TOP 5
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Alkoholkonsum auf dem Marktplatz;
Sachstandsbericht und Stellungnahme zu ordnungsbehördlichen Eingriffsmöglichkeiten
Protokoll:
Herr Schünemann verweist auf die Vorlage. Gleichzeitig solle auch die ähnlich gelagerte Problematik am Schützenwall diskutiert werden.
Herr Scheil erinnert an das Beispiel der USA, wo in der Öffentlichkeit kein Alkohol getrunken werden dürfe. Das Problem resultiere vorwiegend aus übermäßigem Alkoholgenuss. Ihm stelle sich die Frage, ob es rechtlich haltbar sei, für Marktplatz und Schützenwall ein Alkoholverbot auszusprechen. In Magdeburg sei dies z. B. auch möglich gewesen. Die Situation auf dem Marktplatz schade auch dem Ansehen der Stadt. Die Verwaltung solle daher in der nächsten Ausschusssitzung aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um hier Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wolle er auch die Polizei bitten, sich der Problematik anzunehmen.
Herr Arendt stimmt dem zu. Es sei bekannt, dass die Polizei unterbesetzt sei und insofern treffe Herrn Jeffe keine Schuld. Nichts desto trotz dürfe es nicht passieren, dass Bürger der Stadt, die sich beschweren wollten, von der Zentrale der Polizei an die Stadtverwaltung verwiesen würden. Dies sei bereits vorgekommen. Man habe auch oft genug vorgeschlagen, dunkle Ecken auszuleuchten, Überwachungskameras zu installieren usw. In anderen Städten sei dies auch machbar. Die Zustände in Helmstedt würden sich stetig verschlimmern und dagegen müsse etwas unternommen werden.
Herr Fehlhaber macht deutlich, dass man mit ordnungsbehördlichen Mitteln lediglich die Auswüchse des Alkoholkonsums an besagten Brennpunkten bekämpfen könne. So habe man die Möglichkeit, Platzverweise zu erteilen. Darüber hinaus gebe es nur eine rechtliche Grundlage, um Alkoholkonsum zu untersagen, wenn ein gewisser Hintergrund gegeben sei wie polizeilich aufgenommene Straftaten, Ordnungswidrigkeiten etc. Dies werde auch am Beispiel von Magdeburg und Haldensleben deutlich. Das Einschreiten in diesen Städten habe jeweils den Hintergrund, dass dort vermehrt Straftaten zu verzeichnen gewesen seien. Dies sei in Helmstedt jedoch nicht der Fall, so dass eine Grundlage für ein Einschreiten aus ordnungsbehördlicher Sicht nicht gegeben sei.
Herr Junglas verdeutlicht, dass es in Haldensleben und Magdeburg massive Randale und Straftaten gegeben habe, die zu dem Alkoholverbot auf einem bestimmten Platz geführt hätten. Würden in Helmstedt vergleichbare Verhältnisse herrschen, so würde man sofort entsprechend handeln. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die Situation auf dem Helmstedter Marktplatz sei eher vergleichbar mit den Schlossarkaden in Braunschweig, wo auf den Treppen ebenfalls Alkohol konsumiert werde. Das entsprechende Klientel verhalte sich jedoch ruhig und auch die Stadt Braunschweig könne hier nicht einschreiten, so lange keine Straftaten vorlägen. Was den Marktplatz anbelange, so wolle er an das geplante Beleuchtungskonzept erinnern, das sicher für eine Verbesserung der Situation sorgen werde. Darüber hinaus sei die Installation von Webcams in der historischen Altstadt geplant.
Herr Schünemann erinnert daran, dass man sich bereits seit Jahren mit der zur Diskussion stehenden Problematik befasse. Diese gehe vorwiegend von jungen Personen aus. Ihm stelle sich somit die Frage, in welcher Richtung die Stadtjugendpflege hier tätig sei. Diese sollte verstärkt die Brennpunkte wie den Schützenwall aufsuchen.
Herr Jeffe macht deutlich, dass das Problem in der Tat nicht neu sei, sondern seit vielen Jahren existiere. Es sei auch nicht so, dass es nur in Helmstedt auftrete. Alle anderen Städte seien hiervon ebenfalls betroffen. Es helfe nicht, das Beispiel der USA anzuführen. Seitens der Politik hätte man die Möglichkeit, ähnliche Voraussetzungen zu schaffen, doch dies geschehe nicht. Man habe es eher mit einem gesellschaftlichen Problem als mit einem ordnungsrechtlichen, polizeilichen Problem zu tun. Die Polizei sei lediglich das letzte Glied in der Kette, das sich der zur Rede stehenden Klientel annehmen müsse. Gleichzeitig habe man seitens der Polizei jedoch kaum rechtliche Möglichkeiten, einzuschreiten. Gesetze und Verordnungen würden dies nicht zulassen. Es werde immer wieder vor einem Polizeistaat gewarnt und deshalb seien die Möglichkeiten der Polizei auch sehr begrenzt. Wenn jedoch eine derartige Problematik wie am Marktplatz auftrete, werde wiederum für die Polizei geworben. Wenn man hier stärker einschreiten solle, dann müssten seitens der Politik zuerst einmal die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Herr Schobert erklärt, dass die zur Rede stehende Bekanntgabe der CDU-Fraktion so nicht ausreiche. Der Stadt Helmstedt müsse es möglich sein, ein Alkoholkonsumverbot auf den nicht konzessionierten Flächen des Marktplatz auszusprechen. Wenn man damit das Risiko eingehe, dass jemand gegen diese Verfügung klage, so werde man der Klage entgegen sehen. Dies sei jedoch eher unwahrscheinlich. Die andere Möglichkeit bestehe darin, dass die Verwaltung im Vorfeld täglich Kontrollen auf dem Marktplatz durchführe, jegliches Vergehen wie Belästigung von Passanten, Urinieren, nicht kontrollierbares Halten von Hunden usw. dokumentiere und jeden einzelnen Vorgang zur Anzeige bringe. Lägen dann genügend Anzeigen vor, so könne man das Alkoholverbot aussprechen. Anders werde man die Situation an besagten Brennpunkten nicht in den Griff bekommen. Die bisher diskutierten Maßnahmen hätten zumindest nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt.
Herr Schünemann weist darauf hin, dass der Vorschlag von Herrn Schobert rechtlich nicht zulässig sei. Insofern könne man von Polizei und Verwaltung ein derartiges Vorgehen nicht verlangen. Wenn die Politik nicht dazu in der Lage sei, die entsprechenden Gesetzesgrundlagen zu schaffen, dann habe man ein wirkliches Problem. Hier stimme er Herrn Jeffe uneingeschränkt zu. Er hoffe aber, dass die unter TOP 4 beschlossene Vorlage zumindest ein wenig Erfolg bringen werde.
Herr Vergin macht darauf aufmerksam, dass in den Geschäften oftmals Alkohol verkauft werde an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren. Auch dies sei eine Problematik, auf die ein größeres Augenmerk gelegt werden müsse.
Herr Viedt führt aus, dass die Problematik insbesondere im Hinblick auf die Jugendlichen bereits in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Soziales erkannt worden sei. Verwaltung und Stadtjugendpflege seien beauftragt worden, an den Brennpunkten tätig zu werden in den Zeiten, in denen sie stark frequentiert seien, Dies solle auch in Verbindung mit der Polizei erfolgen. Auch er wolle hierum noch einmal dringlich bitten. Unabhängig davon stelle sich ihm die Frage, ob man die Problematik nicht auf den Heinrichsplatz, die Streplingerode oder andere Orte verlagere, wenn man sie am Marktplatz beseitige. Daher müsse man auch versuchen, das Problem vorbeugend in den Griff zu bekommen. Wenn dies nicht funktioniere, schließe er sich dem Vorschlag von Herrn Schobert an. Entsprechende Vergehen sollten konsequent geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden. Dies werde die Klientel, die sich auf dem Marktplatz aufhalte, besonders hart treffen.
Herr Schünemann macht darauf aufmerksam, dass einige Städte die Problematik durch diverse andere Maßnahmen und mit Hilfe von Institutionen, Bürgerinitiativen usw. in den Griff bekommen hätten. Polizei und Ordnungsamt müssten dort nicht mehr einschreiten. Entsprechende Informationen finde man im Internet. Er rate der Verwaltung an, sich hier eingehend zu informieren.
Herr Preuß vertritt die Auffassung, dass man die Problematik nur mit entsprechendem Personal beseitigen könne. Derzeit fehle es an Personal und man müsse darüber nachdenken, ob man es für einen gewissen Zeitraum (z. B. zwei Jahre) aufstocke oder umschichte. Nur so seien regelmäßige Kontrollen möglich. Sicher werde mehr Personal auch höhere Kosten verursachen, doch seines Erachtens werde sich dies nicht vermeiden lassen. Man müsse häufig und an allen Brennpunkten präsent sein können. Andernfalls werde die Problematik in der Tat nur verlagert.
Herr Junglas erinnert in diesem Zusammenhang nochmals an die Vorlage, die man unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt beschlossen habe. Die Kontrollen, die in diesem Rahmen zusätzlich durchgeführt werden sollten, seien zu unterschiedlichen, unregelmäßigen Zeiten angesetzt. Er wolle jedoch auch noch einmal daran erinnern, dass man dazu angehalten sei, Einsparungen zu treffen. Hierzu gebe es einen Erlass des Innenministeriums und eine Ausführungsanweisung des Landkreises. Wenn die Stadt kein akzeptables Einsparungskonzept vorlege, werde ihr Haushalt nicht genehmigt und dann habe man keinerlei Spielraum mehr. Dieser Konflikt werde sich auch im Rahmen der Haushaltsberatungen am Ende des Jahres wiederfinden.
Frau Mattfeld-Kloth erachtet es als erschreckend, was im Laufe der Diskussion teilweise geäußert worden sei. In jeder Kommune gebe es Menschen, die durch das soziale Netz gefallen seien. Diese hielten sich oftmals auf öffentlichen Plätzen auf. Die Problematik werde sich künftig auch noch verstärken und man werde in zunehmendem Maße damit zu tun haben. Ihres Erachtens sei die Klientel auf dem Marktplatz ausschließlich mit sich selber beschäftigt. Anders als in anderen Kommunen bestehe hier keine konkrete Bedrohung für die Bevölkerung. Sicher sei der Anblick der zur Rede stehenden Personen nicht mit der Bürgerlichkeit in diesem Land kompatibel, doch sie seien nun einmal da. Ein drastisches Vorgehen gegen diese Klientel oder ein Alkoholverbot werde das Problem auch nicht lösen.
Herr Schünemann erinnert in diesem Zusammenhang an den Präventionsrat. Seinerzeit habe sich niemand mehr gefunden, der bereit gewesen sei, in diesem Gremium mitzuarbeiten. Seines Erachtens könne die Problematik aber nur beseitigt werden, wenn Stadtverwaltung, Polizei, Landkreis, Jugendamt und eventuell auch Gerichte und Staatsanwälte zusammenkämen und ein gemeinsames Konzept entwickelten, in dem die weitere, gezielte Vorgehensweise festgelegt werde. Dies werde sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, wäre jedoch sehr effektiv. Es könne auch eine Beteiligung von Bürgern, Vereinen usw. erfolgen. Erst, wenn man zu einer derartigen Zusammenarbeit gelangt sei, könne man auch etwas bewirken und es fände eine gute Präventionsarbeit zumindest im Jugendbereich statt. Man könne nicht so weitermachen wie bisher, denn dies habe keinerlei Erfolg. Das habe die Vergangenheit bereits gezeigt.
Herr Alder schließt sich dem an. Den Vorschlag von Herrn Schobert, Gesetze bis in den Grenzbereich hinein auszulegen, erachte er als nicht möglich, denn es gebe derartige Gesetze nicht. Sicher könne man Konzessionen einschränken und die Maulkorbpflicht für Hunde festsetzen. Auch sei ein gemeinsames Konzept mit dem Jugendamt möglich. Alle weiteren Anregungen hingegen seien unrealistisch. Man habe unter dem vorhergehenden Punkt beschlossen, dass man künftig Ordnungswidrigkeiten ahnden könne und dies werde ein erster Schritt sein. Es werde auch immer wieder Bezug auf Magdeburg genommen. Die Gegebenheiten in Magdeburg hätten jedoch eine völlig andere Qualität und seien mit der Situationen in Helmstedt in keiner Weise vergleichbar.
Herr Beber vertritt die Auffassung, dass man über drei verschiedene Gruppen spreche. Was die Klientel auf dem Marktplatz anbelange, so sehe auch er kaum eine Möglichkeit für die Stadtverwaltung, um die Situation zu verbessern. Auch nach seinen Erfahrungen komme es von Seiten dieser Personen kaum zu Ordnungswidrigkeiten und nach 17.00 würden sie den Marktplatz auch wieder verlassen. Bei der zweiten Gruppe handele es sich um die Jugendlichen auf dem Schützenwall, die nach Alkoholgenuss auch Aggressionen zeigten und Personen angreifen würden. Wenn die Verwaltung hier bauliche Veränderungen am Hallenbad vornehme, könne eventuell schon Abhilfe geschaffen werden. Die dritte Gruppe jedoch sei noch gar nicht angesprochen worden. Hierbei handele es sich um die Personen, die sich vor dem Discobesuch gegen 22.00 Uhr auf dem Marktplatz treffen und dort Alkohol trinken würden, Diesen Personenkreis könne man gar nicht beherrschen. Auf die drei genannten Gruppen müsse man seines Erachtens auch unterschiedlich reagieren.
Herr Arendt erinnert an den Wettbewerb „Haltet Eure Stadt sauber“. Man habe vor Jahren die Schulen darum gebeten, diesen durchzuführen. Das sei leider nicht geschehen. Präventionsarbeit fange jedoch in den Schulen an
Herr Junglas macht deutlich, dass die Mitarbeiter des JFBZ ein Konzept erarbeitet hätten, mit dem sie verstärkt Präventionsarbeit an den Schulen leisten wollten. Es gebe diese Ansätze also bereits. Er wolle auch daran erinnern, dass der jährliche Frühjahrsputz in Helmstedt überwiegend von den Schulen wahrgenommen werde.
Herr Schobert bittet die Verwaltung, den Tagesordnungspunkt „Alkoholverbot auf dem Marktplatz“ für die nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzusehen. Die vorgebrachten Anregungen sollten aufgenommen und juristisch beleuchtet werden im Hinblick darauf, was realisierbar sei und was nicht. Letzteres müsse jedoch entsprechend begründet werden. Wenn keinerlei Möglichkeiten bestünden, so sollte in der Tat eine Gesetzesänderung angestrebt werden. Am Ende der Verfahrens sollte ein Alkoholverbot auf den nicht konzessionierten Flächen des Marktplatzes stehen. Auch stelle er anheim, zu überlegen, wie die Arbeit im Präventionsrat fortgesetzt werden könne. Zusammensetzung, Aufgabenstellung dieses Gremiums usw. müsse im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung diskutiert werden.
Herr Schünemann erinnert nochmals daran, dass außer der Verwaltung und der Polizei niemand mehr dazu bereit gewesen sei, im Präventionsrat mitzuwirken. Die Zusammenarbeit, die man sich gewünscht habe, sei leider nicht möglich gewesen.
Herr Fehlhaber macht darauf aufmerksam, dass die gegenwärtige Zusammensetzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung mit den Mitgliedern des seinerzeitigen Präventionsrates durchaus vergleichbar sei. Es fehle nur ein Vertreter des Amtsgerichts. Insofern stelle sich die Frage, ob man den Präventionsrat wieder bilden sollte oder ob die entsprechenden Themen nicht weiterhin im ASO diskutiert werden könnten.
Herr Viedt erachtet es als sinnvoll, die Bereiche Abfall und Sauberkeit in der Innenstadt sowie auch die Problematik mit den Jugendlichen zu bündeln. Hier sollten Herr Eisermann, Herr Junglas, Herr Kubiak und Herr Stein zusammenarbeiten. Es sollte auch noch einmal mit den Schulen Kontakt aufgenommen werden im Hinblick auf den im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Wettbewerb.
Frau Mattfeldt-Kloth betont, dass sie das Einschlafen des Präventionsrates seit Langem sehr bedauere. Es handele sich um eine Einrichtung, die nicht nur anlässlich bestimmter Aktionen, sondern regelmäßig und in gewissen Zeitabständen zusammenkommen müsse. Sämtliche Einrichtungen, die sich mit Gewalt und entsprechenden Präventionsmaßnahmen befassten, müssten ebenso im Präventionsrat vertreten sein wie Paritätischer, Jugendamt usw. Eine entsprechende Vernetzung funktioniere nicht nur in Großstädten, sondern z. B. auch in Schöningen. Sie bitte somit dringend darum, den Präventionsrat wieder ins Leben zu rufen.
Herr Junglas sagt zu, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzusehen.
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