes weise an dieser Stelle darauf hin, dass die Pflanzenauswahl für den Standort Goethestraße ungeeignet gewesen sei. Frau Wiesenborn fragt deshalb an, ob die Verwaltung zwischenzeitlich Maßnahmen ergriffen habe, die solche Fehlentwicklungen ausschließen würden. Es sei ohnehin bedauerlich, dass 20-jährige Bäume entfernt werden müssten, nur weil sie am falschen Ort gepflanzt worden seien. Bislang sei sie immer davon ausgegangen, dass im Bereich der Grünanlagenpflege Fachleute arbeiten würden, die sich vor solchen Neupflanzungen genauestens Gedanken über die Standortfaktoren gemacht hätten.

Herr Preuß erwidert, dass veredelte Bäume nicht annähernd so alt werden könnten, wie naturgewachsene Arten. Insofern seien 20 Jahre für eine Zierkirsche schon eine ordentliche Lebensdauer.

Herr Geisler führt aus, dass die Verwaltung selbstverständlich bemüht sei, geeignete Pflanzen für die jeweiligen Standorte zu finden. Allerdings wolle er darauf hinweisen, dass es sich bei den hier thematisierten Fällen, um Fehlentwicklungen handele, die ihren Ursprung vor 20 Jahren gehabt hätten. Eine Korrektur dieser damaligen Entscheidungen lasse sich natürlich nur Zug um Zug erreichen. Insofern seien sich die Mitarbeiter der Problematik durchaus bewusst, könnten jedoch Korrekturen erst vornehmen, wenn Neupflanzungen anstehen würden.

Herr Winkelmann verweist auf die Ausführungen auf der Seite 56 des Umweltberichtes, wonach in Helmstedt mehrere Großparkplätze gebaut worden seien, auf denen nicht ein einziger Baum zu finden sei. Er frage sich, ob es verwaltungsseitig keine Möglichkeiten gegeben habe, hinsichtlich der Begrünung dieser Flächen regeln einzugreifen.

Herr Geisler antwortet, dass die meisten derartigen Baumaßnahmen den Bestimmungen des § 34 BauGB unterliegen würden. Dieser Paragraph beinhalte keine rechtlichen Möglichkeiten, nach denen die Behörde eine Begrünung der Flächen verlangen könne. Insofern sei man auf die Bereitschaft des Bauträgers angewiesen, freiwillig Bäume zu pflanzen. Aufgrund des Pflegeaufwandes seien jedoch die meisten Unternehmen nicht bereit, entsprechende Pflanzungen vorzunehmen.

Sodann beendet die Vorsitzende die Diskussion zum Punkt Umweltbericht und weist darauf hin, dass man in der nächsten Sitzung mit den Ausführungen auf der Seite 60 ff. des Berichtes fortfahren werde.

 
TOP 5 Sanierung der Neumärker Straße- Sanierungsvorschläge -

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Franke verweist auf die Äußerungen des Ratskollegen Gehrke, welcher während der Sitzung des Innenstadtausschusses erklärt habe, dass man den jetzigen Zustand der Neumärker Straße den Ratsfraktionen der CDU und FDP zu verdanken habe, die sich für die Verwendung des Sandsteins ausgesprochen hätten. Er wolle diesen Vorwurf klar mit dem Hinweis zurückweisen, dass jeder Ratsherr durch das Studium der Aktenlage im selbständigen Beweisverfahren Kenntnis davon erhalten habe, dass die Auswahl des Sandsteines nichts mit den aufgetretenen Schäden zu tun hatte. Nach Ansicht der prüfenden Stellen habe die ausführende Baufirma eine fehlerhafte Leistung bei der Herstellung des Untergrundes erbracht. Dies sei letztlich der ausschlaggebende Punkt für die Mängel an der Oberfläche. Insofern müsse man die Aussagen des Ratsherrn Gehrke als polemisch und unqualifiziert zurückweisen. Nach seiner Meinung sollte Herr Gehrke die Bemerkungen in aller Öffentlichkeit wieder zurücknehmen.

Frau Wiesenborn weist darauf hin, dass man sich im Bau-, Umwelt- und Werksausschuss befinde und über die Vorlage 192/06 diskutieren wolle. Sie bitte Herrn Franke insoweit, seine Forderungen an richtiger Stelle anzubringen.

Herr Rohm fragt an, wo die bei der Sanierungsmaßnahme ausgebauten Sandsteine verbleiben würden. Des Weiteren frage er sich, was mit einer perforierten Mittelgosse gemeint sei, die für die Wasserableitung verantwortlich zeichne. Wenn die Steine, so wie es in der Vorlage angedeutet worden sei, in Split verlegt werden würden, versickere das Wasser und bleibe in den Fugen stehen. Er frage sich, wie das Wasser in diesem Falle abgeleitet werden solle.

Hinsichtlich der Farbe und der Beschaffenheit des neuen Oberflächenmaterials schlage er vor, dass auf dem Betriebshof entsprechende Musterflächen ausgelegt werden, welche die Ratsmitglieder dann besichtigen sollten. Dies würde eine Diskussion und Entscheidung sicherlich vereinfachen.

Herr Gogolin führt aus, dass die BFH/UWG-Gruppe ausführlich über die geplante Sanierung der Neumärker Straße diskutiert habe. Die Gruppe sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass auf die Unempfindlichkeit der Steine gegenüber dem Alltagsschmutz besonderes Augenmerk gelegt werden müsse. In der näheren Umgebung Helmstedts gebe es viele Städte mit Fußgängerzonen, wo die Oberflächen bereits nach kurzer Zeit mehr als deutliche Gebrauchsspuren davongetragen hätten. Deshalb interessiere die Mitglieder der BFH/UWG-Gruppe insbesondere, ob sich die Verwaltung bereits Gedanken über die Materialbeschaffenheit der Steine gemacht habe und ob diese Unempfindlichkeitseigenschaft dabei hinreichend berücksichtigt worden sei.

Herr Preuß bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass die Musterflächen frühzeitig besichtigt werden können und diese nicht zu klein seien. Ein großflächigeres Muster biete dem Betrachter schlichtweg eine bessere Entscheidungshilfe, da sich die Proportionen besser vergleichen ließen.

Frau Weber-Püschner fragt an, wie es um die vorgeschlagene Einwohnerversammlung stehe. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollte auch eine entsprechende Bemusterung der Steine erfolgen. Zeitgleich sollten die verschiedenen Muster in der Neumärker Straße ausgelegt werden, damit der Betrachter einen objektiven Farbvergleich anstellen könne. Eine weitere wichtige Frage, die es aus Sicht der CDU-Fraktion zu klären gelte, wäre die Prüfung, ob die Belastbarkeit der Steine durch den regelmäßigen Schwerlastverkehr gewährleistet sei.

Hinsichtlich der vorgestellten Planungen wolle sie zudem darauf hinweisen, dass die damals geforderten Übergänge Neumärker Str./Schützenwall, Neumärker Str./Stobenstraße usw. nicht mehr vorgesehen seien. Dies könne nicht hingenommen werden, da es sich bei der Gestaltung dieser Übergänge um bewusste Entscheidungen gehandelt habe, welche die Anbindung der verschiedenen Straßen an die Neumärker Straße betonen sollten. Dies unberücksichtigt zu lassen, sei ein Eingriff in die Ursprungsplanungen, mit dem sich die CDU-Fraktion nicht einverstanden erklären könne.

Herr Franke betont, dass man bei aller Funktionalität nicht vergessen dürfe, dass es sich bei der Neumärker um die Haupteinkaufsstraße Helmstedts handele und man deshalb auch eine Oberfläche auswählen müsse, die ästhetischen Ansprüchen gerecht werde. Der Spagat zwischen Funktion und Attraktivität sei sicherlich nicht einfach zu bewältigen, trotzdem müsse er das Ziel der Anstrengungen aller Beteiligten sein.

Herr Kubiak erwidert, dass die Einwohnerversammlung am 11.01.2007 stattfinden solle. Mit den entsprechenden Planungen sei man derzeit intensiv beschäftigt. Mustersteine werde es zwar zum Versammlungstermin geben, ob aber eine Musterfläche bereit stehe, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht versprechen. Er hoffe jedoch, dass die sich aus dieser Veranstaltung ergebenden Anregungen und Hinweise dann noch in die folgende Vorlage eingearbeitet werden können.

Hinsichtlich der Fragen zur Beschaffenheit der Steine könne er sagen, dass die Verwaltung gemeinsam mit Herrn Weinkopf eine Bewertungsmatrix erarbeitet habe, die unter der Berücksichtigung verschiedenster Faktoren eine möglichst objektive Entscheidung ermöglichen soll. Dabei würden Eigenschaften wie die Unempfindlichkeit gegen Alltagsschmutz, gute Begehbarkeit genauso abgefragt wie die Belastbarkeit bezüglich des täglichen Schwerlastverkehrs. Man erhoffe sich von dieser Matrix, dass ein Stein gefunden werde, der möglichst viele der geforderten Attribute erfülle und trotzdem den gestalterischen Vorstellungen entspreche.

Die von Frau Weber-Püschner kritisierten Veränderungen der Ursprungsplanung durch das Ingenieurbüro Weinkopf seien von der Verwaltung durchaus erkannt worden. Dies hänge im Wesentlichen mit der Tatsache zusammen, dass Herr Weinkopf ein möglichst konkretes Konzept im Innenstadtausschuss habe vorstellen wollen. Dabei habe er wohl diverse Punkte eingearbeitet, die noch nicht abschließend besprochen worden seien. Er bitte insofern um Verständnis, dass man über diese Punkte zunächst hinweggesehen habe, um das Verfahren nicht unnötig zu bremsen. Es sei selbstverständlich, dass man mit Herrn Weinkopf noch einmal über wesentliche Details sprechen werde. Letztlich sei das Konzept eine fließender Prozess, an dem Politik, Verwaltung und das Ingenieurbüro gleichermaßen mitwirken sollen.

Nach der bisherigen Planung sollen die Arbeiten in der Neumärker Straße in den Sommerferien abgewickelt werden. Dies bedeute, dass entsprechende Ausschreibungen im Mai erfolgen müssten, was wiederum zur Folge habe, dass man was die Musterflächen betreffe, unter keinem besonderen Zeitdruck stehe.

Die von Herrn Rohm angesprochene Nachnutzung der aufgenommenen Sandsteine, könne er insoweit beantworten, als das solches Material grundsätzlich eingelagert und anderer Stelle wiederverwendet werde. Er könne sich im vorliegenden Falle aber auch vorstellen, dass man die Steine verkaufe. Für derartiges Material gebe es nach seinen Informationen einen gewissen Markt. Eine entsprechende Diskussion wäre jedoch noch zu führen.

Die Frage nach der Mittelgosse, welche ebenfalls von Herrn Rohm aufgeworfen worden sei, ließe sich dagegen noch nicht abschließend beantworten, da hier noch intensive Diskussionen und Gespräche zu führen seien. Die vorgestellte Planung sei daher als ein Entwurf zu verstehen, wie eine Sanierung aussehen könnte. Es sei völlig klar, dass hier noch wesentliche Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen seien.

Sehr konkrete Vorstellungen gebe es dagegen bezüglich des Bauablaufs. Da der Randstreifen mit den großflächigen Platten in Ordnung sei, werde dieser stehen bleiben. Den Mittelteil der Neumärker Straße mit der kleinteiligen Pflasterung werde man in mehreren Abschnitten sanieren. Dabei sollen die Beeinträchtigungen für die Geschäftsleute und Kunden möglichst minimiert werden. Geplant sei, den jeweiligen Straßenabschnitt immer nur halbseitig zu bearbeiten, so dass für Kunden und Zulieferer genügend Platz auf der anderen Straßenseite verbleibe. Man hoffe, dass die gesamte Maßnahme in 8 Wochen abgeschlossen werden könne.

Herr Gogolin regt hinsichtlich der Musterflächen an, sich diese unter Belastung anzuschauen. Er könne sich gut vorstellen, dass die Mitglieder des Ausschusses ein Referenzobjekt in einer anderen Stadt besichtigen, um sich eine Vorstellung davon zu machen, wie die Oberfläche nach 2 oder 3 Jahren aussehe.

Herr Buttler fragt an, ob nach dem derzeitigen Stand der Dinge der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten werden könne.

Herr Kubiak erwidert, dass alle Beteiligten momentan davon ausgehen würden, dass man den vorgegebenen Spielraum einhalten könne. Allerdings setze dies voraus, dass man sich in engen Gestaltungsgrenzen bewege. Dieser Umstand sollte allen Entscheidungsträgern bewusst sein.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis. 


TOP 6 Bauleitplanung Helmstedt;Bebauungsplan"Schöninger Straße, Hegelstraße, Kantstraße",1. Änderung- Sachstandsbericht

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann erläutert Herr Kubiak noch einmal die wesentlichen Inhalte der Vorlage.

Herr Franke weist darauf hin, dass sich das hier in Rede stehende Gelände auf 3 verschiedene Teilflächeneigentümer aufteile. Ein gewisser Grundstücksanteil gehöre der Stadt Helmstedt und er frage sich, ob nicht Verkaufserlöse zu erzielen wären, wenn man eine entsprechende Bebauung zulasse.

Herr Kubiak antwortet, dass es im vorliegenden Falle schlichtweg darum gehe, die Bebauung des gesamten Geländes mit nur einem Wohnhaus zu verhindern. Natürlich sei es möglich, dem Interessenten seinen Bauwunsch zu erfüllen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werde man jedoch die Entwicklung eines reinen Wohngebietes dort zur Zeit nicht realisieren können und würde somit Restflächen überplanen, mit denen niemand etwas anfangen könne. Der Stadt würden demnach Kosten für die Baulandentwicklung entstehen, die unter diesen Umständen nicht wieder durch entsprechende Grundstücksverkäufe refinanziert werden könnten. Maßnahmen zum Lärmschutz seien zwar möglich, würden die Baulandpreise aber in Höhen treiben, die auf dem freien Markt wohl nicht mehr zu erzielen wären. Insofern habe man sich entschlossen, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, mittelfristig eine Lösung für dieses Gelände zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden seien.

Herr Preuß fragt nach, ob ein Großinvestor, welcher sich um die gesamte Erschließung des Geländes kümmern würde, die gleichen lärmschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen hätte wie die Stadt Helmstedt.

Herr Kubiak erwidert, dass ein solcher Investor vor dem gleichen Problem stehen würde. Die Immissionsschutzproblematik gelte insofern auch für den Rechtsnachfolger.

Frau Weber-Püschner berichtet, dass sich ihre Fraktion eine Ansiedlung kleinerer Handwerksbetriebe auf diesem Gelände durchaus vorstellen könnte. Allerdings müsse jedem klar sein, dass genau diese Betriebe im Helmstedter Raum äußerst rar gesät seien. Darüber hinaus besitze man bereits einige erschlossene Gebiete, welche für derartige Nutzungen ausgelegt seien und bis zum heutigen Tage genügend freie Flächen bieten würden.

Im vorliegenden Falle plädiere sie für die Erstellung einer Übersicht, aus der die schwierigen Besitzverhältnisse auf diesem Areal zweifelsfrei hervorgehen würden. Dies wäre für die Politik ein hilfreiches Instrument bei der weiteren Meinungsbildung.

Im Übrigen würde sie interessieren, welchen Zeitraum die Verwaltung mit dem Begriff „mittelfristig“ verbinde. Nach Meinung der CDU-Fraktion sei ein Zeitfenster von 6 Monaten ausreichend, um auf dem freien Markt die Lage zu sondieren und eventuell erste Gespräche mit Betrieben und kleineren Unternehmen zu führen. Nach einem halben Jahr sollten die Ergebnisse dann dem Ausschuss bekannt gegeben  werden.

Herr Rohm erinnert an die Bebauungsproblematik Erfurter Straße, wo eine stattliche Anzahl von Reihenhäusern direkt an der Bahnlinie entstanden seien. Möglich sei dieses Bauvorhaben durch die Umsetzung eines speziellen Konzeptes gewesen, welches den Lärmschutz in ganz besonderer Weise berücksichtigt hätte.

Bei dem hier in Rede stehenden Gelände müsse man wissen, dass dort bereits 1984 eine Wohnbebauung geplant gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt habe die Stadt Helmstedt noch über keine Umgehungsstraße verfügt und der Autoverkehr auf der Schöninger Straße sei sicherlich erheblich geräuschintensiver gewesen.

Seine Fraktion sei der Auffassung, dass es Ziel der Stadt Helmstedt sein müsse, möglichst viele und innenstadtnahe Bauplätze zu realisieren, sofern dies rechtlich möglich sei. Im vorliegenden Falle gehe es um eine Lückenbebauung, die nach Meinung der SPD-Fraktion mit Wohnhäusern gefüllt werden sollte. In diesem Zusammenhang weise er darauf hin, dass um dieses Areal herum Einfamilienhäuser stehen würden und deren Eigentümer sich über die Ansiedlung eines Handwerksbetriebes sicherlich nicht gerade erfreut zeigen würden. In einem solchen Fall, da sei er sich sicher, wäre der Ärger vorprogrammiert.

Herr Kubiak erwidert, dass es wohl kaum einen Hausbesitzer gebe, der davon ausgehe, dass er die nächsten Jahrzehnte freie Sicht auf eine Brachfläche habe. Natürlich müsse man als Anlieger davon ausgehen, dass die Grundstückseigentümer dieses Areal früher oder später einer Nutzung zuführen würden. Die Verwaltung stehe auf dem Standpunkt, dass für dieses Gelände aufgrund der dargestellten Schwierigkeiten eine Nutzung als Mischgebiet am sinnvollsten erscheine. Allerdings gebe es für diese Art der Ansiedlung keine hohe Nachfrage am Markt, so dass es derzeit darum gehe, mit potentiellen Investoren ins Gespräch zu kommen. Letztlich könne das Areal jederzeit bebaut werden, wenn bestimmte lärmschutzrechtliche  Voraussetzungen erfüllt werden würden.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 7 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan D327 "Bruchweg/Mühlgraben",- Aufstellungsbeschluss

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Kubiak erläutert noch einmal kurz die wesentlichen Eckpunkte der Verwaltungsvorlage.

Herr Preuß betont, dass er dem Ausschluss des gesamten Einzelhandels in diesem Gebiet nicht zustimmen könne. In diesem Zusammenhang weise er darauf hin, dass es bereits mehrere Einzelhandelsunternehmen in diesem Bereich gebe. Beispielsweise seien dort  Aldi und der Thomas Phillips Sonderpostenmarkt ansässig. Nach seiner Meinung sei es sinnvoller, den Einzelhandel auf dem Bruchweg zuzulassen als weitere Ansiedlungen solcher Handelsgeschäfte in dem dahinterliegenden reinen Industriegebiet hinzunehmen.

Darüber hinaus müsse man beachten, dass die Anwohner dieses Bereiches außer dem Aldi über keine adäquaten Einkaufsmöglichkeiten verfügen würden. Auch aus diesem Grund sei es wichtig, das Gebiet einzelhandelstechnisch erschließbar zu machen.

Herr Kubiak antwortet, dass Herr Preuß mit seiner Argumentation das gesamte Einzelhandelskonzept der Stadt Helmstedt in Frage stelle. Dieses Konzept liege zwar bislang nur als Entwurf vor, trotzdem müsse man wissen, dass es Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses zwischen Politik, Einzelhandelsverband und der Verwaltung sei. Insofern sehe er keinen Grund, warum man sich bei anstehenden Entscheidungen nicht schon zum jetzigen Zeitpunkt an diesem Einzelhandelskonzept orientieren sollte. Nach Abwägung aller Interessen und der Begutachtung der Gegebenheiten vor Ort, sei die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass eine Einzelhandelsnutzung in diesem Gebiet nicht sinnvoll erscheine.

Frau Weber-Püschner bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, diese Vorlage noch einmal zurück in die Fraktionen zu verweisen, da ein entsprechendes Einzelhandelskonzept bislang noch nicht beschlossen worden sei. Gerade dieses Konzept bilde jedoch eine wesentliche Entscheidungsgrundlage in diesem Fall.

Darüber hinaus frage sie an, welche konkreten Anfragen es für dieses Gebiet gegeben habe. Eine Beantwortung könne im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.

Herr Franke merkt an, dass die Vorlage in seiner Fraktion sehr intensiv diskutiert worden sei. Ergebnis dieser Gespräche sei, dass sich die FDP-Fraktion durchaus vorstellen könne, in diesem Bereich einen Einzelhandel zu installieren. Allerdings müsse die Ansiedlung sortimentsbezogen erfolgen, damit der Innenstadt keine weitere Konkurrenz vor die Nase gesetzt werde.

Er rege in diesem Zusammenhang an, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, da eine Neuordnung dieser Flächen ohnehin sinnvoll erscheine. Immerhin würden mit einem solchen Beschluss keine Voraussetzungen geschaffen, die gravierende Auswirkungen in die eine oder andere Richtung hätten. Für ihn wäre es schon wichtig, dass man das Verfahren zumindest erst einmal in Gang setze.

Herr Rohm weist darauf hin, dass es gute Tradition sei, dass man dem Wunsch einer Fraktion oder Gruppe auf Zurückverweisung in die politische Beratung entsprechen würde. Es könne immer passieren, dass man im Sitzungsverlauf Fakten und Meinungen höre, die eine erneute Diskussion in der Fraktion notwendig machen würden. Insofern bitte er die Anwesenden dem Wunsch des Ratsmitgliedes Weber-Püschner zu folgen.

Sodann verweist der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage zurück in die Fraktionen.


TOP 8 Erstellung eines Baulandkatasters; - Sachstandsbericht -

Protokoll:

Herr Kubiak erläutert, dass die Frage nach noch vorhandenen Baulücken und bebaubaren Grundstücken im Rahmen der Stadtentwicklung eine immer zentralere Rolle spiele. Aus diesem Grund habe die Verwaltung begonnen, ein sogenanntes Baulandkataster zu erarbeiten, welches als wesentliches Hilfsinstrumentarium bei der Beantwortung dieser Frage diene.

Sodann erläutert Herr Bittner vom Fachbereich Planen und Bauen den derzeitigen Sachstand hinsichtlich des Helmstedter Baulandkatasters.

Die wesentlichen Inhalte und Darstellungen sind dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Die Vorsitzende dankt Herrn Bittner für seine Ausführungen

 
TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM); Pressemitteilung

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Winkelmann fragt an, ob die Stadt Helmstedt am Planfeststellungsverfahren für die Standsicherheit des Endlagers beteiligt werde und welchen Verfahrensstand man derzeit vermelden könne. Des Weiteren interessiere ihn, ob die hochradioaktiven Strahlenquellen (Kobalt 60) bereits ausgelagert worden seien bzw. wann mit einer solchen Auslagerung zu rechnen sei.

Herr Geisler antwortet, dass eine solche Anfrage bereits im Jahre 2001 durch die Verwaltung beantwortet worden sei. Der Sachstand habe sich seit dieser Zeit nicht geändert.

Hinweis: Die damalige Anfrage und deren Beantwortung ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.


TOP 9.2 Sanierungsplan für den Ölschaden im Bereich Magdeburger Tor

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Frau Weber-Püschner erklärt, dass ihr nicht ganz klar sei, warum die in der Bekanntgabe erwähnte Schadstofffahne, welche auf die andere Straßenseite gedriftet sei, sich natürlich abbaue, während man die verbleibenden Schadstoffreste auf dem Grundstück metertief ausgraben müsse. Es handele sich doch um ein und denselben Schadstoff und die natürliche Abbaubarkeit müsse sich demzufolge auf beide Straßenseiten beziehen.

Herr Rohm weist darauf hin, dass bei der Errichtung der Wohngebäude in diesem Bereich schon einmal Maßnahmen zur Altölentsorgung durchgeführt worden seien. Diese gesamte Problematik sei zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich aus welchen Gründen auch immer nicht abgeschlossen worden. Begründet worden sei der damalige Abbruch der Sanierungsarbeiten mit dem Hinweis, dass sich die Altölablagerungen noch nicht in einer sogenannten Tasse gesammelt hätten. Um dies zu kontrollieren, sei auf der anderen Straßenseite ein Kontrollrohr installiert worden, welches auch zum jetzigen Zeitpunkt noch vorhanden sei. Er halte die Forderung des Landkreises jedoch für vollkommen legitim. Fakt sei, dass man als Grundstückseigentümer verpflichtet sei, Altlasten auf dem Grundstück zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.

Herr Geisler erwidert, dass man mit dieser Bekanntgabe allenfalls eine Chronistenpflicht erfülle, da die Stadt Helmstedt durch den Umstand, dass die Linden der Sanierung zum Opfer fallen würden, selbst Betroffene sei. Die von Frau Weber-Püschner gestellte Frage hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung der beiden Straßenseiten könne er ebenfalls nicht beantworten. Trotzdem habe er die Sachlage in der Bekanntgabe, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, ausführlich dargestellt, dass im vorliegenden Falle auch eine andere Vorgehensweise möglich gewesen wäre.

Fakt sei, dass der Quellterm auf der Straßenseite zu finden sei, auf der in der Vergangenheit die Tankstelle gestanden habe. Dort sei das Mineralöl in das Erdreich versickert. Ziel der Sanierungsmaßnahme sei es nunmehr, den Quellterm so umfangreich wie möglich zu bergen. Er meine, dass die Aufnahme sämtlicher Schadstofffahnen auch ein finanzielles Problem darstellen würden, da man in diesem Falle die gesamte Breite der Straße in einem bestimmten Bereich aufnehmen müsste. Insofern sollen die Ausdünstungen, die es bereits gegeben habe, im Erdreich verbleiben. Weitere Schäden sollen durch den Aushub des Quellterms verhindert werden.

Herr Franke fragt an, wie man den pekuniären Wert von Bäumen ermittele.

Herr Geisler antwortet, dass die Ermittlung fachlich auf eine Methode zurückgehe, die von einem Herrn Koch eingeführt worden sei. Dabei werden in eine Bewertungsmatrix verschiedene Parameter des Baumes eingegeben. Ziel sei es, alle bisherigen Investitionen in den Baum zu erfassen, um so zu einer Wertermittlung zu gelangen. Die Berechnungsmethode sei allgemein anerkannt und werde bundesweit angewendet.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.3 Sachstand Grünflächen

Protokoll:

Herr Kubiak berichtet, dass sich am südlichen Zulauf des Quellenhofteiches (Südwestecke, zur Straße am Burgberg) eine Holzbrücke über einem Graben befinde, welche so gut wie überhaupt nicht von Fußgängern und Wanderern frequentiert werde. Dies könne man auch an dem Umstand erkennen, dass der Weg, welcher zur Brücke führe, völlig zugewuchert sei und im Grunde nur noch als unregelmäßiger Trampelpfad existiere. Zur Reduzierung des allgemeinen Unterhaltungsaufwandes wolle die Verwaltung die Holzbrücke demontieren und einlagern. Der Weg solle ebenfalls zurückgebaut werden. Nach Auffassung der Verwaltung werde der Weg ebenso wie die Brücke überhaupt nicht mehr angenommen und könnten daher entfallen. Eine alternative Querungsmöglichkeit bestehe für Fußgänger durch die unmittelbar daneben verlaufende Straße.

Ähnlich gelagert sei der Sachverhalt bei der Brücke nahe der Landesgrenze bei Bad Helmstedt, die sich in unmittelbarer Nähe zur L 624 befinde. Die Holzkonstruktion überbrücke dabei einen Graben der vom Clarabad nach Beendorf fließe und gehöre zum ehemaligen Bundesgrenzschutzstreifen. Bei den regelmäßigen Bauwerksprüfungen habe man festgestellt, dass diese Brücke akut einsturzgefährdet sei. Eine Sanierung des Brückenkörpers würde Kosten in Höhe von etwa 20.000 € nach sich ziehen, was sich aufgrund der geringen Frequentierung der Strecke und unter Beachtung der prekären Haushaltslage der Stadt Helmstedt als eine nicht zu verantwortende Ausgabe darstelle.

Abschließend wolle er berichten, dass man den Holzsteg am Ostendorf/Ludgeriteich demontiert habe, weil einer der tragenden Standpfosten durchgefault sei. Die für die notwendigen Sanierungsarbeiten benötigten 7.000 € sollen in den Haushalt 2007 eingestellt werden, so dass er davon ausgehe, dass der Steg im nächsten Jahr wieder begehbar sei.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgaben zum Thema Brücken und Stege in den Grünflächen ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis

 
TOP 10 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Kubiak weist auf eine Anfrage des Ratsmitgliedes Winkelmann hin, welcher in der letzten Sitzung des Umweltausschusses darauf hingewiesen habe, dass die Verwaltung wieder chlor- und zellstoffgebleichtes Papier verwende. In diesem Zusammenhang bat Herr Winkelmann darum, zukünftig wieder Recyclingpapier im dienstlichen Schriftverkehr zu benutzen.

Eine entsprechende erneute Anfrage beim Fachbereich 23 hat ergeben, dass bei der anstehenden Beschaffung Recyclingpapier bestellt werde.

 
TOP 11 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

a) Frau Weber-Püschner weist darauf hin, dass die derzeit am Holzberg befindliche Baustelle den örtlichen Verkehr gerade in der Vorweihnachtszeit zusätzlich behindere. Sie frage sich, ob man diese Maßnahme nicht zu einem anderen Termin hätte durchführen lassen können.

Herr Kubiak erwidert, dass die Avacon in diesem Bereich planmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt habe, bei denen im Anschluss versäumt worden sei, einen dort befindlichen Hydranten wieder zu schließen. Durch dieses Versäumnis seien mehrere Kubikmeter Wasser den Holzberg heruntergeflossen, was wiederum zu erheblichen Fugenschäden geführt habe. Er rechne damit, dass die Arbeiten noch in dieser Woche abgeschlossen sein werden.

In diesem Zusammenhang wolle er aber auch auf die kleinen Baustellen auf dem Papenberg hinweisen, wo die Avacon an mehreren Hausanschlüssen Dichtigkeitsprüfungen vornehme. Diese Arbeiten hätten bei der Verwaltung für einen erheblichen Unmut gesorgt, da der Energieversorger diese Prüfungen auch im Rahmen des diesjährigen Umbaus des gesamten Papenbergs hätte ausführen können. Die Stadt Helmstedt habe die Avacon zum damaligen Zeitpunkt darum gebeten, etwaige Arbeiten gleich während dieser Sanierungsmaßnahme durchzuführen. Er könne nicht genau sagen, warum die zuständige Abteilung von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht habe, allerdings werde man über diese Angelegenheit noch einmal mit den Verantwortlichen bei der Avacon zu sprechen haben

b) Herr Rohm fragt an, in welchen Straßenzügen die städtische Kehrmaschine aufgrund neuer Pflasterungen nicht reinigen könne und wie lange dieser Zustand bestehen bleibe. Des Weiteren würde ihn interessieren, ob nach Abschluss diverser Baumaßnahmen eine Abnahme in der Hinsicht erfolge, dass die Firmen die Pflasterung wieder ordnungsgemäß hergestellt hätten.

Herr Kubiak antwortet, dass man natürlich versuche, die Baustellen regelmäßig auf diese Sachlage hin zu überprüfen. Allerdings müsse man wissen, dass es in diesem Bereich auch personaltechnische Schwierigkeiten gebe, die eine umfassende Überprüfung aller in Frage kommenden Stellen erschwere. In diesem Zusammenhang habe er veranlasst, dass der Straßenbegeher, welcher beim städtischen Betriebshof ansässig sei, mehr in das Rathausgeschehen eingebunden werde. Diese Organisationsveränderung solle zu einer Optimierung der Kontrollquote führen und damit auch den Druck auf die Firmen, welche diverse Leitungsarbeiten im Stadtgebiet von Helmstedt durchführen, erhöhen.

Hinsichtlich der angefragten Straßenzüge, die derzeit nicht von der Kehrmaschine bearbeitet werden, könne er berichten, dass es sich dabei lediglich um die Bereiche Kybitzstraße, Schuhstraße, Papenberg und Edelhöfe handele. Der Verzicht einer maschinellen Reinigung begründe sich aus der Tatsache, dass damit ein Auswaschen der Fugen verhindert werden solle. Trotzdem werden diese Straßen durch Handreinigerkolonnen gesäubert

c) Herr Preuß regt an, die Beschilderung für das absolute Halteverbot vor dem Emmerstedter Friedhof umgehend zu entfernen. Nach seiner Beobachtung gebe es dort keinerlei Ladevorgänge irgendwelcher Fahrzeuge, die eine Aufrechterhaltung dieses Verbotes rechtfertigen würden. Die Schilder seien wegen der Baustelle an der Friedhofskapelle eingerichtet worden und mittlerweile einfach nur überflüssig

d) Herr Preuß weist darauf hin, dass an der Regenrinne der Bahnunterführung Magdeburger Tor ein Kniestück fehle, was dazu führe, dass sich das Regenwasser über den Fußweg verteile. Angesichts der bevorstehenden Minustemperaturen weise er darauf hin, dass dieses Oberflächenwasser bei Eisbildung zu einer erheblichen Gefährdung führen könne. Er bitte diesbezüglich mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, damit eine entsprechende Reparatur erfolge

e) Herr Preuß weist auf den Zustand des Grünstreifens zwischen der Emmerstedter Straße und dem real,- Parkplatz hin, welcher ein katastrophales Bild biete. Die Müllablagerungen würden allmählich Ausmaße annehmen, die ein sofortiges Einschreiten dringend notwendig machten.

 
TOP 12 Antrag der CDU-Fraktion zur Kinderbetreuung

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf den schriftlich vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion (Anlage 3 des Protokolls).

Frau Weber-Püschner weist auf den dem Antrag beigefügten Artikel der Braunschweiger Zeitung hin, wonach die niedersächsischen Kommunen bei der Landesregierung in Hannover Fördergelder für Krippenplätze einfordern könnten. Das gesamte Programm habe ein Volumen von 20 Millionen Euro, so dass man davon ausgehen könne, dass es bei einem korrekt gestellten Antrag auch entsprechende Fördermittel gebe. Sie habe diesen Sachverhalt im zuständigen Fachausschuss vorgetragen und seitens der Verwaltung die Antwort erhalten, dass man bezüglich dieser Fördermittel keinen Handlungsbedarf sehe. Dies könne sie nicht hinnehmen, da die von der Landesregierung geforderten Unterlagen zum größten Teil bereits von der Verwaltung erstellt worden seien. Sie empfinde es als sehr traurig, dass sie auf diese Möglichkeit hinweisen müsse. Es wäre im Normalfall eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Verwaltung um solche Fördergelder bemühe.

Herr Kubiak weist vorsorglich darauf hin, dass die Thematik des Antrags fachlich und sachlich nicht in diesen Ausschuss gehöre. Dies bedeute, dass es durchaus passieren könne, dass eine Sondersitzung des Verwaltungsausschusses anberaumt werden müsse, um die Thematik rechtlich einwandfrei zu beschließen.

Die Vorsitzende bittet die Anwesenden um Abstimmung über den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens Ende des Jahres 2006 einen Antrag auf Förderung bezüglich des anliegenden Artikels aus der Braunschweiger Zeitung „Niedersachsens Konzept zur Kinderbetreuung“ (Anlage 3) an die Landesregierung in Hannover zu stellen.

 

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