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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 20. November 2008 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 11.09.2008

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 11.09.2008.

 
TOP 3 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009; Teilhaushalt 24 (Sicherheit, Ordnung, Soziales, Rechtsberatung) - ohne Bereich Soziales -

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.

Folgende Änderungen sind im Haushaltssicherungskonzept zu berücksichtigen: 

Punkt 50

Die Wahlplakattafeln sollen weiterhin aufgestellt werden. Es soll jedoch keine Ersatzbeschaffung mehr erfolgen.

Punkt 53

Die Mittel für den Präventionsrat sollen nicht gekürzt werden.

Punkt 55

Die Mittel für das THW sollen nicht gekürzt werden.

Im Verwaltungsausschuss oder im Finanzausschuss soll die Frage beantwortet werden, wie hoch die Preise für Familienstammbücher derzeit sind und wie hoch sie künftig sein sollen.

In der Produktbeschreibung des Produktes 1225 soll der Punkt "Ordnungsgemäße und zügige Prüfung und Erteilung von Erlaubnissen und Gestattungen" entfallen.

Darüber hinaus soll ein Kostendeckungsgrad des Produktes von mindestens 40 % erzielt werden.



Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas führt aus, dass man im Haushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von  4.772.000 Euro zu rechnen habe. Die Fehlbeträge würden sich nach der jetzt vorliegenden Planung bis zum Jahr 2012  auf 27.967.000 Euro belaufen. Am Ende des Jahres 2012 werde man einen negativen Kassenbestand in Höhe von 22,8 Mio. Euro haben. Auf diesen müssten Zinsen in Höhe von 1,1 bis 1,2 Mio. Euro gezahlt werden. Aufgrund dieser ausgesprochen schlechten Situation müsse ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. In diesem sei festzulegen, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut werden solle und in welchem Zeitraum der Haushaltsausgleich erreicht werden könne. Rat und Verwaltung müssten sich hier gemeinsam bemühen.

Herr Schobert bittet darum, die vom Ausschuss beschlossenen Änderungen auch in den operationalisierten Zielen zu berücksichtigen.

Herr Viedt fragt, ob auf die Neue juristische Wochenzeitung (NJW) tatsächlich verzichtet werden könne.

Herr Fehlhaber bejaht dies. Man habe mit der Neuen Verwaltungsrechtszeitschrift eine sehr gute Alternative, welche die NJW überflüssig mache.

Herr Viedt erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass die Wahlplakattafeln weiterhin  aufgestellt werden sollten, denn im kommenden Jahr fänden zwei Wahlen statt. Es solle lediglich auf eine Erneuerung und Neuanschaffung der Tafeln verzichtet werden.

Die SPD-Fraktion schließt sich dem an.

Herr Schobert bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Information, an welcher Stelle im Stadtgebiet abgängige Wahlplakattafeln eingespart werden sollten. Seitens der Politik müsse man hier ein Mitspracherecht haben. Die Auskunft könne in der kommenden Sitzung des Ausschusses mündlich erteilt werden.

Herr Viedt fragt, wie hoch die Preise für die Familienstammbücher derzeit seien und welche Preiserhöhung vorgesehen sei.

Herr Fehlhaber sagt eine Beantwortung der Anfrage zu. 

Herr Alder erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass man die Mittel für den Präventionsrat nicht kürzen wolle. Man wolle es bei den vorgesehenen 1.000 Euro belassen, insbesondere vor dem Hintergrund der im Ausschuss diskutierten Probleme.

Die CDU-Fraktion schließt sich dem an.

Herr Viedt macht deutlich, dass die CDU-Fraktion die Kürzung der Mittel für das THW nicht mittragen werde.

Die SPD-Fraktion schließt sich dem an.

Herr Viedt macht darauf aufmerksam, dass Doppelstreifen nach Übernahme von bisher in der Zuständigkeit des Landkreises liegenden Aufgaben des Abfallrechts sowie eines Mitarbeiters aus dem Fachbereich 32 ausschließlich vom Fachbereich 24 durchgeführt würden und entsprechend den personellen Gegebenheiten intensiviert worden seien. Dies gehe aus der Beschreibung des Produktes 1223 hervor. Für ihn sei fraglich, ob dies leistbar sei, denn seines Wissens sei Herr Ebert bereits jetzt stark eingebunden. Er bitte die Verwaltung ausdrücklich darum, den Rat rechtzeitig über evtl. entstehende personelle Engpässe zu informieren. Die Sauberkeit der Stadt habe oberste Priorität und man müsse die Verwaltung hier entsprechend unterstützen, ggf. auch durch Aufstockung von Personal.

Herr Junglas erläutert, dass der Straßenbegeher aus dem Fachbereich 32 in den Bereich 24 versetzt worden sei. Er werde gemeinsam mit Herrn Ebert die zusätzliche Doppelstreife wahrnehmen. Darüber hinaus fänden die Doppelstreifen statt, die Herr Ebert mit Unterstützung der Polizei durchführe. Die genannten Ziele könnten somit erreicht werden, wobei die entsprechende Entwicklung selbstverständlich abgewartet und beobachtet werden müsse.

Herr Viedt nimmt Bezug auf die Beschreibung des Produktes 1225. Seines Erachtens könne auf die Formulierung „Ordnungsgemäße und zügige Prüfung und Erteilung von Erlaubnissen und Gestattungen“ verzichtet werden, da es sich hierbei um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte.

Herr Fehlhaber macht auf die operationalisierten Ziele aufmerksam. Der Kostendeckungsgrad des Produkts von mindestens 60 % sei noch nach den kameralistischen Maßstäben ermittelt worden. Durch den doppischen Haushalt verschiebe es sich rein rechnerisch und sei nunmehr mit 40 % ermittelt worden.

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden


TOP 4 Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt wird beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

Folgende Änderungen sollen noch berücksichtigt werden:

§ 5:

Der Verweis auf § 118 OWiG soll bestehen bleiben

§ 7:

Es soll berücksichtigt werden, dass Landwirte ihrer Arbeit auch sonntags nachgehen müssen.

Eine a-Vorlage soll erstellt werden.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas ergänzt, dass es sich überwiegend um redaktionelle Anpassungen handele. Von Bedeutung seien der § 7 mit der Veränderung der Ruhezeiten und die Konkretisierung der Verordnung im Hinblick auf die Spielplätze (Rauch- und Alkoholverbot). Dies mache ein entsprechendes Einschreiten möglich.

Herr Alder nimmt Bezug auf § 1 der Verordnung und erinnert daran, dass es Privatstraßen gebe, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet seien. Die Satzung könne dort nicht angewandt werden. Ihm stelle sich die Frage, ob dies tatsächlich so gewollt sei.

Herr Fehlhaber macht deutlich, dass dies tatsächlich die Überlegung der Verwaltung gewesen sei. Wenn die Straße nicht gewidmet sei und im Privateigentum stehe, dürfe man dort nicht hoheitlich eingreifen.

Eine ausführliche Diskussion schließt sich an.

Herr Alder bezieht sich auf § 5 der Verordnung. Seines Erachtens müsse hier keine Regelung getroffen werden, da dies bereits durch den § 118 OWiG geschehe.

Herr Fehlhaber betont, dass sich der § 118 OWiG mit der Belästigung der Allgemeinheit befasse. Für den Bürger sei es oftmals schwierig, hier eine entsprechende Grenze zu ziehen. Daher habe man in der Verordnung bestimmte Punkte herausgestellt, um den entsprechenden Paragraphen zu konkretisieren. Unter formalen Gesichtspunkten stimme er Herrn Alder jedoch zu.

Herr Alder spricht sich unter diesem Aspekt dafür aus, den Hinweis auf § 118 OWiG in der Verordnung zu belassen.

Herr Gogolin erinnert daran, dass sich die Bürger nicht an die Ruhezeiten halten würden, wenn es um das Entsorgen von Altglas gehe. Auf den Glascontainern werde auf die entsprechenden Zeiten hingewiesen. Man sollte die Firma, welche die Container aufstelle,   auf die neuen Zeiten hinweisen. Dann könne die Aufschrift auf den Containern angepasst werden und man könne Personen, die sich nicht daran hielten, zur Rechenschaft ziehen.

Herr Alder macht darauf aufmerksam, dass unter § 7 - Ruhestörender Lärm - die Landwirte nicht berücksichtigt worden seien. Diese könnten sich während der Erntezeit nicht an die Sonn- und Feiertagsregelung halten. Dies sollte noch entsprechend berücksichtigt werden.

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden


TOP 5 Bekanntgaben;: Alkoholkonsum auf dem Markt; Rechtliche Beurteilung eines Alkoholverbots

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich vorgelegen.

Herr Junglas macht deutlich, dass das Alkoholverbot eingeführt werde, wenn sich die Situation auf dem Marktplatz im Hinblick auf strafrechtliche Aspekte verschärfe.

Herr Scheil vertritt die Auffassung, dass die Bürger Zivilcourage zeigen sollten. Wenn sie sich belästigt fühlten, müssten sie beim Ordnungsamt der Stadt Helmstedt oder bei der Polizei anrufen, damit von dort aus eingeschritten werden könne.

Herr Schobert rät an, von Mai bis September des kommenden Jahres die Auswirkungen eines Alkoholverbotes auf den nicht konzessionierten Flächen zu erproben. Er bitte die Verwaltung darum, bis zur nächsten Ausschusssitzung einen Vorschlag für eine entsprechende Allgemeinverfügung zu unterbreiten.

Herr Fehlhaber macht deutlich, dass man auch eine Allgemeinverfügung nur dann erlassen könne, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen. Dies stelle ein Problem dar. Unbestritten sei die gegenwärtige Lage auf dem Marktplatz nicht angenehm, doch es sei keine Situation, die ein derartiges Alkoholverbot rechtlich rechtfertigen würde. Wenn es zu  Lärmbelästigungen komme, würden auch die Mitarbeiter der Stadt den Marktplatz aufsuchen und dort für Ruhe sorgen. Solange es jedoch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gebe, könne man das Alkoholverbot nicht aussprechen.

Herr Jeffe bestätigt dies. Darüber hinaus handele es sich bei dem Thema Ruhestörung um ein großes Problem. Lärm, der durch lautes Krakeelen und Rufen entstehe, sei in der Form nicht messbar und könne insofern auch vor Gericht nur sehr schlecht deutlich gemacht und vertreten werden. Eine Anzeige wegen Ruhestörung habe aufgrund dessen nur wenig Aussicht auf Erfolg. Auch die Polizeibeamten hätten daher Probleme, die Ruhestörung zur Anzeige zu bringen. Diese Schwierigkeiten der Polizei wolle er an dieser Stelle auch noch einmal deutlich machen.

Herr Junglas erklärt, dass man in Braunschweig die gleichen Probleme habe. Auch dort  könne man nichts gegen die vorliegende Situation tun und daher müsse sie auch geduldet werden. Anders gelagert seien die Fälle in Haldensleben und Magdeburg, wo es Straftaten gegeben habe und Ordnungsmaßnahmen aus rechtlicher Sicht ergriffen werden konnten.

Herr Viedt erinnert daran, dass der Marktplatz von der zur Rede stehenden Klientel auch oftmals mit Zigarettenkippen und Müll verschmutzt werde. Das Verhängen von Verwarngeldern in Höhe von zehn bis dreißig Euro könnte hier eine große Wirkung erzielen. Eventuell werde man die Schwierigkeiten auch auf diese Weise lösen können. Er wolle aber auch auf die Gefahr aufmerksam machen, dass sich das Problem vom Marktplatz auf andere Bereiche verlagern könne.

Herr Alder ist davon überzeugt, dass es in Helmstedt nicht zur Erprobung eines Alkoholverbots kommen werde. Die Verhältnisse in Haldensleben und Magdeburg hätten sich völlig anders dargestellt als in Helmstedt. Ihm sei bewusst, dass die Anwohner unter der Situation auf dem Marktplatz leiden würden. Verglichen mit Haldensleben und Magdeburg lebe man in Helmstedt jedoch auf einer „Insel der Glückseligen“. In vorgenannten Städten sei die Situation katastrophal gewesen.  Allein aufgrund dessen habe man dort das Alkoholverbot auch aussprechen können. Dies werde man in Helmstedt nie erreichen.  Das Fallenlassen einer Flasche und die Ruhestörung würden niemals dazu führen, dass die zur Rede stehende Allgemeinverfügung erlassen werden könne. Die Grenzen, die dies rechtlich rechtfertigen würden, seien wesentlich höher. Darüber hinaus sehe er auch in den Verwarngeldern keine gelungene Möglichkeit zur Problemlösung. Es entstünden unverhältnismäßig hohe Verwaltungsgebühren, während davon auszugehen sei, dass die betroffenen Personen das Verwarngeld noch nicht einmal zahlen würden. Der entsprechende Aufwand sei hier viel zu hoch. Seines Erachtens sei die Verwaltung am Ende ihrer Stellungnahme zu der einzig realisierbaren Lösung gelangt. Man sei gefragt, mit den Betroffenen gemeinsam eine allgemeinverträgliche Alternative zu schaffen. Dies bedeute, dass man Gespräche führen und nicht bestrafen müsse.

Herr Gogolin warnt davor, der Bevölkerung den Eindruck zu vermitteln, dass Anrufe bei der Polizei die Problematik beseitigen und zu einem Alkoholverbot auf dem Marktplatz führen könnten. Man würde damit die Polizei über Gebühr beschäftigen ohne Aussicht auf jeglichen Erfolg. Er biete sich jedoch an, ein Treffen mit den Problemgruppen zu organisieren und durchzuführen. Vielleicht würden sich noch weitere Ausschussmitglieder anschließen. 

Herr Schünemann gibt zu bedenken, dass nicht nur Ratsmitglieder an einem derartigen Treffen teilnehmen könnten. Es müssten auch Personen vertreten sein, die sich mit der Problematik auskennen würden und Lösungsmöglichkeiten anzubieten hätten. Auch der Bürgermeister sollte persönlich an einem derartigen Gespräch teilnehmen, so wie dies auch in Emmerstedt und Barmke der Fall gewesen sei.

Herr Schobert nimmt Bezug auf die Problematik auf dem Alten Friedhof und erinnert daran, dass es in Barmke eine ähnliche Situation gegeben habe. Das Verhalten von Jugendlichen habe zu Lärmbelästigung der Anwohner geführt. Hierbei handele es sich um ein Problem, für das es keine Patentlösung gebe. Man habe sich jedoch im Präventionsrat mit der Situation beschäftigt mit der Folge, dass verschiedene Handlungsoptionen entwickelt worden seien. Verwaltung, Ortsrat und Polizei hätten hier zusammengearbeitet und es sei ihnen mit Unterstützung des Präventionsrates gelungen, die Situation in den Griff zu bekommen. Es gebe sicher auch eine Lösung für das Problem auf dem Alten Friedhof. Aus der Erfahrung heraus könne er jedoch sagen, dass die Situation sicher nicht sofort entschärft werden könne.  

Herr Gogolin rät an, auch die Eltern der betroffenen Jugendlichen anzusprechen.


TOP 5.2 Bekanntgaben; Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Protokoll:

Herr Junglas gibt bekannt, dass am 13.10.2008 die schriftliche Antragstellung beim Landkreis erfolgt sei. Am 12.11.2008 habe die Unterweisung der Überwachungskräfte beim Umweltamt des Landkreises Helmstedt stattgefunden. Nach Bestätigung des Landkreises vom 18.11.2008 könne in den nächsten zwei Wochen mit der Bestellung der Verwaltungskräfte und der Ausstellung der Dienstausweise durch den Landkreis gerechnet werden, so dass man im Dezember mit den Maßnahmen beginnen könne. Dazu gebe es auch einen Verwarngeldkatalog des Landkreises. Für das Wegwerfen von Zigarettenkippen werde z. B. ein Verwarngeld von zehn Euro erhoben, für das Ausspucken von Kaugummis 15 Euro, für das Wegwerfen von Glasflaschen 20 Euro. Es werde noch ein Pressegespräch stattfinden, damit die Bevölkerung über die hiesige Presse entsprechend informiert werden könne.  

 
TOP 5.3 Bekanntgaben; Installation von Webcams in den Bereichen Marktplatz und Neumärker Straße

Protokoll:

Herr Junglas gibt bekannt, dass die vom Ausschuss gewünschten Webcams inzwischen installiert worden seien. Man könne den Bereich Neumärker und Marktplatz nun über die Homepage der Stadt einsehen. Auch hier werde es eine entsprechende Presseinformation geben.

 
TOP 6 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Ratsmitglied Vergin hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 11.09.2008 darauf hingewiesen, dass auf der Südumgehung von der Braunschweiger Straße bis zum Kreisel regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren werde. Er hat deshalb darum gebeten,

1. bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfen-

    büttel erneut darauf hinzuwirken, dass in dem Bereich Tempo 70

    angeordnet wird und

2. beim Landkreis Helmstedt die Durchführung von Geschwindigkeits-

    messungen anzuregen.

Beantwortung/Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.: Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat auf

         Nachfrage nochmals bekräftigt, dass sie bei der derzeitigen

         Unfalllage und des Straßen(ausbau)zustandes einer Geschwindig-

         keitsbegrenzung auf 70 km/h negativ gegenübersteht.

      

Zu 2.: Der Landkreis Helmstedt wurde am Tag nach der Sitzung

         (12.09.2008) gebeten, Messungen durchzuführen. Die Ergebnis-

         mitteilung war dem Sitzungsprotokoll bereits beigefügt.

 
TOP 7 Anfragen und Anregungen  
TOP 7.2 Anfrage des Beigeordneten Viedt

Protokoll:

Herr Viedt nimmt Bezug auf die Blumenkübel in der Innenstadt. Auf Nachfrage wurde ihm seitens der Verwaltung erklärt, dass keine Vandalismusschäden an den Kübeln festzustellen seien. Kurz darauf habe es jedoch eine Bekanntgabe im ISA gegeben, aus der hervorgehe, dass die Kübel aufgrund von Vandalismusschäden gänzlich abgeschafft werden sollten. Er rate der Verwaltung an, sich auf eine Position zu einigen, bevor Auskünfte erteilt würden.

Herr Junglas erklärt, lediglich die Auskunft gegeben zu haben, dass ihm nichts bekannt sei. Dies entspreche den Tatsachen. Zu dem Zeitpunkt, an dem er gefragt worden sei, habe er tatsächlich noch keine Kenntnis von den Vandalismusschäden gehabt. Hin und wieder könne es in der Verwaltung durchaus zu derartigen Überschneidungen kommen.

 
TOP 7.3 Anfrage des Ratsmitgliedes Alder

Protokoll:

Herr Alder erinnert daran, dass Herr Schobert versucht habe, im Landtag ein allgemeines Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in die Diskussion zu bringen. Herr Schobert habe die Verwaltung dabei um Unterstützung gebeten. Er rege daher an, dass die Stadt Helmstedt beim Städtetag nachfrage, wie dort über ein allgemeines Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gedacht werde und welche Gründe dafür oder dagegen sprächen. Der Städtetag sollte sich zu dieser Thematik positionieren und man sollte Herrn Schobert hier auch den Rücken stärken.

Herr Junglas sagt dies zu. Die Verwaltung habe bisher noch nicht beim Städtetag nachgefragt, da man hierin nur wenig Sinn sehe. Wenn man beim Städtetag tatsächlich etwas erreichen wolle, müsse man eine breitere Basis hinter sich haben. Der Städtetag werde sich von einem Schreiben der Stadt Helmstedt allein nicht beeinflussen lassen.

Unabhängig davon werde man der Bitte von Herrn Alder nachkommen.    

 

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