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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 11. September 2008 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 29.05.2008

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 29.05.2008.

 
TOP 3 Produkthaushalt 24; Budgetbericht zum 30.06.2008

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Sodann nimmt der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung den Budgetbericht zur Kenntnis.


TOP 4 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz; Antrag auf Übertragung von Überwachungstätigkeiten beim Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt beantragt beim Landkreis Helmstedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Übertragung von Überwachungstätigkeiten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz einschließlich der Ermächtigung zur Erhebung von Verwarngeldern zugunsten der Stadt Helmstedt. Grundlage bildet das anliegende Abfallüberwachungskonzept der Stadt Helmstedt in der Fassung vom 23.07.2008.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas erklärt, dass man nun an dem Punkt angelangt sei, an dem das Vorhaben umgesetzt werden könne. Hierauf habe man sehr lange warten müssen. Er bitte auch um die entsprechende Unterstützung seitens des Rates.

Herr Viedt bittet Herrn Fehlhaber, den Ausschuss darüber zu informieren, wenn es personelle Probleme geben sollte. Dann müsse man den Fachbereich 24 entsprechend unterstützen, damit die Sauberkeit in der Stadt gewährleistet werden könne.

Herr Alder erachtet es als sehr erfreulich, dass die Verwarngelder zugunsten der Stadt gehen würden. Es dürfe jedoch nicht dazu kommen, dass diese aufgrund personeller Engpässe nicht verhängt werden könnten. 

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung mit 7 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung folgenden


TOP 5 Alkoholkonsum auf dem Marktplatz; Sachstandsbericht und Stellungnahme zu ordnungsbehördlichen Eingriffsmöglichkeiten

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage. Gleichzeitig solle auch die ähnlich gelagerte Problematik am Schützenwall diskutiert werden.

Herr Scheil erinnert an das Beispiel der USA, wo in der Öffentlichkeit kein Alkohol getrunken werden dürfe. Das Problem resultiere vorwiegend aus übermäßigem Alkoholgenuss. Ihm stelle sich die Frage, ob es rechtlich haltbar sei, für Marktplatz und Schützenwall ein Alkoholverbot auszusprechen. In Magdeburg sei dies z. B. auch möglich gewesen.

Die Situation auf dem Marktplatz schade auch dem Ansehen der Stadt. Die Verwaltung solle daher in der nächsten Ausschusssitzung aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um hier Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wolle er auch die Polizei bitten, sich der Problematik anzunehmen.

Herr Arendt stimmt dem zu. Es sei bekannt, dass die Polizei unterbesetzt sei und insofern treffe Herrn Jeffe keine Schuld. Nichts desto trotz dürfe es nicht passieren, dass Bürger der Stadt, die sich beschweren wollten, von der Zentrale der Polizei an die Stadtverwaltung verwiesen würden. Dies sei bereits vorgekommen. Man habe auch oft genug vorgeschlagen, dunkle Ecken auszuleuchten, Überwachungskameras zu installieren usw. In anderen Städten sei dies auch machbar. Die Zustände in Helmstedt würden sich stetig verschlimmern und dagegen müsse etwas unternommen werden.

Herr Fehlhaber macht deutlich, dass man mit ordnungsbehördlichen Mitteln lediglich die Auswüchse des Alkoholkonsums an besagten Brennpunkten bekämpfen könne. So habe man die Möglichkeit, Platzverweise zu erteilen. Darüber hinaus gebe es nur eine rechtliche Grundlage, um Alkoholkonsum zu untersagen, wenn ein gewisser Hintergrund gegeben sei wie polizeilich aufgenommene Straftaten, Ordnungswidrigkeiten etc. Dies werde auch am Beispiel von Magdeburg und Haldensleben deutlich. Das Einschreiten in diesen Städten habe jeweils den Hintergrund, dass dort vermehrt Straftaten zu verzeichnen gewesen seien. Dies sei in Helmstedt jedoch nicht der Fall, so dass eine Grundlage für ein Einschreiten aus ordnungsbehördlicher Sicht nicht gegeben sei.

Herr Junglas verdeutlicht, dass es in Haldensleben und Magdeburg massive Randale und Straftaten gegeben habe, die zu dem Alkoholverbot auf einem bestimmten Platz geführt hätten. Würden in Helmstedt vergleichbare Verhältnisse herrschen, so würde man sofort entsprechend handeln. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die Situation auf dem Helmstedter Marktplatz sei eher vergleichbar mit den Schlossarkaden in Braunschweig, wo auf den Treppen ebenfalls Alkohol konsumiert werde. Das entsprechende Klientel verhalte sich jedoch ruhig und auch die Stadt Braunschweig könne hier nicht einschreiten, so lange keine Straftaten vorlägen. Was den Marktplatz anbelange, so wolle er an das geplante Beleuchtungskonzept erinnern, das sicher für eine Verbesserung der Situation sorgen werde. Darüber hinaus sei die Installation von Webcams in der historischen Altstadt geplant. 

Herr Schünemann erinnert daran, dass man sich bereits seit Jahren mit der zur Diskussion stehenden Problematik befasse. Diese gehe vorwiegend von jungen Personen aus. Ihm stelle sich somit die Frage, in welcher Richtung die Stadtjugendpflege hier tätig sei.  Diese sollte verstärkt die Brennpunkte wie den Schützenwall aufsuchen.

Herr Jeffe macht deutlich, dass das Problem in der Tat nicht neu sei, sondern seit vielen Jahren existiere. Es sei auch nicht  so, dass es nur in Helmstedt auftrete. Alle anderen Städte seien hiervon ebenfalls betroffen.  Es helfe nicht, das Beispiel der USA anzuführen. Seitens der Politik hätte man die Möglichkeit, ähnliche Voraussetzungen zu schaffen, doch dies geschehe nicht. Man habe es eher mit einem gesellschaftlichen Problem als mit einem ordnungsrechtlichen, polizeilichen Problem zu tun. Die Polizei sei lediglich das letzte Glied in der Kette, das sich der zur Rede stehenden Klientel annehmen müsse. Gleichzeitig habe man seitens der Polizei jedoch kaum rechtliche Möglichkeiten, einzuschreiten. Gesetze und Verordnungen würden dies nicht zulassen.  Es werde immer wieder vor einem Polizeistaat gewarnt und deshalb seien die Möglichkeiten der Polizei auch sehr begrenzt. Wenn jedoch eine derartige Problematik wie am Marktplatz auftrete, werde wiederum für die Polizei geworben.  Wenn man hier stärker einschreiten solle, dann müssten seitens der Politik zuerst einmal die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.

Herr Schobert erklärt, dass die zur Rede stehende Bekanntgabe der CDU-Fraktion so nicht ausreiche. Der Stadt Helmstedt müsse es möglich sein, ein Alkoholkonsumverbot auf den nicht konzessionierten Flächen des Marktplatz auszusprechen. Wenn man damit das Risiko eingehe, dass jemand gegen diese Verfügung klage, so werde man der Klage entgegen sehen. Dies sei jedoch eher unwahrscheinlich. Die andere Möglichkeit bestehe darin, dass die  Verwaltung im Vorfeld täglich Kontrollen auf dem Marktplatz durchführe,  jegliches Vergehen wie Belästigung von Passanten, Urinieren, nicht kontrollierbares Halten von Hunden usw. dokumentiere und jeden einzelnen Vorgang zur Anzeige  bringe. Lägen dann genügend Anzeigen vor, so könne man das Alkoholverbot aussprechen. Anders werde man die Situation an besagten Brennpunkten nicht in den Griff bekommen. Die bisher diskutierten Maßnahmen hätten zumindest nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt.

Herr Schünemann weist darauf hin, dass der Vorschlag von Herrn Schobert rechtlich nicht zulässig sei. Insofern könne man von Polizei und Verwaltung ein derartiges Vorgehen nicht verlangen. Wenn die Politik nicht dazu in der Lage sei, die entsprechenden Gesetzesgrundlagen zu schaffen, dann habe man ein wirkliches Problem. Hier stimme er Herrn Jeffe uneingeschränkt zu. Er hoffe aber, dass die unter TOP 4 beschlossene Vorlage zumindest ein wenig Erfolg bringen werde.

Herr Vergin macht darauf aufmerksam, dass in den Geschäften oftmals Alkohol verkauft werde an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren. Auch dies sei eine Problematik, auf die ein größeres Augenmerk gelegt werden müsse.

Herr Viedt führt aus, dass die Problematik insbesondere im Hinblick auf die Jugendlichen bereits in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Soziales erkannt worden sei. Verwaltung und Stadtjugendpflege seien beauftragt worden, an den Brennpunkten tätig zu werden in den Zeiten, in denen sie stark frequentiert seien, Dies solle auch in Verbindung mit der Polizei erfolgen. Auch er wolle hierum noch einmal dringlich bitten. Unabhängig davon stelle sich ihm die Frage, ob man die Problematik nicht auf den Heinrichsplatz, die Streplingerode oder andere Orte verlagere, wenn man sie am Marktplatz beseitige. Daher müsse man auch versuchen, das Problem vorbeugend in den Griff zu bekommen.  Wenn dies nicht funktioniere, schließe er sich dem Vorschlag von Herrn Schobert an. Entsprechende Vergehen sollten konsequent geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden. Dies werde die Klientel, die sich auf dem Marktplatz aufhalte, besonders hart treffen.

Herr Schünemann macht darauf aufmerksam, dass einige Städte die Problematik durch diverse andere Maßnahmen und mit Hilfe von Institutionen, Bürgerinitiativen usw. in den Griff bekommen hätten. Polizei und Ordnungsamt müssten dort nicht mehr einschreiten. Entsprechende Informationen finde man im Internet. Er rate der Verwaltung an, sich hier eingehend zu informieren.

Herr Preuß vertritt die Auffassung, dass man die Problematik nur mit entsprechendem Personal beseitigen könne. Derzeit fehle es an Personal und man müsse darüber nachdenken, ob man es für einen gewissen Zeitraum  (z. B. zwei Jahre) aufstocke oder umschichte. Nur so seien regelmäßige Kontrollen möglich. Sicher werde mehr Personal auch höhere Kosten verursachen, doch seines Erachtens werde sich dies nicht vermeiden lassen. Man müsse häufig und an allen Brennpunkten präsent sein können. Andernfalls werde die Problematik in der Tat nur verlagert.

Herr Junglas erinnert in diesem Zusammenhang nochmals an die Vorlage, die man unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt beschlossen habe. Die Kontrollen, die in diesem Rahmen zusätzlich durchgeführt werden sollten, seien zu unterschiedlichen, unregelmäßigen Zeiten angesetzt. Er wolle jedoch auch noch einmal daran erinnern, dass man dazu angehalten sei, Einsparungen zu treffen. Hierzu gebe es einen Erlass des Innenministeriums und eine Ausführungsanweisung des Landkreises. Wenn die Stadt kein akzeptables Einsparungskonzept vorlege, werde ihr Haushalt nicht genehmigt und dann habe man keinerlei Spielraum mehr. Dieser Konflikt  werde sich auch im Rahmen der Haushaltsberatungen am Ende des Jahres wiederfinden.

Frau Mattfeld-Kloth erachtet es als erschreckend, was im Laufe der Diskussion teilweise geäußert worden sei. In jeder Kommune gebe es  Menschen, die durch das soziale Netz gefallen seien. Diese hielten sich oftmals auf öffentlichen Plätzen auf. Die Problematik werde sich künftig auch noch verstärken und man werde in zunehmendem Maße damit zu tun haben. Ihres Erachtens sei die Klientel auf dem Marktplatz ausschließlich mit sich selber beschäftigt. Anders als in anderen Kommunen bestehe hier keine konkrete Bedrohung für die Bevölkerung. Sicher sei der Anblick der zur Rede stehenden Personen nicht mit der  Bürgerlichkeit in diesem Land kompatibel, doch sie seien nun einmal da. Ein drastisches Vorgehen gegen diese Klientel oder ein Alkoholverbot werde das Problem auch nicht lösen.

Herr Schünemann erinnert in diesem Zusammenhang an den  Präventionsrat. Seinerzeit habe sich niemand mehr gefunden, der bereit gewesen sei, in diesem Gremium mitzuarbeiten. Seines Erachtens könne die Problematik aber nur beseitigt werden, wenn Stadtverwaltung, Polizei, Landkreis, Jugendamt und eventuell auch Gerichte und Staatsanwälte zusammenkämen und ein gemeinsames Konzept entwickelten, in dem die weitere, gezielte Vorgehensweise festgelegt werde. Dies werde sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, wäre jedoch sehr effektiv. Es könne auch eine Beteiligung von Bürgern, Vereinen usw. erfolgen. Erst, wenn man zu einer derartigen Zusammenarbeit gelangt sei, könne man auch etwas bewirken und es fände eine gute Präventionsarbeit zumindest im Jugendbereich statt. Man könne nicht so weitermachen wie bisher, denn dies habe keinerlei Erfolg. Das habe die Vergangenheit bereits gezeigt.

Herr Alder schließt sich dem an. Den Vorschlag von Herrn Schobert, Gesetze bis in den Grenzbereich hinein auszulegen, erachte er als nicht möglich, denn es gebe derartige Gesetze nicht. Sicher könne man Konzessionen einschränken und die Maulkorbpflicht für Hunde festsetzen. Auch sei ein gemeinsames Konzept mit dem Jugendamt möglich. Alle weiteren Anregungen hingegen seien unrealistisch. Man habe unter dem vorhergehenden Punkt beschlossen, dass man künftig Ordnungswidrigkeiten ahnden könne und dies werde ein erster Schritt sein. Es werde auch immer wieder Bezug auf Magdeburg genommen. Die Gegebenheiten in Magdeburg hätten jedoch eine völlig andere Qualität und seien mit der Situationen in Helmstedt in keiner Weise vergleichbar.

Herr Beber vertritt die Auffassung, dass man über drei verschiedene Gruppen spreche. Was die Klientel auf dem Marktplatz anbelange, so sehe auch er kaum eine Möglichkeit für die Stadtverwaltung, um die Situation zu verbessern. Auch nach seinen Erfahrungen komme es von Seiten dieser Personen kaum zu Ordnungswidrigkeiten und nach 17.00 würden sie den Marktplatz auch wieder verlassen. Bei der zweiten Gruppe handele es sich um die Jugendlichen auf dem Schützenwall, die nach Alkoholgenuss auch Aggressionen zeigten und Personen angreifen würden. Wenn die Verwaltung hier bauliche Veränderungen am Hallenbad vornehme, könne eventuell schon Abhilfe geschaffen werden. Die dritte Gruppe jedoch sei noch gar nicht angesprochen worden. Hierbei handele es sich um die Personen, die sich vor dem Discobesuch gegen 22.00 Uhr auf dem Marktplatz treffen und dort Alkohol trinken würden, Diesen Personenkreis könne man gar nicht beherrschen. Auf  die drei genannten Gruppen müsse man seines Erachtens auch unterschiedlich reagieren.

Herr Arendt erinnert an den Wettbewerb „Haltet Eure Stadt sauber“. Man habe vor Jahren die Schulen darum gebeten, diesen durchzuführen. Das sei leider nicht geschehen. Präventionsarbeit fange jedoch in den Schulen an

Herr Junglas macht deutlich, dass die Mitarbeiter des JFBZ ein Konzept erarbeitet hätten, mit dem sie verstärkt Präventionsarbeit an den Schulen leisten wollten. Es gebe diese Ansätze also bereits. Er wolle auch daran erinnern, dass der jährliche Frühjahrsputz in Helmstedt überwiegend von den Schulen wahrgenommen werde.

Herr Schobert bittet die Verwaltung, den Tagesordnungspunkt „Alkoholverbot auf dem Marktplatz“ für die nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzusehen.

Die vorgebrachten Anregungen sollten aufgenommen und juristisch beleuchtet werden im Hinblick darauf, was realisierbar sei und was nicht. Letzteres müsse jedoch entsprechend begründet werden. Wenn keinerlei Möglichkeiten bestünden, so sollte in der Tat eine Gesetzesänderung angestrebt werden. Am Ende der Verfahrens sollte ein Alkoholverbot auf den nicht konzessionierten Flächen des Marktplatzes stehen. Auch stelle er anheim, zu überlegen, wie die Arbeit im Präventionsrat fortgesetzt werden könne. Zusammensetzung,  Aufgabenstellung dieses Gremiums usw. müsse im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung diskutiert werden.

Herr Schünemann erinnert nochmals daran, dass außer der Verwaltung und der Polizei niemand mehr dazu bereit gewesen sei, im Präventionsrat mitzuwirken. Die Zusammenarbeit, die man sich gewünscht habe, sei leider nicht möglich gewesen.

Herr Fehlhaber macht darauf aufmerksam, dass die gegenwärtige Zusammensetzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung mit den Mitgliedern des seinerzeitigen Präventionsrates durchaus vergleichbar sei. Es fehle nur ein Vertreter des Amtsgerichts. Insofern stelle sich die Frage, ob man den Präventionsrat wieder bilden sollte oder ob die entsprechenden Themen nicht weiterhin im ASO diskutiert werden könnten. 

Herr Viedt erachtet es als sinnvoll, die Bereiche Abfall und Sauberkeit in der Innenstadt sowie auch die Problematik mit den Jugendlichen zu bündeln. Hier sollten Herr Eisermann, Herr Junglas, Herr Kubiak und Herr Stein zusammenarbeiten. Es sollte auch noch einmal mit den Schulen Kontakt aufgenommen werden im Hinblick auf den im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Wettbewerb.

Frau Mattfeldt-Kloth betont, dass sie das Einschlafen des Präventionsrates seit Langem sehr bedauere. Es handele sich um eine Einrichtung, die nicht nur anlässlich bestimmter Aktionen, sondern regelmäßig und in gewissen Zeitabständen zusammenkommen müsse. Sämtliche Einrichtungen, die sich mit Gewalt und entsprechenden Präventionsmaßnahmen befassten, müssten ebenso im Präventionsrat vertreten sein wie Paritätischer, Jugendamt usw. Eine entsprechende Vernetzung funktioniere nicht nur in Großstädten, sondern z. B. auch in Schöningen. Sie bitte somit dringend darum, den Präventionsrat wieder ins Leben zu rufen.

Herr Junglas sagt zu, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzusehen.


TOP 6 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 6.1. Anfrage Ratsmitglied Gogolin

Protokoll:

Herr Gogolin hatte im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Anfrage im Hinblick auf die Glascontainer an der Chemnitzer Straße gestellt.

Herr Junglas erklärt, Herr Gogolin habe einen Alternativvorschlag unterbreiten wollen. Da er in der heutigen Sitzung nicht anwesend sei, müsse abgewartet werden, wie er sich positioniere.  

 
TOP 6.1 Anfrage Ratsmitglied Schobert

Protokoll:

In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 29.05.2008 hatte Herr Schobert darum gebeten, die öffentlichen Toiletten auf dem Holzberg von Montag bis Freitag bereits ab 6.00 Uhr zu öffnen. 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Öffnungszeiten der städtischen Toiletten sind weitestgehend an den Bedarf angepasst, d. h. zu den Zeiten, zu denen nennenswertes öffentliches Leben in der Innenstadt stattfindet. So ist die Toilette an den Markttagen mittwochs und samstags bereits ab 6.00 Uhr geöffnet. An den restlichen Tagen beginnt die Nutzungszeit ab 8.00 Uhr. Die Nachfrage außerhalb der Öffnungszeiten wie morgens oder spät abends ist auf wenige Einzelfälle beschränkt. Bei einer Ausdehnung der Öffnungszeiten, ohnehin mit der Erhöhung der Energiekosten verbunden, über die bewährten Zeiten hinaus hat man die Wahl zwischen einer Erhöhung der Personalkosten oder einer Ausweitung der überwachten Zeiten, was erfahrungsgemäß die Anfälligkeit der Anlagen für Vandalismus erhöht. Beides ist angesichts der derzeitigen Haushaltslage nach Auffassung der Verwaltung wenig sinnvoll, so dass derzeit von einer höheren Öffnungszeit abgesehen werden sollte.

Herr Schobert vertritt die Auffassung, dass das Risiko des Vandalismus auf den Toiletten am Holzberg morgens zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr als eher gering einzustufen sei. Er passiere diesen Bereich beinahe täglich zu besagter Zeit und könne dieses Argument nicht gelten lassen. Daher sei eine Erhöhung von Personalkosten seines Erachtens nicht erforderlich. Auch das Rathaus sei um die zur Rede stehende Uhrzeit noch geschlossen  und biete somit ebenfalls nicht die Möglichkeit, eine der dortigen Toiletten aufsuchen zu können. Eine Stadt wie Helmstedt als Mittelzentrum müsse diese Serviceleistung für die Bürger vorhalten, die von Außerhalb in die Kernstadt kämen.

Herr Junglas sagt zu, die Toiletten am Holzberg wie von Herrn Schobert vorgeschlagen zu öffnen, wenn dies auch seitens des Ausschusses gewünscht werde.

Herr Schobert stellt den Eilantrag, die öffentlichen Toiletten für Damen und Herren auf dem Holzberg zusätzlich wochentags von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr zu öffnen.

Dem Eilantrag wird einstimmig stattgegeben.

Der Öffnung der Toiletten wie von Herrn Schobert gewünscht wird einstimmig zugestimmt. 

 
TOP 6.1. Anfrage Ratsmitglied Weihmann

Protokoll:

Zu der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 11.09.2008 hatte Frau Weihmann folgende Anfrage gestellt:

Von Anliegern der Runstedter Straße wurde ich auf folgende Problempunkte hingewiesen:

1. Die sehr breit geschnittene Einmündung des Spitzweges in die        Runstedter Straße verleitet Autofahrer zu Abbiegemanövern mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

2. Auch der schnurgerade Verlauf der Runstedter Straße verleitet Autofahrer zu zu schnellem Fahren.

Da sich der Bereich an der Runstedter Straße seit einigen Jahren in einem Umstrukturierungsprozess befindet, wohnen hier insbesondere ältere Bürger und jüngere Kinder, die bekanntlich im Straßenverkehr eher gefährdet sind als andere Bevölkerungsgruppen. Hinzu kommen die Bewohner des nahgelegenen Altenheims Glockbergstraße. Da meines Wissens verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Blumenkübel mit einem pflegeleichten Bewuchs) in 30-km-Zonen wie hier allgemein üblich sind, bitte ich um Abhilfe.

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Blumenkübel sind auf der Fahrbahn in Tempo 30-Zonen zur Verkehrsberuhigung nicht möglich, da diese verkehrsrechtlich als Hindernisse angesehen werden. Die Einhaltung der gebotenen Geschwindigkeit kann u. a. durch parkende Fahrzeuge und bauliche Maßnahmen (Aufpflasterungen, Fahrbahnverengungen) erreicht werden. Diese wären allerdings so zu gestalten, dass auch größere Fahrzeuge die Straße benutzen können und keine Lärmbelästigungen für die Anwohner entstehen. Speziell auf der langen Runstedter Straße wäre eine einzige Maßnahme nicht ausreichend. Bauliche Veränderungen zur Verkehrsberuhigung müssten grundsätzlich im Wege von Straßenausbaubeitragsmaßnahmen von den Anliegern mitfinanziert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen erhebliche öffentliche Mittel aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zur Verfügung. Die Verkehrsunfalllage ist völlig unauffällig. Wir werden aufgrund der vorliegenden Anfrage die Überwachungsbehörden für den fließenden Verkehr (Landkreis Helmstedt, Polizei) bitten, Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen.

siehe hierzu die Anlage zur Niederschrift

 
TOP 6.1 Anregung der Ratsmitglieder Alder und Schobert

Protokoll:

In der letzten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung hatten Herr Alder und Herr Schobert angeregt, Webcams in der Helmstedter Innenstadt zu installieren. 

Herr Junglas führt aus, dass es durchaus möglich sei, diesem Wunsch nachzukommen. Man müsse lediglich darauf achten, dass die Kameras hoch genug hängen würden, damit  Einzelperson nicht identifiziert werden könnten. Eine derartige Webcam koste 650 Euro, mit  Nachtsichtmöglichkeit 1.000 Euro. Wenn die Installation gewünscht werde, so könne man dies noch im laufenden Jahr umsetzen.

Nach ausführlicher Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, drei Webcams mit Nachtsichtmöglichkeit zu installieren. Diese sollten 24 Stunden lang aktiv sein. Eine Kamera solle am Rathaus installiert werden und den Bereich Dunkles Tor, Papenberg und Neumärker Straße erfassen. Die zweite Kamera solle den Marktplatz und das Rathaus zeigen. Die dritte Webcam solle in der Neumärker Straße angebracht werden.

 
TOP 7 Anfragen und Anregungen  
TOP 7.1. Anfrage des Ratsmitgliedes Vergin

Protokoll:

Herr Vergin bittet die Verwaltung, darauf einzuwirken, dass auf der Südumgehung von der Braunschweiger Straße bis zum Kreisel Tempo 70 vorgeschrieben werde.  Die Stadt möge dies beim Straßenbauamt Wolfenbüttel beantragen. Besagter Bereich werde vornehmlich am Wochenende und auch in den Abendstunden teilweise als Rennstrecke benutzt. Auch wenn  die Polizei auf dieser Strecke keinen Gefahrenschwerpunkt sehe, sollten   Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und Geschwindigkeitsüberschreitungen entsprechend bestraft werden. Insbesondere die Anwohner auf der Glockbergstraße seien aus vorgenannten Gründen durch erheblichen Lärm belästigt.

Herr Junglas sagt zu, die Anregung entsprechend weiter zu geben. Das Straßenbauamt Wolfenbüttel werde die Information bekommen, dass auf der Strecke mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren werde. Eine Begrenzung auf Tempo 70 sei allerdings mehrfach behandelt worden und es bestehe kaum Aussicht auf Erfolg.

Herr Schobert spricht sich dagegen aus, die Geschwindigkeitsbegrenzung im Südumgehungsbereich zu verändern. Dies werde das Problem nicht lösen. Viel eher sollte der Landkreis darum gebeten werden, vermehrt Messungen vorzunehmen. 

Herr Junglas erklärt, dass beides möglich sei. Man könne die Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Straßenbauamt Wolfenbüttel anzeigen und gleichzeitig den Landkreis darauf hinweisen, dass hier verstärkt Geschwindigkeitskontrollen  durchgeführt werden sollten.

Herr Alder fragt in diesem Zusammenhang, ob schon einmal eine Lärmmessung durchgeführt worden sei.

Herr Junglas bejaht dies. Diese habe jedoch ebenfalls zu keinem Ergebnis geführt.

siehe hierzu auch die Anlage zur Niederschrift

 
TOP 7.1. Anfrage des Ratsmitgliedes Vergin

Protokoll:

Herr Vergin nimmt Bezug auf die Radfahrer in der Fußgängerzone. Vor wenigen Tagen seien ihm in der Neumärker Straße zwei Radfahrer entgegengekommen, die sehr schnell gefahren seien, obwohl sich Passanten im besagten Bereich befunden hätten. Er habe die Radfahrer freundlich auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Daraufhin sei er von ihnen angepöbelt worden. Die betreffenden Personen seien im Alter von ca. 18 bis 24 Jahren gewesen. Es wäre sicher sinnvoll, dass die Verwaltung in Verbindung mit der Polizei die Problematik verstärkt kontrolliere und entsprechende Bußgelder verhänge.

Herr Jeffe erklärt, dass man sich der Problematik bereits stark angenommen habe. Man werde diese jedoch nie gänzlich beseitigen können.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Herr Schünemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung. 

 

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